Rechtsprechung
LG Krefeld, 12.08.2010 - 3 O 24/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Es fehlt Aktivlegitimation bzgl. Löschung einer Grundschuld bei fehlender wirksamer Auflassung des Grundstücks gegenüber dem Antragsteller; Aktivlegitimation bzgl. Löschung der Grundschuld bei fehlender wirksamer Auflassung des Grundstücks gegenüber dem Antragsteller
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 873; BGB § 925; BGB § 1147; RberG § 1
Es fehlt Aktivlegitimation bzgl. Löschung einer Grundschuld bei fehlender wirksamer Auflassung des Grundstücks gegenüber dem Antragsteller; Aktivlegitimation bzgl. Löschung der Grundschuld bei fehlender wirksamer Auflassung des Grundstücks gegenüber dem Antragsteller - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 12.08.2010 - 3 O 24/10
- OLG Düsseldorf - 14 U 5/11 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.06.1987 - I ZR 74/85
Schuldenregulierung unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters
Auszug aus LG Krefeld, 12.08.2010 - 3 O 24/10
Vor dem Hintergrund der weitreichenden Folgen einer umfassenden Vertretungsmacht soll die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig nur von Personen betrieben werden, denen dazu von einer zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt wurde (vgl. BGH NJW 1987, 3003 (3004)). - BVerfG, 29.07.2004 - 1 BvR 737/00
Zur unentgeltlichen Rechtsberatung durch einen berufserfahrenen Juristen
Auszug aus LG Krefeld, 12.08.2010 - 3 O 24/10
Ein Verstoß gegen § 1 RberG liegt dann vor, wenn in einem Vertrag ein Geschäftsbesorger eine umfassende Beauftragung bezüglich des Abschlusses eines ganzen Bündels von Verträgen erhält (vgl. BGH, Urteil vom 28.09.2000, XI ZR 279/99, BGHZ 145, 265 ff., WM 2004, 2127 ff.). - BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99
Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells …
Auszug aus LG Krefeld, 12.08.2010 - 3 O 24/10
Ein Verstoß gegen § 1 RberG liegt dann vor, wenn in einem Vertrag ein Geschäftsbesorger eine umfassende Beauftragung bezüglich des Abschlusses eines ganzen Bündels von Verträgen erhält (vgl. BGH, Urteil vom 28.09.2000, XI ZR 279/99, BGHZ 145, 265 ff., WM 2004, 2127 ff.). - SG Düsseldorf, 22.11.2007 - S 16 U 133/07
Unfallversicherung
Auszug aus LG Krefeld, 12.08.2010 - 3 O 24/10
Am 27.06.2008 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (I - 16 U 133/07) rechtskräftig entschieden, dass der abgeschlossene Darlehensvertrag unwirksam ist, da die Kläger bei Abschluss des Darlehensvertrages nicht wirksam durch die Geschäftsbesorgerin aufgrund eines Verstoßes gegen § 1 RBerG vertreten wurden.