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   LG Krefeld, 08.10.2010 - 12 O 19/10   

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https://dejure.org/2010,51709
LG Krefeld, 08.10.2010 - 12 O 19/10 (https://dejure.org/2010,51709)
LG Krefeld, Entscheidung vom 08.10.2010 - 12 O 19/10 (https://dejure.org/2010,51709)
LG Krefeld, Entscheidung vom 08. Oktober 2010 - 12 O 19/10 (https://dejure.org/2010,51709)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Subunternehmers gegen den Generalunternehmer auf Zahlung restlichen Werklohns für die Errichtung eines Deichtores; Möglichkeit des Generalunternehmers zur Aufrechnung der Werklohnforderung mit einem Schadensersatzsanspruch gegen den Subunternehmer wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abgelehnte Vertragsstrafenregelung = Haftungsausschluss für verzugsbedingte Schäden? (IBR 2010, 1284)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.1997 - VII ZR 342/96

    Abwälzung der Schadensersatzpflicht des Hauptunternehmers wegen verzögerter

    Auszug aus LG Krefeld, 08.10.2010 - 12 O 19/10
    aa) Hat ein General- oder Hauptunternehmer an seinen Auftraggeber eine Vertragsstrafe wegen nicht fristgerechter Fertigstellung zu zahlen, so kann er nach der - allerdings umstrittenen - Rechtsprechung des BGH seinen Nachunternehmer nach § 6 Abs. 6 VOB/B in Anspruch nehmen, wenn die Verzögerung auf dessen schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten beruht (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.1997 - VII ZR 342/96 [z.B. BauR 1998, 330 ff.]; BGH, Urteil vom 25.01.2000 - X ZR 197/97 [z.B. BauR 2000, 1050 ff.]; Ingenstau/Korbion-Döring, a.a.O., Rn. 37 zu § 6 Abs. 6 VOB/B und Rn. 7 zu § 11 Abs. 2 VOB/B, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.01.2000 - X ZR 197/97

    Schadensersatzanspruch des Unternehmers gegen den Subunternehmer wegen

    Auszug aus LG Krefeld, 08.10.2010 - 12 O 19/10
    aa) Hat ein General- oder Hauptunternehmer an seinen Auftraggeber eine Vertragsstrafe wegen nicht fristgerechter Fertigstellung zu zahlen, so kann er nach der - allerdings umstrittenen - Rechtsprechung des BGH seinen Nachunternehmer nach § 6 Abs. 6 VOB/B in Anspruch nehmen, wenn die Verzögerung auf dessen schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten beruht (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.1997 - VII ZR 342/96 [z.B. BauR 1998, 330 ff.]; BGH, Urteil vom 25.01.2000 - X ZR 197/97 [z.B. BauR 2000, 1050 ff.]; Ingenstau/Korbion-Döring, a.a.O., Rn. 37 zu § 6 Abs. 6 VOB/B und Rn. 7 zu § 11 Abs. 2 VOB/B, jeweils m.w.N.).
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