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   LG Krefeld, 22.03.2013 - 1 S 87/12   

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LG Krefeld, 22.03.2013 - 1 S 87/12 (https://dejure.org/2013,80809)
LG Krefeld, Entscheidung vom 22.03.2013 - 1 S 87/12 (https://dejure.org/2013,80809)
LG Krefeld, Entscheidung vom 22. März 2013 - 1 S 87/12 (https://dejure.org/2013,80809)
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  • BGH, 20.01.2000 - VII ZR 46/98

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe

    Auszug aus LG Krefeld, 22.03.2013 - 1 S 87/12
    Sie soll als Druckmittel den Schuldner anhalten, seine Leistung ordnungsgemäß zu erbringen, und zugleich den Gläubiger in den Stand versetzen, sich bei Verletzung der sanktionierten Vertragspflichten jedenfalls bis zur Höhe der Vertragsstrafe ohne Einzelnachweis schadlos zu halten ( BGH , NJW 2000, S. 2106, 2107 m.w.N.) Die streitgegenständliche Klausel hält dieser Überprüfung stand.

    Zwar übt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bei Bauverträgen ein Tagessatz von 0, 5 % der Auftragssumme einen nicht mehr vertretbaren Druck auf den Auftragnehmer aus ( BGH , NJW 2000, S. 2106, 2107; BGH , NJW 2002, S. 806, 807).

  • BGH, 12.03.2003 - XII ZR 18/00

    Prüfung der Schriftform durch das Revisionsgericht; Zustimmung des Mieters zu

    Auszug aus LG Krefeld, 22.03.2013 - 1 S 87/12
    Unangemessen wäre die Höhe einer formularmäßig vereinbarten Vertragsstrafe insbesondere dann, wenn die Sanktion außer Verhältnis zum Gewicht des Vertragsverstoßes und zu dessen Folgen für den Verwender steht ( BGH , NJW 1997, S. 3233, 3234 m.w.N.; BGH , NJW 2003, S. 2158, 2161; Wurmnest in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 309 Nr. 6 Rn. 20).
  • BGH, 19.09.2007 - VIII ZR 141/06

    Freizeichnungsklauseln gegenüber Verbrauchern und Unternehmern

    Auszug aus LG Krefeld, 22.03.2013 - 1 S 87/12
    Der Umstand, dass die Klausel bei ihrer Verwendung gegenüber Verbrauchern unter § 309 Nr. 6 BGB fallen würde, ist ein Indiz dafür, dass sie auch im Falle der Verwendung gegenüber Unternehmern zu einer unangemessenen Benachteiligung führt, es sei denn, sie kann wegen der besonderen Interessen und Bedürfnisse des unternehmerischen Geschäftsverkehrs ausnahmsweise als angemessen angesehen werden ( BGH , Versäumnisurteil vom 19.09.2007, VIII ZR 141/06, zitiert nach Juris Rn. 12).
  • BGH, 07.05.1997 - VIII ZR 349/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer nach oben nicht begrenzten Vertragsstrafe in

    Auszug aus LG Krefeld, 22.03.2013 - 1 S 87/12
    Unangemessen wäre die Höhe einer formularmäßig vereinbarten Vertragsstrafe insbesondere dann, wenn die Sanktion außer Verhältnis zum Gewicht des Vertragsverstoßes und zu dessen Folgen für den Verwender steht ( BGH , NJW 1997, S. 3233, 3234 m.w.N.; BGH , NJW 2003, S. 2158, 2161; Wurmnest in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 309 Nr. 6 Rn. 20).
  • BGH, 29.02.1984 - VIII ZR 350/82

    Wirksamkeit eines Automaten-Aufstellervertrages; Rechtsfolgen der Anwendung der

    Auszug aus LG Krefeld, 22.03.2013 - 1 S 87/12
    Das Fehlen einer solchen Regelung führt regelmäßig zur Unwirksamkeit der entsprechenden Klausel ( BGH , NJW 1985, S. 53, 56; Coester-Waltjen in Staudinger, Kommentar zum BGB, Neubearb. 2006, § 309 Rn. 28).
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