Rechtsprechung
LG Krefeld, 08.04.2014 - 3 S 29/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Heranziehung der Schwacke-Liste für die Ermittlung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Beschlussweise Zurückweisung der Berufung -> Schätzung nach Schwacke -> Die vom Beklagten vorgelegten,... | Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Gutachten
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Krefeld, 02.10.2013 - 1 C 241/13
- LG Krefeld, 08.04.2014 - 3 S 29/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04
Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus LG Krefeld, 08.04.2014 - 3 S 29/13
Ob im Einzelfall Abzüge unter dem Gesichtspunkt eines Vorteilsausgleichs in Betracht kommen, unterliegt der tatrichterlichen Beurteilung nach § 287 ZPO (vgl. BGH, Urteil v. 15.02.2005, Az. VI ZR 74/04). - BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11
Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei …
Auszug aus LG Krefeld, 08.04.2014 - 3 S 29/13
Wie sich aus der in dem Hinweisbeschluss vom 07.02.2014 zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung ergibt, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Tatrichter nicht gehindert ist, seiner Schadensschätzung die Schwacke-Liste zugrunde zu legen (vgl. BGH, Urteil v. 18.12.2012, Az. VI ZR 316/11). - AG Krefeld, 02.10.2013 - 1 C 241/13
Auszug aus LG Krefeld, 08.04.2014 - 3 S 29/13
Die Berufung der Beklagten gegen das am 02.10.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Krefeld (1 C 241/13) wird zurückgewiesen.
- OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 1 U 42/14
Frauenhofer-Marktpreisspiegel vorzugswürdige Schätzungsgrundlage zur …
Von den Berufungskammern einiger Landgerichte werden auch prozentuale Zuschläge auf die Tarife des Fraunhofer-Marktpreisspiegels (z. B. LG Ingolstadt, Urteil vom 23.08.2011, Az. 22 S 143/11 - plus 25 %; LG Rostock, Urteil vom 24.11.2011, Az. 1 S 299/10 - plus 20 %; LG Bochum, Beschluss vom 02.12.2013, Az. 9 S 145/13 - plus 20 % - jeweils zitiert nach juris) bzw. prozentuale Abschläge auf die Tarife der "Schwacke-Liste" (z. B.: LG Mönchengladbach, Urteil vom 14.05.2013, Az. 3 S 29/13 - minus 17 % - zitiert nach juris) vorgenommen, um auf diese Weise die Nachteile der jeweiligen Schätzgrundlag zu kompensieren.