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LG Krefeld, 31.07.2007 - 5 O 283/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einwendungen gegen eine Schiedsvereinbarung greifen nicht durch; Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung; Zulässigkeit des Verzichts auf den Zugang der Annahmeerklärung einer Schiedsvereinbarung; Anwendbarkeit des § 264 Abs. 2 BGB analog auf Schiedsvereinbarungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 31.07.2007 - 5 O 283/06
- OLG Düsseldorf, 28.04.2008 - 9 U 157/07
- BGH, 08.02.2011 - XI ZR 168/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 19.05.2006 - 17 U 162/05
Internationale Terminhandelsgeschäfte
Auszug aus LG Krefeld, 31.07.2007 - 5 O 283/06
Das Gericht schließt sich den Ausführungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf in dem Urteil vom 19.05.2006, Az.: 17 U 162/05 an. - BGH, 30.01.2003 - III ZB 6/02
Auslegung einer Schiedsvereinbarung
Auszug aus LG Krefeld, 31.07.2007 - 5 O 283/06
Es ist anerkannt, dass es zulässig ist, dass sich eine Schiedsvereinbarung auf zwei Schiedsgerichte bezieht, was in der Regel bedeutet, dass der jeweilige Schiedskläger ein Wahlrecht hat (BGH, NJW, 1969, 979; III ZB 6/02, Beschluss vom 20.01.2003, zit. nach Juris, Musialak-Voit, ZPO, § 1029 ZPO, Rdnr. 21) Warum im vorliegenden Fall, indem die Zuständigkeit unterschiedlicher Schiedsgerichte in zwei verschiedenen Schiedsvereinbarungen geregelt ist etwas anderes gelten soll, ist nicht ersichtlich. - BGH, 25.01.2007 - VII ZR 105/06
Kollision von Gerichtsstandsvereinbarungen in AGB; Vorrang einer …
Auszug aus LG Krefeld, 31.07.2007 - 5 O 283/06
Etwas Anderes lässt sich auch nicht dem beklagtenseits zu den Gerichtsakten gereichten Urteil des BGH vom 25.01.2007, Az.: VII ZR 105/06 (Bl. 254 ff d.A.) entnehmen.
- OLG Düsseldorf, 28.04.2008 - 9 U 157/07
Geltendmachung von Ersatzansprüchen von an der US-Börse erlittenen Verlusten bei …
Auf die Berufung des Klägers wird das am 31. Juli 2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld (5 O 283/06) unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.