Rechtsprechung
   LG Landau/Pfalz, 02.02.2015 - 2 O 262/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2207
LG Landau/Pfalz, 02.02.2015 - 2 O 262/14 (https://dejure.org/2015,2207)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 02.02.2015 - 2 O 262/14 (https://dejure.org/2015,2207)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 02. Februar 2015 - 2 O 262/14 (https://dejure.org/2015,2207)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,2207) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf rückständige Heimkosten für verstorbenen Leistungsempfänger gegenüber Sozialhilfeträger

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - L 1 SO 33/09

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Übernahme ungedeckter Heimkosten - Umfang der

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 02.02.2015 - 2 O 262/14
    Aufgrund des Schuldbeitritts stehen dem Einrichtungsträger deshalb nur Zahlungen in dem Umfang der gegenüber dem Hilfeempfänger bewilligten Hilfe zur Pflege zu (vergleiche hierzu Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 24.4.2014, L 1 SO 47/12, Rn. 28 und Urteil vom 18.2.2011, L 1 SO 33/09, Rn. 27 -jeweils nach Juris).

    Einen Anspruch auf die Übernahme des Heimentgelts gegenüber dem Sozialhilfeträger besitzt auch nur der Sozialhilfebedürftige (Grundverhältnis), nicht die Einrichtung selbst (vergleiche Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.2.2011, L 1 SO 33/09, Rn. 27 mit weiteren Nachweisen -nach Juris).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.04.2014 - L 1 SO 47/12
    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 02.02.2015 - 2 O 262/14
    Aufgrund des Schuldbeitritts stehen dem Einrichtungsträger deshalb nur Zahlungen in dem Umfang der gegenüber dem Hilfeempfänger bewilligten Hilfe zur Pflege zu (vergleiche hierzu Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 24.4.2014, L 1 SO 47/12, Rn. 28 und Urteil vom 18.2.2011, L 1 SO 33/09, Rn. 27 -jeweils nach Juris).
  • LSG Bayern, 24.09.2014 - L 8 SO 26/14

    Höhe d. Anspruchs einer verstorbenen LE bei stationärer Hilfe zur Pflege (SGB

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 02.02.2015 - 2 O 262/14
    Der Leistungserbringer, also der Träger der Pflegeeinrichtungen, erwirbt einen Zahlungsanspruch nur auf der Grundlage und im Umfang des im Grundverhältnis erklärten Schuldbeitritts (abgeleiteter bzw. akzessorischer Zahlungsanspruch); der Leistungserbringer erwirbt dieses Recht auf Zahlung erst durch den Schuldbeitritt selbst - weder hat der Leistungserbringer vor der Bewilligung eine entsprechende eigene Rechtsposition, noch kann er aus eigenem Recht vom Sozialhilfeträger mehr als das dem Hilfeempfänger im Grundverhältnis Bewilligte verlangen (vergleiche Bayerisches Landessozialgericht Urteil vom 24.9.2014, L 8 SO 26/14, Rn. 19 -nach Juris).
  • OLG Oldenburg, 16.07.2015 - 14 U 22/15

    Rückforderung einer unmittelbar an den Schulträger als Leistungserbringer

    Dieser Rechtsprechung des Bundessozialgerichts haben sich der Bundesgerichtshof und die jeweiligen Instanzgerichte - soweit erkennbar - bislang ausnahmslos angeschlossen (BGH, Urteil v. 07.05.2015 - III ZR 304/14 - zitiert nach juris; Landgericht Landau, Urteil v. 02.02.2015 - 2 O 262/14 - zitiert nach juris; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 12.04.2013 - L 23 SO 272/12 B - und Beschluss v. 10.03.2015 - L 23 SO 208/14 B - jeweils zitiert nach juris; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 23.09.2013 - L 20 SO 394/12 - PflR 2014, 51-63; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.02.2011 - L 1 SO 33/09 - FEVS 63, 69-76).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht