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   LG Krefeld, 17.03.2010 - 2 S 55/09   

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https://dejure.org/2010,22643
LG Krefeld, 17.03.2010 - 2 S 55/09 (https://dejure.org/2010,22643)
LG Krefeld, Entscheidung vom 17.03.2010 - 2 S 55/09 (https://dejure.org/2010,22643)
LG Krefeld, Entscheidung vom 17. März 2010 - 2 S 55/09 (https://dejure.org/2010,22643)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebskostenabrechnung nach Personenzahl

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betriebskostenabrechnung nach dem Personenschlüssel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.05.2008 - VIII ZR 261/07

    Abgrenzung zwischen formeller und materieller Ordnungsmäßigkeit der

    Auszug aus LG Krefeld, 17.03.2010 - 2 S 55/09
    Tragender Grund für die Notwendigkeit der Mitteilung eines Vorwegabzuges ist zwar, dass ansonsten ein wesentlicher Rechenschritt fehlen würde (BGH NJW 2008, 2260 Rdn. 12; Milger NZM 2009, 627); wesentlich ist dieser Rechenschritt aber nur deshalb, weil er sich aus dem Einblick in die Unterlagen des Vermieters nicht ergibt, der Mieter dort vielmehr einen anderen Betrag der Gesamtkosten errechnen würde als aus der Abrechnung ersichtlich und diese Abweichung nicht auf einem Fehler des Vermieters beruht, sondern auf einer Wertung mit anschließender Rechenoperation.

    Die abweichende kWh Angabe mag zwar verwirrend sein, ist aber mit zumutbarer Gedankenanstrengung erklärbar und hat vor allem keine Auswirkungen auf die rechnerische Nachvollziehbarkeit der Heizkosten (dazu BGH NJW 2008, 2260).

    Bei der - nach Auffassung der Beklagten - unverständlichen Wohnflächenangabe handelt es sich um einen materiellen Fehler der Abrechnung (ähnlich wohl BGH NJW 2008, 2260 Rdn. 13).

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 295/07

    Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit und inhaltliche Richtigkeit einer

    Auszug aus LG Krefeld, 17.03.2010 - 2 S 55/09
    Eine Abrechnung soll den Mieter nämlich in die Lage versetzen, den Anspruch des Vermieters nachzuprüfen, also gedanklich und rechnerisch nachzuvollziehen; erforderlich dafür ist, dass der Mieter erkennen kann, in welchen Rechenschritten die Umlage der Betriebskosten erfolgt ist; abzustellen ist auf das Verständnis eines durchschnittlich gebildeten, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieters (BGH NZM 2009, 78 Rdn. 21).

    Dass der BGH in NZM 2009, 78 unter Rdn. 31 zu Aufzugskosten ausgeführt hat, eine Abrechnung genüge zusammen mit den Angaben, wie ein Bewertungsfaktor errechnet worden sei, den formellen Anforderungen, bedeutet nicht zwingend, dass eine Abrechnung ohne Erläuterung des Umlageschlüssels stets formell unwirksam ist.

  • BGH, 10.07.2009 - V ZR 69/08

    Zulässigkeit einer Klage auf Beseitigung des Überwuchses von Ästen im Bundesland

    Auszug aus LG Krefeld, 17.03.2010 - 2 S 55/09
    Eine Erläuterung des angewandten Verteilungsmaßstabs ist allerdings nicht in jedem Fall Voraussetzung für eine formell ordnungsgemäße Abrechnung (Milger NZM 2009, 628 unter IV.2.a.).

    Zunächst ist in der Abrechnung der Umlagemaßstab "Personen" aufgeführt, der als Verteilerschlüssel allgemein verständlich ist (Milger NZM 2009, 628 unter IV.2.a.; siehe auch BGH 2009, 78 Rdn. 29).

  • BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 322/08

    Zulässigkeit der Revision bzgl. eines auf § 91a Abs. 1 Zivilprozessordnung ( ZPO

    Auszug aus LG Krefeld, 17.03.2010 - 2 S 55/09
    Dieses Verständnis wird bestätigt durch die Ausführungen des BGH im Urteil vom 25.11.2009 (Az. VIII ZR 322/08) zu den notwendigen Angaben und Erläuterungen bezüglich des verbrauchten Heizmaterials; der BGH führt hierzu aus:.
  • BGH, 09.04.2008 - VIII ZR 84/07

    Kein Neubeginn der Abrechungsfrist für die Betriebskostenabrechnung durch

    Auszug aus LG Krefeld, 17.03.2010 - 2 S 55/09
    Sie muss mindestens eine geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zu Grunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und den Abzug seiner Vorauszahlungen enthalten (BGH NJW 2008, 2258).
  • LG Krefeld, 17.03.2010 - 2 S 56/09

    Umlagefähigkeit von Baumfällkosten, verbrauchsabhängigen Kosten während eines

    Auszug aus LG Krefeld, 17.03.2010 - 2 S 55/09
    Soweit die Beklagten mit Schriftsatz vom 05. März 2008 die Nichtberücksichtigung des Leerstands bemängeln, erfolgte diese Rüge - soweit sie überhaupt durchgreifen würde (siehe dazu LG Krefeld, Urteil vom 17.03.2010, Az. 2 S 56/09) - jedenfalls zu spät und ist deshalb nicht zu berücksichtigen.
  • BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 220/05

    Rechtsfolgen der Versäumung der Frist zur Abrechnung der Nebenkosten durch den

    Auszug aus LG Krefeld, 17.03.2010 - 2 S 55/09
    Im Fall der unverschuldeten Versäumung der Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB seitens des Vermieters ist anerkannt, dass dieser nach Wegfall des Abrechnungshindernisses nicht unbegrenzt warten kann, bis er die Abrechnung erstellt oder eine Nachforderung erhebt; vielmehr muss er innerhalb von drei Monaten nach Wegfall des Hindernisses die Nachforderung erheben (BGH NZM 2006, 740).
  • BGH, 04.06.2009 - III ZR 82/08

    Entstehen eines Maklerprovisionsanspruchs bei generellem Interesse des

    Auszug aus LG Krefeld, 17.03.2010 - 2 S 55/09
    Tragender Grund für die Notwendigkeit der Mitteilung eines Vorwegabzuges ist zwar, dass ansonsten ein wesentlicher Rechenschritt fehlen würde (BGH NJW 2008, 2260 Rdn. 12; Milger NZM 2009, 627); wesentlich ist dieser Rechenschritt aber nur deshalb, weil er sich aus dem Einblick in die Unterlagen des Vermieters nicht ergibt, der Mieter dort vielmehr einen anderen Betrag der Gesamtkosten errechnen würde als aus der Abrechnung ersichtlich und diese Abweichung nicht auf einem Fehler des Vermieters beruht, sondern auf einer Wertung mit anschließender Rechenoperation.
  • BGH, 14.02.2007 - VIII ZR 1/06

    Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung; Mitteilung der Gesamtkosten einer

    Auszug aus LG Krefeld, 17.03.2010 - 2 S 55/09
    Aus der Rechtsprechung des BGH zur Notwendigkeit eines Vorwegabzuges (BGH NZM 2007, 244) ergibt sich nichts anderes.
  • AG Halle/Saale, 15.09.2011 - 93 C 3846/10

    Nutzungsentgelt: Formelle Wirksamkeit einer Erhöhungserklärung

    Der lapidare Hinweis der Klägerin darauf, dass das Landgericht Halle in einem Parallelverfahren (Az. 2 S 55/09) das Erhöhungsschreiben als formell wirksam eingestuft habe, ist insoweit unerheblich.

    Dem Gericht ist die Entscheidung des LG Halle in dem Verfahren 2 S 55/09 nicht zugänglich, sodass es sich mit den rechtlichen Erwägungen dieser Entscheidung nicht auseinandersetzen kann.

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