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   LG Landau/Pfalz, 25.06.2009 - 7119 Js 17844/03   

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LG Landau/Pfalz, 25.06.2009 - 7119 Js 17844/03 (https://dejure.org/2009,41061)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 25.06.2009 - 7119 Js 17844/03 (https://dejure.org/2009,41061)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 7119 Js 17844/03 (https://dejure.org/2009,41061)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 26.07.2007 - 3 StR 104/07

    BGH präzisiert Befugnisse von Verdeckten Ermittlern

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 25.06.2009 - 7119 Js 17844/03
    Mit der Beeinträchtigung der Willensentschließungsfreiheit durch Misshandlung, Ermüdung, körperliche Eingriffe, Verabreichen von Mitteln oder Quälerei lässt sich eine verdeckte Befragung des Beschuldigten nicht vergleichen (BGH a.a.O., BGH 3. Strafsenat, Urteil v. 26.7.2007 - 3 StR 104/07 ).

    Die Ausgestaltung der Vernehmung als eines "offenen Vorgangs durch die Strafprozessordnung ist nicht Ausdruck eines dem Gesetz als allgemeines Prinzip zugrundeliegenden Grundsatzes, nach dem Ermittlungen und speziell Befragungen des Beschuldigten nicht heimlich, d.h. ohne Aufdeckung der Ermittlungsabsicht, erfolgen dürften (BGHSt-GS a.a.O. mit näherer Begründung, BGH 3. Strafsenat, Urteil vom 26.07.07 - 3 StR 104/07 ).

    So hat der 3. Strafsenat in seinem Urteil vom 26.07.2007 - 3 StR 104/07 - der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte folgend, wohl eine erweiternde Auslegung des nemo-tenetur-Grundsatzes verfolgt und ausgeführt, dass, wenn der Beschuldigte, in einem gegen ihn gerichteten Ermittlungsverfahren gegenüber den Ermittlungsbehörden erklärt hat, fortan schweigen zu wollen, sich der allgemeine Schutz, den ihm der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit biete, in der Weise verdichte, dass die Strafverfolgungsbehörden seine Entscheidung für das Schweigen grundsätzlich zu respektieren hätten.

  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 25.06.2009 - 7119 Js 17844/03
    Die beanstandeten Maßnahmen sind jedenfalls in materiell-rechtlicher Hinsicht auf der Grundlage der Entscheidung des Großen Senats vom 13.5.1996 - GS St 1/96 ( BGHSt 42, 139 ff ) letztlich nicht zu beanstanden.

    Die Selbstbelastungsfreiheit - "nemo tenetur se ipsum accusare" - (vgl. BGHSt 42, 139, 151 ff - Gs, 38, 214, 220; 36, 328, 332; 34, 39, 46) zählt zwar zu den Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens und hat in der Strafprozessordnung in den §§ 55, 136 Abs. 1, 136a Abs. 1 u. 3, § 163a Abs. 3 sowie § 243 Abs. 4 S. 1 Niederschlag gefunden und in Art. 14 Abs. 3 Buchstabe g des Internationalen Paktes vom 19.12.1966 über bürgerliche und politische Rechte (IPBürgR i.V.m. mit dem Zustimmungsgesetz zu diesem Pakt vom 15.11.1973 - BGBl. II 1973 S. 1533) eine ausdrückliche gesetzliche Verankerung erfahren.

  • BGH, 19.02.1969 - 4 StR 357/68

    Finanzamt - Nebenkläger - Rechtsmittel - Steuerstrafverfahren

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 25.06.2009 - 7119 Js 17844/03
    Nach dem Grundsatz des intertemporalen Prozessrechts erfasst eine Änderung des Verfahrensrechts, soweit - wie hier - nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, ist, auch bereits anhängige Verfahren (BVerfG-Entscheidung 87, 48; BGHSt 22, 321; BGHSt 26, 288; OLG Hamburg NStZ-RR 2003, 46; Meyer-Goßner StPO 49. Auflage, § 354a Rdnr. 4; Kukein in Karlsruher Komm. StPO 5. Aufl. § 354a Rdnr. 5).

    Dieser Grundsatz gilt auch für Bestimmungen, welche die Stellung von Verfahrensbesteiligten, ihre Befugnisse und Pflichten betreffen, sowie für Vorschriften über die Vornahme und Wirkungen von Prozesshandlungen ( BGHSt 22, 321 (325)).

  • EGMR, 05.11.2002 - 48539/99

    Selbstbelastungsfreiheit (Umgehungsschutz; Schweigerecht; materieller /

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 25.06.2009 - 7119 Js 17844/03
    Sie ist verfassungsrechtlich abgesichert durch die gemäß Art. 1, 22 Abs. 1 GG garantierten Grundrechte auf Achtung der Menschenwürde sowie der freien Entfaltung der Persönlichkeit (BVerfGE 56, 37, 43 ff) und gehört zum Kernbereich des von Art. 6 MRK garantierten Rechts auf ein faires Strafverfahren ( EGMR StV 2003, 257, 259 [EGMR 05.11.2002 - 48539/99] ).

    Das Recht, das zum Kernbereich des fairen Verfahrens gehöre, diene prinzipiell der Freiheit einer verdächtigen Person zu entscheiden, ob sie in Polizeibefragungen aussagen oder schweigen will ( EGMR StV 2003, 257, 259 [EGMR 05.11.2002 - 48539/99] - Fall Allen V. Großbritanien).

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 25.06.2009 - 7119 Js 17844/03
    Entsprechend der Vollstreckunglösung wie sie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung des Großen Senats vom 10.01.2008 (Az. GSSt 1/07) entwickelt hat, hat die Kammer angesichts der langen Verfahrensdauer und der damit einhergehenden rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung, die die Kammer mit einer zeitlichen Verzögerung von 2 1/2 Jahren bemisst.

    Dies schließt es aus, etwa den Anrechnungsmaßstab des § 51 Abs. 1 St. 1 StGB heranzuziehen und das Maß der Anrechnung mit dem Umfang der Verzögerung gleichzusetzen; vielmehr wird sich die Anrechnung häufig auf einen eher geringen Bruchteil der Strafe zu beschränken haben ( BGH Großer Senat, Beschl. v. 17.01.2008 - GSSt 1/07 ).

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 25.06.2009 - 7119 Js 17844/03
    Für eine Strafmilderung besteht nämlich kein Anlass, wenn der Angeklagte die Begehung von rauschbedingten Straftaten - wie bereits ausgeführt - hätte vorhersehen können (vgl. F. StGB 56. Aufl. § 21, Rz 25 m.w.N. z. Rspr.) Zu versagen ist die Strafmilderung regelmäßig, wenn der Täter aufgrund früherer Erfahrungen weiß, dass er nach Alkohol zu Straftaten neigt ( BGHSt 34, 29, 33; 43, 66, 77; BGHR Strafrahmenverschiebung 3, 6, 9, 14) was die Kammer bereits unter Bezugnahme auf die Vorstrafen des Angeklagten im Vorfeld der Tatbegehung bejaht hat.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 25.06.2009 - 7119 Js 17844/03
    Für eine Strafmilderung besteht nämlich kein Anlass, wenn der Angeklagte die Begehung von rauschbedingten Straftaten - wie bereits ausgeführt - hätte vorhersehen können (vgl. F. StGB 56. Aufl. § 21, Rz 25 m.w.N. z. Rspr.) Zu versagen ist die Strafmilderung regelmäßig, wenn der Täter aufgrund früherer Erfahrungen weiß, dass er nach Alkohol zu Straftaten neigt ( BGHSt 34, 29, 33; 43, 66, 77; BGHR Strafrahmenverschiebung 3, 6, 9, 14) was die Kammer bereits unter Bezugnahme auf die Vorstrafen des Angeklagten im Vorfeld der Tatbegehung bejaht hat.
  • BGH, 20.02.1976 - 2 StR 601/75

    Voraussetzungen für die Hemmung des Ablaufs der Verjährung - Verhängung einer

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 25.06.2009 - 7119 Js 17844/03
    Nach dem Grundsatz des intertemporalen Prozessrechts erfasst eine Änderung des Verfahrensrechts, soweit - wie hier - nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, ist, auch bereits anhängige Verfahren (BVerfG-Entscheidung 87, 48; BGHSt 22, 321; BGHSt 26, 288; OLG Hamburg NStZ-RR 2003, 46; Meyer-Goßner StPO 49. Auflage, § 354a Rdnr. 4; Kukein in Karlsruher Komm. StPO 5. Aufl. § 354a Rdnr. 5).
  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 25.06.2009 - 7119 Js 17844/03
    Die Selbstbelastungsfreiheit - "nemo tenetur se ipsum accusare" - (vgl. BGHSt 42, 139, 151 ff - Gs, 38, 214, 220; 36, 328, 332; 34, 39, 46) zählt zwar zu den Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens und hat in der Strafprozessordnung in den §§ 55, 136 Abs. 1, 136a Abs. 1 u. 3, § 163a Abs. 3 sowie § 243 Abs. 4 S. 1 Niederschlag gefunden und in Art. 14 Abs. 3 Buchstabe g des Internationalen Paktes vom 19.12.1966 über bürgerliche und politische Rechte (IPBürgR i.V.m. mit dem Zustimmungsgesetz zu diesem Pakt vom 15.11.1973 - BGBl. II 1973 S. 1533) eine ausdrückliche gesetzliche Verankerung erfahren.
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 25.06.2009 - 7119 Js 17844/03
    Nur diese Bewertung entspreche der Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dessen Auslegung der innerstaatlich im Range eines einfachen Bundesgesetzes geltenden Europäischen Konvention für Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Anwendung des nationalen Rechts zu berücksichtigen sei (vgl. BVerfG NJW 2004, 3407, 3409 [BVerfG 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04] ; Meyer-Goßner a.a.O. vor Art. 1 MRK Rdnr. 3 ff m.w.N.).
  • BGH, 28.04.1987 - 5 StR 666/86

    Polizeispitzel in der Untersuchungshaft

  • BGH, 15.12.1989 - 2 StR 167/89

    Verwertbarkeit von Angaben eines Asylbewerbers im Rahmen der Anhörung über die

  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 685/94

    Einsatz von verdeckten Ermittlern bei Betäubungsmittelstraftaten

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 683/59

    Tonband

  • BGH, 16.03.1995 - 4 StR 111/95

    Strafzumessung - Strafänderung - Strafmilderung - Lockspitzel - Verdeckt

  • OLG Hamburg, 31.01.1990 - 1 Ss 93/89
  • OLG Hamburg, 21.10.2002 - II-66/02

    Unwirksamkeit einer Zustellung eines Berufungsurteils; Zustellung eines

  • BGH, 10.03.1999 - 1 StR 665/98

    Telefonüberwachung; Verwertungsverbot; Zeugnisverweigerungsrecht

  • BGH, 21.07.1998 - 5 StR 302/97

    Verwertbarkeit von selbstbelastenden Angaben gegenüber einer Privatperson in

  • BGH, 16.01.2008 - 3 StR 479/07

    Ablehnung eines Beweisantrags (erwiesene Tatsache); Widerspruchsfreiheit der

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