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   LG Krefeld, 31.05.2010 - 3 S 14/10   

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https://dejure.org/2010,25725
LG Krefeld, 31.05.2010 - 3 S 14/10 (https://dejure.org/2010,25725)
LG Krefeld, Entscheidung vom 31.05.2010 - 3 S 14/10 (https://dejure.org/2010,25725)
LG Krefeld, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - 3 S 14/10 (https://dejure.org/2010,25725)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Schadensminderungspflicht durch Unterlassen einer Nachfrage nach günstigeren Tarifen im Rahmen der Forderung von Mietwagenkosten als Schadensersatz; Ermittlung der Schadenshöhe anhand eines Mietspiegels für Mietwagen als Rechnungsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Krefeld - 1 C 299/09
  • LG Krefeld, 31.05.2010 - 3 S 14/10
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus LG Krefeld, 31.05.2010 - 3 S 14/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGHZ 160, 367, 383 = NJW 2005, 51, BGH NJW 2007, 2758, NJW 2009, 58).

    Dabei kann ein Unfallersatztarif aufgrund unfallspezifischer Kostenfaktoren (etwa Vorfinanzierung, das Risiko eines Ausfalls mit Ersatzforderungen wegen falscher Bewertung der Anteile am Unfallgeschehen, u.a., vgl. z.B. BGH NJW 2009, 58) erforderlich i.S. des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB sein.

    In geeigneten Fällen können Listen und Tabellen bei der Schadenschätzung durchaus Verwendung finden (BGH NJW 2008, 1519; NJW 2009, 58).

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass in Ausübung des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO der Normaltarif auf der Grundlage des X Mietpreisspiegels im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermittelt werden kann, solange nicht mit konkreten Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH NJW 2008, 1519; NJW 2008, 2910; NJW 2009, 58).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus LG Krefeld, 31.05.2010 - 3 S 14/10
    In geeigneten Fällen können Listen und Tabellen bei der Schadenschätzung durchaus Verwendung finden (BGH NJW 2008, 1519; NJW 2009, 58).

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass in Ausübung des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO der Normaltarif auf der Grundlage des X Mietpreisspiegels im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermittelt werden kann, solange nicht mit konkreten Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH NJW 2008, 1519; NJW 2008, 2910; NJW 2009, 58).

  • OLG Köln, 03.03.2009 - 24 U 6/08

    Richterliche Schätzung unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Krefeld, 31.05.2010 - 3 S 14/10
    Es bestehen keine durchgreifenden Bedenken dagegen, dass das Amtsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Kammer und zumindest einem gewichtigen Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, 24. Zivilsenat, 24 U 6/08; OLG Stuttgart, 3. Zivilsenat, 3 U30/09; anderer Auffassung z.B. hingegen OLG Köln, 6. Zivilsenat, I 6 U 6/09, alle zit. bei juris.de) den Normaltarif im Rahmen der Schadensschätzung nach § 287 ZPO nach dem X Mietpreisspiegel ermittelt hat.

    Zudem beruht der Mietpreisspiegel des X Instituts teilweise auf der Erhebung von Daten über das Internet, wobei sich außerdem (teilweise) Abschläge aufgrund einer notwendigen Vorbuchzeit finden (OLG Köln, Urteil vom 03.03.2009, 24 U 6/08; LG Dresden, Urteil vom 08.10.2008, 4 S 247/08, zit. bei juris.de).

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 32/05

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Krefeld, 31.05.2010 - 3 S 14/10
    Diese Frage kann offenbleiben, wenn feststeht, dass dem Geschädigten ein günstigerer "Normaltarif" in der konkreten Situation ohne Weiteres zugänglich war, so dass ihm eine kostengünstigere Anmietung unter dem Blickwinkel der ihm gemäß § 254 BGB obliegenden Schadensminderungspflicht zugemutet werden konnte (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. nur BGH NJW 2006, 1508).
  • LG Dresden, 08.10.2008 - 4 S 247/08
    Auszug aus LG Krefeld, 31.05.2010 - 3 S 14/10
    Zudem beruht der Mietpreisspiegel des X Instituts teilweise auf der Erhebung von Daten über das Internet, wobei sich außerdem (teilweise) Abschläge aufgrund einer notwendigen Vorbuchzeit finden (OLG Köln, Urteil vom 03.03.2009, 24 U 6/08; LG Dresden, Urteil vom 08.10.2008, 4 S 247/08, zit. bei juris.de).
  • OLG Köln, 21.08.2009 - 6 U 6/09

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Maßgeblicher Mietpreisspiegel

    Auszug aus LG Krefeld, 31.05.2010 - 3 S 14/10
    Es bestehen keine durchgreifenden Bedenken dagegen, dass das Amtsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Kammer und zumindest einem gewichtigen Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, 24. Zivilsenat, 24 U 6/08; OLG Stuttgart, 3. Zivilsenat, 3 U30/09; anderer Auffassung z.B. hingegen OLG Köln, 6. Zivilsenat, I 6 U 6/09, alle zit. bei juris.de) den Normaltarif im Rahmen der Schadensschätzung nach § 287 ZPO nach dem X Mietpreisspiegel ermittelt hat.
  • AG Köln, 11.01.2010 - 268 C 145/08

    Mittelwert zwischen dem Fraunhofer-Mietpreisspiegel und der

    Auszug aus LG Krefeld, 31.05.2010 - 3 S 14/10
    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass sie sich zwar einerseits in Übereinstimmung mit zahlreichen Gerichtsentscheidungen befindet, wohingegen es aber auch eine nicht unerhebliche Anzahl von Entscheidungen gibt, die die Werte des X Instituts für vorzugswürdig halten und es inzwischen sogar Gerichte gibt, die die Werte mitteln (so jüngst AG Köln, Urteil vom 11.01.2010, 268 C 145/08 zitiert bei juris.de).
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Krefeld, 31.05.2010 - 3 S 14/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGHZ 160, 367, 383 = NJW 2005, 51, BGH NJW 2007, 2758, NJW 2009, 58).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

    Auszug aus LG Krefeld, 31.05.2010 - 3 S 14/10
    Unterlässt der Geschädigte - wie hier - die Nachfrage nach günstigeren Tarifen, geht es nicht um die Verletzung der Schadensminderungspflicht, für die grundsätzlich der Schädiger die Beweislast trägt, sondern um die Schadenshöhe, die der Geschädigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen hat (vgl. BGHZ 163, 19 = NJW 2005, 1933).
  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus LG Krefeld, 31.05.2010 - 3 S 14/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGHZ 160, 367, 383 = NJW 2005, 51, BGH NJW 2007, 2758, NJW 2009, 58).
  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

  • LG Krefeld, 10.01.2012 - 3 S 28/11
    Diese Höhe wird in der Rechtsprechung, der sich auch die Kammer in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat, überwiegend als angemessen eingeschätzt (OLG Köln, NZV 2007, 173; OLG Karlsruhe, VersR 2008, 92; LG Bonn, NZV 2010, 245; LG Dortmund, NZV 2008, 93; LG Krefeld, vgl. z.B. Beschl. v. 31.5.2010 - 3 S 14/10 - Urteil vom 21.07.2011 - 3 S 3/11 -, 17.03.2011 - 3 S 36/10 -, 26.01.2011 - 3 S 25/10 -, OLG Nürnberg, Urt. v. 10.2.2009 - 1 U 1878/08 - LG Köln, Urt. V. 18.11.2009 - 9 S 184/09-).
  • AG Krefeld, 17.04.2014 - 3 C 485/13

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten durch Schätzung i.R.e.

    Eine Klärung der Eignung des Schwacke-Mietpreisspiegels wäre nur dann erforderlich, wenn konkrete Tatsachen dargetan wären, aus denen folgt, dass sich die geltend gemachten Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage, hier: Schwacke-Mietpreisspiegel, auf den vorliegenden Fall auswirken (vgl. BGH, Urteil vom 11.3.2008 - VI ZR 164/07; LG Krefeld, Beschluss vom 31.5.2010 - 3 S 14/10).
  • AG Krefeld, 23.08.2010 - 1 C 110/10
    Das Gericht folgt dieser Rechtsprechung und schließt sich insoweit, was die Anwendung der "Schwacke-Liste" angeht, auch der Rechtsprechung der zuständigen Berufungskammer des Landgerichts Krefeld an (Urteil vom 13.08.2009, 3 S 41/08; zuletzt Beschluss vom 31.05.2010, 3 S 14/10).
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