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   LG Krefeld, 24.09.2009 - 5 O 10/09   

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https://dejure.org/2009,23445
LG Krefeld, 24.09.2009 - 5 O 10/09 (https://dejure.org/2009,23445)
LG Krefeld, Entscheidung vom 24.09.2009 - 5 O 10/09 (https://dejure.org/2009,23445)
LG Krefeld, Entscheidung vom 24. September 2009 - 5 O 10/09 (https://dejure.org/2009,23445)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.07.1992 - V ZR 218/91

    Verpflichtung zur Abgabe einer sog. Baulasterklärung

    Auszug aus LG Krefeld, 24.09.2009 - 5 O 10/09
    Eine Verpflichtung der Beklagten zur Übernahme der Baulast ergibt sich als Nebenpflicht aus dem durch die Grunddienstbarkeit begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis (BGH, NJW 1989, 1607; NJW 1992, 2885; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1539).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.1999 - 9 U 147/98

    Bewilligung einer Baulast nach Bestellung einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus LG Krefeld, 24.09.2009 - 5 O 10/09
    Eine Verpflichtung der Beklagten zur Übernahme der Baulast ergibt sich als Nebenpflicht aus dem durch die Grunddienstbarkeit begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis (BGH, NJW 1989, 1607; NJW 1992, 2885; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1539).
  • BGH, 03.02.1989 - V ZR 224/87

    Übernahme einer Baulast aufgrund einer Dienstbarkeit

    Auszug aus LG Krefeld, 24.09.2009 - 5 O 10/09
    Eine Verpflichtung der Beklagten zur Übernahme der Baulast ergibt sich als Nebenpflicht aus dem durch die Grunddienstbarkeit begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis (BGH, NJW 1989, 1607; NJW 1992, 2885; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1539).
  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus LG Krefeld, 24.09.2009 - 5 O 10/09
    Umstände außerhalb dieser Urkunde dürfen nur dann mit herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH, NJW 1985, 385; NJW 1992, 2886).
  • BGH, 05.10.1965 - V ZR 73/63

    Wegerechtsumfang

    Auszug aus LG Krefeld, 24.09.2009 - 5 O 10/09
    Etwas anderes gilt nur, wenn sich die Bedarfssteigerung nicht in den Grenzen einer der Art nach gleichen Benutzung hält und auf eine zur Zeit der Dienstbarkeitsbestellung nicht vorhersehbare oder willkürliche Benutzungsänderung zurückzuführen ist (BGH, NJW 1965, 2340; NJW-RR 1988, 1230; NJW-RR 1995, 16).
  • OLG Hamburg, 23.01.2020 - 6 U 100/17

    Grunddienstbarkeit - Recht zum Überfahren eines Grundstücks

    Bei einer Grunddienstbarkeit, die auf "Benutzung als Weg" abzielt, wird angenommen, dass auch das Befahren mit Kraftfahrzeugen jeden Typs erlaubt ist (LG Krefeld, Urteil vom 24.9. 2009, 5 O 10/09, juris-Tz. 49).
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