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   LG Krefeld, 28.07.2005 - 3 S 30/05   

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https://dejure.org/2005,15561
LG Krefeld, 28.07.2005 - 3 S 30/05 (https://dejure.org/2005,15561)
LG Krefeld, Entscheidung vom 28.07.2005 - 3 S 30/05 (https://dejure.org/2005,15561)
LG Krefeld, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - 3 S 30/05 (https://dejure.org/2005,15561)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) im Falle der Durchführung von Schadensregulierungen von unfallgeschädigten Kunden durch den Inhaber eines Mietwagenunternehmens; Erfordernis einer Erlaubnis zur Rechtsberatung bei der Abtretung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 18.03.2003 - VI ZR 152/02

    Zum Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz bei der Regulierung von Unfallschäden

    Auszug aus LG Krefeld, 28.07.2005 - 3 S 30/05
    Es ist darauf abzustellen, ob die von den Parteien gewählte Gestaltung durch formale Anpassung an den Gesetzeswortlaut und die hierzu entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze den Schutzzweck des Artikel 1 § 1 Abs. 1 RBerG zu unterwandern sucht (BGHZ 61, 317, 320 f.; BGH, NJW-RR 1994, 1081; BGH, NJW 2003, 1938; BGH, NJW 2004, 2516).

    Gerade die Gestaltung der Abtretungserklärung zeigt, daß der Kunde nicht hinsichtlich der Verfolgung und Durchsetzung seiner Schadensersatzansprüche selbst tätig werden muß (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 1080, 1081; BGH, NJW 2003, 1938).

  • BGH, 22.06.2004 - VI ZR 272/03

    Erlaubnispflicht der Geltendmachung von abgetretenen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus LG Krefeld, 28.07.2005 - 3 S 30/05
    Es ist darauf abzustellen, ob die von den Parteien gewählte Gestaltung durch formale Anpassung an den Gesetzeswortlaut und die hierzu entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze den Schutzzweck des Artikel 1 § 1 Abs. 1 RBerG zu unterwandern sucht (BGHZ 61, 317, 320 f.; BGH, NJW-RR 1994, 1081; BGH, NJW 2003, 1938; BGH, NJW 2004, 2516).

    Dies legt dem Geschädigten nahe, durch schlichte Ablehnung einer Zahlung gegenüber der Klägerin dieser die Einziehung der Forderung im Verhältnis zur Haftpflichtversicherung zu überlassen (vgl. BGH, MDR 2004, 1266, 1267).

  • BGH, 26.10.2004 - VI ZR 300/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus LG Krefeld, 28.07.2005 - 3 S 30/05
    Dies gilt auch dann, wenn er sich die Schadensersatzforderungen erfüllungshalber abtreten läßt und die eingezogenen Beträge auf seine Forderungen an den Zedenten verrechnet (vgl. BGH, NJW 2005, 135).

    Ein Handeln zur Realisierung der Sicherheit kann vielmehr auch dann nicht angenommen werden, wenn eine ernsthafte Rechtsverfolgung allein gegenüber dem Haftpflichtversicherer gegeben ist (vgl. BGH, NJW 2005, 135, 136).

  • BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 75/93

    Nachweis besonderer Kenntnisse in einem Fachgebiet; Berücksichtigung des

    Auszug aus LG Krefeld, 28.07.2005 - 3 S 30/05
    Gerade die Gestaltung der Abtretungserklärung zeigt, daß der Kunde nicht hinsichtlich der Verfolgung und Durchsetzung seiner Schadensersatzansprüche selbst tätig werden muß (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 1080, 1081; BGH, NJW 2003, 1938).
  • BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65

    Klagebefugnis des Deutschen Anwaltsvereins

    Auszug aus LG Krefeld, 28.07.2005 - 3 S 30/05
    Ferner intendiert das Rechtsberatungsgesetz den Schutz des Anwaltsstandes und anderer zugelassener Rechtsberater vor Wettbewerbern, die keinen berufsrechtlichen, gebührenrechtlichen oder ähnlichen im Interesse der Rechtspflege gesetzten Schranken unterliegen (BGH, NJW 1955, 422; BGH, NJW 1967, 1558).
  • LG Hannover, 01.04.1987 - 18 O 38/87

    Erlaubnisfreie Rechtsberatung, Finanzmakler

    Auszug aus LG Krefeld, 28.07.2005 - 3 S 30/05
    Wer fremde Rechtsangelegenheiten besorgt, muß dazu vielmehr in eigener Person befugt sein, da nur so der vorstehend dargestellte Schutzzweck gewahrt wird (vgl. BGH, NJW 1987, 3013; BGH, NJW 1989, 1225).
  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 271/90

    Unzulässige Rechtsausübung bei Gläubigeranfechtung - Anfechtung wegen mittelbarer

    Auszug aus LG Krefeld, 28.07.2005 - 3 S 30/05
    Somit steht es jeder Partei frei, sich auf die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts zu berufen (vgl. BGH, NJW 1992, 834).
  • LG Bonn, 14.12.1987 - 5 T 184/87
    Auszug aus LG Krefeld, 28.07.2005 - 3 S 30/05
    Wer fremde Rechtsangelegenheiten besorgt, muß dazu vielmehr in eigener Person befugt sein, da nur so der vorstehend dargestellte Schutzzweck gewahrt wird (vgl. BGH, NJW 1987, 3013; BGH, NJW 1989, 1225).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 194/71

    Zur geschäftsmäßigen Vorfinanzierung von Ersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen

    Auszug aus LG Krefeld, 28.07.2005 - 3 S 30/05
    Es ist darauf abzustellen, ob die von den Parteien gewählte Gestaltung durch formale Anpassung an den Gesetzeswortlaut und die hierzu entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze den Schutzzweck des Artikel 1 § 1 Abs. 1 RBerG zu unterwandern sucht (BGHZ 61, 317, 320 f.; BGH, NJW-RR 1994, 1081; BGH, NJW 2003, 1938; BGH, NJW 2004, 2516).
  • BGH, 30.03.2000 - I ZR 289/97

    Sachverständigenbeauftragung - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus LG Krefeld, 28.07.2005 - 3 S 30/05
    Dies gilt auch bei der gebotenen Zurückhaltung hinsichtlich der Anwendung des Rechtsberatungsgesetzes (vgl. BVerf-GE 97, 12, 27; BVerfG, VersR 2002, 1123, 1124; BGH, VersR 2001, 80).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 423/99

    Rechtsberatung durch Inkassounternehmen

  • BGH, 26.04.1994 - VI ZR 305/93

    Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall als unerlaubte

  • BGH, 30.11.1954 - I ZR 147/53

    Unzulässige Rechtsberatung

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