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   LG Krefeld, 30.11.2006 - 3 O 354/05   

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https://dejure.org/2006,24247
LG Krefeld, 30.11.2006 - 3 O 354/05 (https://dejure.org/2006,24247)
LG Krefeld, Entscheidung vom 30.11.2006 - 3 O 354/05 (https://dejure.org/2006,24247)
LG Krefeld, Entscheidung vom 30. November 2006 - 3 O 354/05 (https://dejure.org/2006,24247)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wurzeleinwuchs eines Baumes von einem Nachbargrundstück in den auf dem benachbarten Grundstück befindlichen Abwasserkanal; Wassereinbruch in einem Keller wegen eines mit Baumwurzeln verstopften Regenkanalrohres; Erstattung der Kosten zur Erfüllung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 99/03

    Pflichtenstellung des Eigentümers eines Baumes gegenüber dem Grundstücksnachbarn

    Auszug aus LG Krefeld, 30.11.2006 - 3 O 354/05
    Dass eine solche Gefahr hier von den Beklagten zu erkennen und durch entsprechende Vorsorge abzuwenden war, läßt sich daher nicht feststellen (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall OLG Düsseldorf, NJW 1986, 2648; vgl. zudem BGH, Urteil vom 28.11.2003, NJW 2004, 603 ff.).

    Denn der durch von einem Nachbargrundstück hinübergewachsene Baumwurzeln gestörte Grundstückseigentümer kann die von dem Störer geschuldete Beseitigung der Eigentumsbeeinträchtigung selbst vornehmen und die dadurch entstandenen Kosten nach Bereicherungsgrundsätzen erstattet verlangen (vgl. BGH, NJW 2004, 603 ff. m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 11.06.1986 - 9 U 51/86

    Der beeinträchtigte Grundstücksnachbar hat auch gem. § 1004 I 1 BGB einen

    Auszug aus LG Krefeld, 30.11.2006 - 3 O 354/05
    Dass eine solche Gefahr hier von den Beklagten zu erkennen und durch entsprechende Vorsorge abzuwenden war, läßt sich daher nicht feststellen (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall OLG Düsseldorf, NJW 1986, 2648; vgl. zudem BGH, Urteil vom 28.11.2003, NJW 2004, 603 ff.).
  • BGH, 04.02.2005 - V ZR 142/04

    Umfang der Pflicht zur Beseitigung einer Bodenkontamination auf dem

    Auszug aus LG Krefeld, 30.11.2006 - 3 O 354/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere des 5. Senats, ist der Störer darüber hinaus auch zur Beseitigung solcher Eigentumsbeeinträchtigungen verpflichtet, die zwangsläufig durch die Beseitigung der primären Störung entstehen (BGH, NJW 2005, 1366 ff.).
  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 540/01

    Steuerhinterziehung; Unzumutbarkeit; Nemo-tenetur-Grundsatz; Suspendierung der

    Auszug aus LG Krefeld, 30.11.2006 - 3 O 354/05
    Zwar gilt, dass derjenige, der die Verfügungsgewalt über ein Grundstück ausübt, im Rahmen des Möglichen dafür Sorge zu tragen hat, dass von den dort stehenden Bäumen keine Gefahr für andere ausgeht, der Baumbestand vielmehr so angelegt ist, dass er im Rahmen des nach forstwirtschaftlichen Erkenntnissen Möglichen gegen Windbruch und Windwurf, insbesondere aber auch gegen Umstürzen aufgrund fehlender Standfestigkeit gesichert ist (BGH, Urteil vom 21.03.2003, NJW 2002, 1733 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2007 - 22 U 6/07

    Nachbarschaftliche Ansprüche bei Baumwurzelschäden

    Die Berufung des Klägers gegen das am 30.11.2006 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld - 3 O 354/05 - wird zurückgewiesen.
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