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   LG Krefeld, 24.01.2008 - 5 O 97/01   

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https://dejure.org/2008,27945
LG Krefeld, 24.01.2008 - 5 O 97/01 (https://dejure.org/2008,27945)
LG Krefeld, Entscheidung vom 24.01.2008 - 5 O 97/01 (https://dejure.org/2008,27945)
LG Krefeld, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 5 O 97/01 (https://dejure.org/2008,27945)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzwürdigkeit eines Auftraggebers hinsichtlich einer abschließenden Berechnung bei entstandenem Vertrauen und fehlender Zumutung einer Nachforderung nach Treu und Glauben; Entstehung des vollen Honoraranspruchs bei einer von dem Auftraggeber in Auftrag gegebenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 4/95

    Übernahme der Aufsicht über die Herstellung einer Segelyacht; Verjährung von

    Auszug aus LG Krefeld, 24.01.2008 - 5 O 97/01
    Nach ständiger Rechtsprechung sind vorgerichtlich angefallene Gutachterkosten zu ersetzen, wenn sie erforderlich sind, um dem Bauherrn ein zuverlässiges Bild über Ursache und Ausmaß der eingetretenen und/oder noch zu erwartenden Mängel zu verschaffen (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11.Aufl. Rn. 165; BGH NJW 1971, 99, 100; BGH NJW-RR 1998, 1027).

    Die hierdurch entstehenden Kosten des Gutachtens sind damit zwangsläufige Folgen der Mängel und können vom Bauherrn ersetzt verlangt werden, wenn sie erforderlich sind, um dem Bauherrn (Auftraggeber) ein zuverlässiges Bild über Ursache und Ausmaß der eingetretenen und/oder noch zu erwartenden Mängel zu verschaffen (Pastor, in: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rdn. 165; BGH, 22.10.1970, NJW 1971, 99, 100; BGH, Urt. vom 3.3.1998, X ZR 4/95, NJW-RR 1998, 1027; OLG Hamm, Urt. vom 6.12.1991, NJW-RR 1992, 1049).

  • BGH, 22.10.1970 - VII ZR 71/69

    Verjährung des Anspruchs auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus LG Krefeld, 24.01.2008 - 5 O 97/01
    Nach ständiger Rechtsprechung sind vorgerichtlich angefallene Gutachterkosten zu ersetzen, wenn sie erforderlich sind, um dem Bauherrn ein zuverlässiges Bild über Ursache und Ausmaß der eingetretenen und/oder noch zu erwartenden Mängel zu verschaffen (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11.Aufl. Rn. 165; BGH NJW 1971, 99, 100; BGH NJW-RR 1998, 1027).

    Die hierdurch entstehenden Kosten des Gutachtens sind damit zwangsläufige Folgen der Mängel und können vom Bauherrn ersetzt verlangt werden, wenn sie erforderlich sind, um dem Bauherrn (Auftraggeber) ein zuverlässiges Bild über Ursache und Ausmaß der eingetretenen und/oder noch zu erwartenden Mängel zu verschaffen (Pastor, in: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rdn. 165; BGH, 22.10.1970, NJW 1971, 99, 100; BGH, Urt. vom 3.3.1998, X ZR 4/95, NJW-RR 1998, 1027; OLG Hamm, Urt. vom 6.12.1991, NJW-RR 1992, 1049).

  • BGH, 16.06.1977 - VII ZR 2/76

    Ersatzanspruch des Bauherrn gegen einen Architekten wegen entstandener Mehrkosten

    Auszug aus LG Krefeld, 24.01.2008 - 5 O 97/01
    Bei der Ermittlung der Wertsteigerung war auf den Verkehrswert abzustellen, der anhand des Sachwertes zu ermitteln ist, weil es sich bei dem Gebäude unstreitig um ein eigen genutztes Wohn- und Bürogebäude handelt (BGH, BauR 1979, 74; Werner, in: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rdn. 1801).
  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 171/95

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Bauherrn gegen den Architekten

    Auszug aus LG Krefeld, 24.01.2008 - 5 O 97/01
    Da es sich bei dem hier streitgegenständlichen Objekt ferner um den Umbau eines bereits bestehenden Gebäudes handelt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Wert des von der früheren Bebauung weiter verwendeten Teils zu errechnen und vom Gesamtwert des Gebäudes abzuziehen, um die Wertsteigerung zu ermitteln (vgl. BGH, Urt. vom 23.01.1997, VII ZR 171/95, NJW-RR 1997, 850, 851; Werner, in: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rdn. 1801).
  • OLG Köln, 27.01.1993 - 11 U 166/92

    Umfang d. Haftung bei Bausummenüberschreitung

    Auszug aus LG Krefeld, 24.01.2008 - 5 O 97/01
    An einem Schaden fehlt es, weil sich die Beklagte die Wertsteigerung, zu der die erhöhten Baukosten geführt haben, nach den Regeln der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen muss (vgl. insoweit BGH, Urt. vom 07.11.1996, VII ZR 23/95, NJW-RR 1997, 402; OLG Köln, Urt. vom 27.01.1993, 11 U 166/92, NJW-RR 1993, 986, 987; Werner, in: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl. Rdn. 1797).
  • BGH, 07.11.1996 - VII ZR 23/95

    Toleranzen bei der Kostenermittlung durch den Architekten; Maßgeblicher Zeitpunkt

    Auszug aus LG Krefeld, 24.01.2008 - 5 O 97/01
    An einem Schaden fehlt es, weil sich die Beklagte die Wertsteigerung, zu der die erhöhten Baukosten geführt haben, nach den Regeln der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen muss (vgl. insoweit BGH, Urt. vom 07.11.1996, VII ZR 23/95, NJW-RR 1997, 402; OLG Köln, Urt. vom 27.01.1993, 11 U 166/92, NJW-RR 1993, 986, 987; Werner, in: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl. Rdn. 1797).
  • BGH, 19.02.1998 - VII ZR 236/96

    Inhalt eines Architektenvertrages; Verstoß gegen das Koppelungsverbot bei

    Auszug aus LG Krefeld, 24.01.2008 - 5 O 97/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Schutzwürdigkeit des Auftraggebers aber zu bejahen, wenn dieser auf die - erste - abschließende Berechnung vertrauen durfte und er sich darauf in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm eine Nachforderung nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann (BGH BauR 1998, 579).
  • OLG Schleswig, 06.07.1999 - 6 U 69/97

    Mittelbare Verkürzung der Verjährungsfrist durch (formularmäßige) Vereinbarung

    Auszug aus LG Krefeld, 24.01.2008 - 5 O 97/01
    In der Regel ist dies eine Arbeit, bei der es um handwerkliche Selbstverständlichkeiten geht (vgl. OLG Schleswig, Urt. vom 06.07.1999, 6 U 69/97, zit. nach beck-online) und die keiner Überwachung durch den Architekten bedarf.
  • OLG Hamm, 06.12.1991 - 26 U 83/91

    Leistungsphase 9 des § 15 HOAI - ein Fallstrick für Architekten!

    Auszug aus LG Krefeld, 24.01.2008 - 5 O 97/01
    Die hierdurch entstehenden Kosten des Gutachtens sind damit zwangsläufige Folgen der Mängel und können vom Bauherrn ersetzt verlangt werden, wenn sie erforderlich sind, um dem Bauherrn (Auftraggeber) ein zuverlässiges Bild über Ursache und Ausmaß der eingetretenen und/oder noch zu erwartenden Mängel zu verschaffen (Pastor, in: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rdn. 165; BGH, 22.10.1970, NJW 1971, 99, 100; BGH, Urt. vom 3.3.1998, X ZR 4/95, NJW-RR 1998, 1027; OLG Hamm, Urt. vom 6.12.1991, NJW-RR 1992, 1049).
  • OLG Hamm, 29.10.1998 - 17 U 38/98

    Anspruch auf Abschlagszahlung und Bauhandwerker- sicherungshypothek trotz Mängeln

    Auszug aus LG Krefeld, 24.01.2008 - 5 O 97/01
    Schließlich hatte der Kläger am 16.02.1998 auch keinen fälligen Zahlungsanspruch aus der Abschlagsrechnung Nr. 4 vom 07.11.1996, denn der Zahlungsanspruch aus der Abschlagsrechnung ist untergegangen mit der Erteilung der später zurückgenommenen ersten Schlussrechnung (Hamm NJW-RR 1999, 528).
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2000 - 22 U 23/00

    Prüffähigkeit einer Architektenrechnung; Voraussetzungen eines

  • OLG Köln, 25.09.1998 - 20 U 19/98

    Zur Bindung des Architekten an seine Schlußrechnung

  • BGH, 26.04.1973 - VII ZR 85/71

    Gebäude für gewerbliche Zwecke - Lagerhaus als mit dem Grund und Boden fest

  • BGH, 07.05.2009 - VII ZR 219/08
    LG Krefeld - Az. 5 O 97/01 vom 24.01.2008;.
  • AG Lahr, 15.02.2002 - 2 C 433/01

    Ersatz der Anwaltskosten für Abschlussschreiben nach Wettbewerbsverletzung

    Aufgrund eines wettbewerbswidrigen Verhaltens des Beklagten erwirkte der Kläger eine einstweilige Verfügung gegen den Beklagten, die am 21.08.2001 vom Landgericht Offenburg (AZ: 5 O 97/01 KfH) erlassen wurde (Anlage K1, AS. 7) und dem Beklagten am 30.08.2001 zugestellt wurde.
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