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   LG Krefeld, 13.11.2019 - 7 T 155/19   

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LG Krefeld, 13.11.2019 - 7 T 155/19 (https://dejure.org/2019,57884)
LG Krefeld, Entscheidung vom 13.11.2019 - 7 T 155/19 (https://dejure.org/2019,57884)
LG Krefeld, Entscheidung vom 13. November 2019 - 7 T 155/19 (https://dejure.org/2019,57884)
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  • OLG Düsseldorf, 27.03.2014 - 10 W 33/14

    Erfallen der Gebühr für die gütliche Erledigung bei Beauftragung des

    Auszug aus LG Krefeld, 13.11.2019 - 7 T 155/19
    Danach entstand entsprechend der Nachbemerkung KV GVKostG 207 a. F. die Gebühr nur dann nicht, wenn der Gerichtsvollzieher gleichzeitig mit einer auf eine Maßnahme nach § 802 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und 4 ZPO gerichteten Amtshandlung beauftragt war (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.03.2014 - I-10 W 33/14, juris; Beschluss vom 03.03.2015 - I-10W 25/15, juris).
  • AG Riedlingen, 28.08.2018 - M 523/18

    Gerichtsvollziehergebühren - Versuch der gütlichen Einigung

    Auszug aus LG Krefeld, 13.11.2019 - 7 T 155/19
    Es lagen zwei Vollstreckungsaufträge gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GVKostG vor mit der Folge, dass der Gerichtsvollzieher zu Recht zweimal die Gebühr in Höhe von 8, 00 EUR nebst anteiliger Auslagenpauschale in Ansatz gebracht hat (vgl. AG Nordhorn, Beschluss vom 30.10.2018 - 4 M 3741/18, BeckRS 2018, 27256; AG Riedlingen, Beschluss vom 28.08.2018 - M 523/18, DGVZ 2018, 261; LG Verden, Beschluss vom 23.10.2018 - 6 T 121/18, DGVZ 2019, 164).
  • LG Wuppertal, 01.10.2018 - 16 T 199/18

    Ansatz der Gebühr für den Versuch einer gütlichen Erledigung nebst anteiliger

    Auszug aus LG Krefeld, 13.11.2019 - 7 T 155/19
    Sobald der Gerichtsvollzieher dem Schuldner gegenüber die gütliche Erledigung angeboten hat (mündlich oder schriftlich), ist hierin bereits der Versuch derselben zu sehen, da er alles Notwendige und ihm Mögliche dafür getan hat, um mit dem Schuldner die gütliche Beilegung der Sache zu erreichen (vgl. LG Duisburg, Beschluss vom 23.02.2018, Az. 7 T 140/17, juris, Rn. 10; LG Wuppertal, Beschluss vom 01.10.2018 - 16 T 199/18, juris, Rn. 11; Beschluss vom 20.02.2019 - 16 T 237/18, juris, Rn. 11).
  • LG Verden, 23.10.2018 - 6 T 121/18
    Auszug aus LG Krefeld, 13.11.2019 - 7 T 155/19
    Es lagen zwei Vollstreckungsaufträge gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GVKostG vor mit der Folge, dass der Gerichtsvollzieher zu Recht zweimal die Gebühr in Höhe von 8, 00 EUR nebst anteiliger Auslagenpauschale in Ansatz gebracht hat (vgl. AG Nordhorn, Beschluss vom 30.10.2018 - 4 M 3741/18, BeckRS 2018, 27256; AG Riedlingen, Beschluss vom 28.08.2018 - M 523/18, DGVZ 2018, 261; LG Verden, Beschluss vom 23.10.2018 - 6 T 121/18, DGVZ 2019, 164).
  • LG Wuppertal, 20.02.2019 - 16 T 237/18
    Auszug aus LG Krefeld, 13.11.2019 - 7 T 155/19
    Sobald der Gerichtsvollzieher dem Schuldner gegenüber die gütliche Erledigung angeboten hat (mündlich oder schriftlich), ist hierin bereits der Versuch derselben zu sehen, da er alles Notwendige und ihm Mögliche dafür getan hat, um mit dem Schuldner die gütliche Beilegung der Sache zu erreichen (vgl. LG Duisburg, Beschluss vom 23.02.2018, Az. 7 T 140/17, juris, Rn. 10; LG Wuppertal, Beschluss vom 01.10.2018 - 16 T 199/18, juris, Rn. 11; Beschluss vom 20.02.2019 - 16 T 237/18, juris, Rn. 11).
  • LG Duisburg, 23.02.2018 - 7 T 140/17

    Ansatz einer Gebühr eines Gerichtsvollziehers für den Versuch einer gütlichen

    Auszug aus LG Krefeld, 13.11.2019 - 7 T 155/19
    Sobald der Gerichtsvollzieher dem Schuldner gegenüber die gütliche Erledigung angeboten hat (mündlich oder schriftlich), ist hierin bereits der Versuch derselben zu sehen, da er alles Notwendige und ihm Mögliche dafür getan hat, um mit dem Schuldner die gütliche Beilegung der Sache zu erreichen (vgl. LG Duisburg, Beschluss vom 23.02.2018, Az. 7 T 140/17, juris, Rn. 10; LG Wuppertal, Beschluss vom 01.10.2018 - 16 T 199/18, juris, Rn. 11; Beschluss vom 20.02.2019 - 16 T 237/18, juris, Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.2016 - 10 W 97/16

    Voraussetzungen der Entstehung der Gebühr für eine gütliche Erledigung der Sache

    Auszug aus LG Krefeld, 13.11.2019 - 7 T 155/19
    Auch ein nur formelhafter Versuch einer gütlichen Erledigung unterfällt dem Tatbestand KV GVKostG 207, 208 (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2016 - I-10 W 97/16, juris, Rn. 3; Beschluss vom 30.10.2018 - I-10 W 147/18, juris, Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2018 - 10 W 147/18

    Erhebung der Kosten des Gerichtsvollziehers für eine gütliche Einigung

    Auszug aus LG Krefeld, 13.11.2019 - 7 T 155/19
    Auch ein nur formelhafter Versuch einer gütlichen Erledigung unterfällt dem Tatbestand KV GVKostG 207, 208 (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2016 - I-10 W 97/16, juris, Rn. 3; Beschluss vom 30.10.2018 - I-10 W 147/18, juris, Rn. 2).
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