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   LG Landau/Pfalz, 06.12.2005 - 1 S 87/05   

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https://dejure.org/2005,13126
LG Landau/Pfalz, 06.12.2005 - 1 S 87/05 (https://dejure.org/2005,13126)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 06.12.2005 - 1 S 87/05 (https://dejure.org/2005,13126)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 06. Dezember 2005 - 1 S 87/05 (https://dejure.org/2005,13126)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 382
  • NZV 2006, 157
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 06.12.2005 - 1 S 87/05
    Zwar ist es richtig, dass auf Grund dieser neuesten höchstrichterlichen Rechtsprechung - erstmals durch Urteil des BGH vom 12. Oktober 2004 (AZ: VI ZR 151/03, zitiert nach Juris) - eine maßgebliche Änderung zur zuvor gefestigten und ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vergl. etwa BGH, Urteil vom 07. Mai 1996, AZ: VI ZR 138/95, zitiert nach Juris) in Bezug auf die Schadensminderungspflicht gem. § 254 BGB bei der Inanspruchnahme von Mietwagen zu Unfallersatztarifen eingetreten ist.
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 06.12.2005 - 1 S 87/05
    Zwar ist es richtig, dass auf Grund dieser neuesten höchstrichterlichen Rechtsprechung - erstmals durch Urteil des BGH vom 12. Oktober 2004 (AZ: VI ZR 151/03, zitiert nach Juris) - eine maßgebliche Änderung zur zuvor gefestigten und ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vergl. etwa BGH, Urteil vom 07. Mai 1996, AZ: VI ZR 138/95, zitiert nach Juris) in Bezug auf die Schadensminderungspflicht gem. § 254 BGB bei der Inanspruchnahme von Mietwagen zu Unfallersatztarifen eingetreten ist.
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 06.12.2005 - 1 S 87/05
    Danach ist einem Geschädigten ein Verstoß bei Inanspruchnahme eines Mietwagens zum Unfallersatztarif gerade deshalb vorwerfbar gewesen, weil er Bedenken gegen die Angemessenheit des ihm angebotenen Unfallersatztarifs hätte haben müssen, die sich unter Anderem aus der "kontroversen Diskussion und der neueren Rechtsprechung zu diesen Tarifen" hätte ergeben können (BGH, Urteil vom 19. April 2005, AZ: VI ZR 37/04).
  • AG Germersheim, 19.05.2005 - 2 C 743/04
    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 06.12.2005 - 1 S 87/05
    1.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Germersheim vom 19.05.2005, Az.: 2 C 743/04 wird kostenfällig zurückgewiesen.
  • LG Zweibrücken, 24.10.2006 - 3 S 72/06
    Selbst wenn man diese zeitlichen Vorgaben für die Inanspruchnahme des Unfallersatztarifs als nicht ausreichend erachten würde, weil die Mutter der Geschädigten es versäumt hatte, sich fernmündlich nach anderen Anbietern zu erkundigen, ist aber zu berücksichtigen, dass zum damaligen Zeitpunkt - der Unfall datiert aus dem Jahr 2003 - die Inanspruchnahme eines Mietwagens zum Unfallersatztarif regelmäßig nicht gegen die Annahme der Erforderlichkeit im Sinne des § 249 BGB oder der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGB sprach, so dass ein gewisser Vertrauenstatbestand anzunehmen ist (vgl. insoweit auch LG Landau i. d. Pfalz, NZV 2006, 157 u. LG Karlsruhe NZV 2006, 481).
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