Rechtsprechung
LG Lüneburg, 11.12.2001 - 5 S 60/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Klage wegen Lärmbelästigung durch klappende Autotüren abgewiesen!
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Lärm durch zuschlagende Autotüren - Kläger verlangt Ruhezone
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Grundstückseigentümer hat grundsätzlich kein Anspruch auf Unterlassen des Zuschlagens von Autotüren nach 20 Uhr - Lärmbelästigung durch klappende Autotüren stellt regelmäßig unwesentliche Beeinträchtigung dar
Verfahrensgang
- AG Uelzen, 25.07.2001 - 16 C 9050/01
- LG Lüneburg, 11.12.2001 - 5 S 60/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91
Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich
Auszug aus LG Lüneburg, 11.12.2001 - 5 S 60/01
Für die Frage, ob eine Beeinträchtigung wesentlich ist, ist Maßstab das Empfinden eines verständigen Durchschnittsbenutzers des betroffenen Grundstückes in seiner durch Natur, Gestaltung und Zweckbestimmung geprägten konkreten Beschaffenheit und nicht das subjektive Empfinden des Gestörten (BGHZ 120, 239, 259).