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LG Krefeld, 24.09.2009 - 5 O 10/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 288 Abs. 1, 291; ZPO §§ 91 Abs. 1 Hs. 1, 100 Abs. 1, 709 S. 2
Anspruch der Hinterliegerin auf inhaltsgleiche Baulastbewilligung; Baulastübernahme ist Nebenpflicht des Vorderliegers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.07.1992 - V ZR 218/91
Verpflichtung zur Abgabe einer sog. Baulasterklärung
Auszug aus LG Krefeld, 24.09.2009 - 5 O 10/09
Eine Verpflichtung der Beklagten zur Übernahme der Baulast ergibt sich als Nebenpflicht aus dem durch die Grunddienstbarkeit begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis (BGH, NJW 1989, 1607; NJW 1992, 2885; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1539). - OLG Düsseldorf, 19.04.1999 - 9 U 147/98
Bewilligung einer Baulast nach Bestellung einer Grunddienstbarkeit
Auszug aus LG Krefeld, 24.09.2009 - 5 O 10/09
Eine Verpflichtung der Beklagten zur Übernahme der Baulast ergibt sich als Nebenpflicht aus dem durch die Grunddienstbarkeit begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis (BGH, NJW 1989, 1607; NJW 1992, 2885; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1539). - BGH, 03.02.1989 - V ZR 224/87
Übernahme einer Baulast aufgrund einer Dienstbarkeit
Auszug aus LG Krefeld, 24.09.2009 - 5 O 10/09
Eine Verpflichtung der Beklagten zur Übernahme der Baulast ergibt sich als Nebenpflicht aus dem durch die Grunddienstbarkeit begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis (BGH, NJW 1989, 1607; NJW 1992, 2885; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1539). - BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83
Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht
Auszug aus LG Krefeld, 24.09.2009 - 5 O 10/09
Umstände außerhalb dieser Urkunde dürfen nur dann mit herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH, NJW 1985, 385; NJW 1992, 2886). - BGH, 05.10.1965 - V ZR 73/63
Wegerechtsumfang
Auszug aus LG Krefeld, 24.09.2009 - 5 O 10/09
Etwas anderes gilt nur, wenn sich die Bedarfssteigerung nicht in den Grenzen einer der Art nach gleichen Benutzung hält und auf eine zur Zeit der Dienstbarkeitsbestellung nicht vorhersehbare oder willkürliche Benutzungsänderung zurückzuführen ist (BGH, NJW 1965, 2340; NJW-RR 1988, 1230; NJW-RR 1995, 16).
- OLG Hamburg, 23.01.2020 - 6 U 100/17
Grunddienstbarkeit - Recht zum Überfahren eines Grundstücks
Bei einer Grunddienstbarkeit, die auf "Benutzung als Weg" abzielt, wird angenommen, dass auch das Befahren mit Kraftfahrzeugen jeden Typs erlaubt ist (LG Krefeld, Urteil vom 24.9. 2009, 5 O 10/09, juris-Tz. 49).