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   LG Landshut, 04.10.2016 - 42 O 458/16   

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https://dejure.org/2016,67578
LG Landshut, 04.10.2016 - 42 O 458/16 (https://dejure.org/2016,67578)
LG Landshut, Entscheidung vom 04.10.2016 - 42 O 458/16 (https://dejure.org/2016,67578)
LG Landshut, Entscheidung vom 04. Oktober 2016 - 42 O 458/16 (https://dejure.org/2016,67578)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Kollision von Vorfahrtsberechtigtem und Wartepflichtigem nach irreführendem Fahrverhalten des Vorfahrtsberechtigten

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1236/04

    Verkehrsunfallschaden: Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses, Idealfahrer

    Auszug aus LG Landshut, 04.10.2016 - 42 O 458/16
    Hierzu gehört ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln erheblich über das Maß der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hinaus (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2006, 94).
  • OLG München, 27.01.2006 - 10 U 4904/05

    Ersatzanspruch bei deckungsgleichem Vorschaden trotz Verschweigens

    Auszug aus LG Landshut, 04.10.2016 - 42 O 458/16
    Die Unkostenpauschale beträgt 25 EUR (OLG München, Urteil vom 27.1. 2006 - 10 U 4904/05; OLG München, Urteil vom 26.02.2016 - 10 U 579/15), im Übrigen war der Schaden unstreitig.
  • LG Bonn, 14.05.2002 - 8 S 241/01

    Haftungsverteilung bei einem Kreuzungszusammenstoß

    Auszug aus LG Landshut, 04.10.2016 - 42 O 458/16
    Die Beklagte zu 1) durfte angesichts dieser zwei Indizien in dieser Situation damit rechnen, dass der Kläger entsprechend seiner Geschwindigkeit und dem an seinem Fahrzeug eingeschalteten Fahrtrichtungsanzeiger nach rechts in die von der Beklagten zu 1) befahrene Straße abbiegen werde, sodass sie den Einfahrtsvorgang beginnen durfte (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.11.2000 - 10 U 155/00; LG Bonn, Urteil vom 14.05.2002 - 8 S 241/01; OLG Hamm, Urteil vom 29.9. 2003 - 6 U 95/03; KG, 25.09.1989 - 12 U 4646/88).
  • KG, 25.09.1989 - 12 U 4646/88

    Haftungsverteilung bei unrichtig angezeigter Abbiegeabsicht des

    Auszug aus LG Landshut, 04.10.2016 - 42 O 458/16
    Die Beklagte zu 1) durfte angesichts dieser zwei Indizien in dieser Situation damit rechnen, dass der Kläger entsprechend seiner Geschwindigkeit und dem an seinem Fahrzeug eingeschalteten Fahrtrichtungsanzeiger nach rechts in die von der Beklagten zu 1) befahrene Straße abbiegen werde, sodass sie den Einfahrtsvorgang beginnen durfte (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.11.2000 - 10 U 155/00; LG Bonn, Urteil vom 14.05.2002 - 8 S 241/01; OLG Hamm, Urteil vom 29.9. 2003 - 6 U 95/03; KG, 25.09.1989 - 12 U 4646/88).
  • OLG Hamm, 29.09.2003 - 6 U 95/03

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Betätigung des

    Auszug aus LG Landshut, 04.10.2016 - 42 O 458/16
    Die Beklagte zu 1) durfte angesichts dieser zwei Indizien in dieser Situation damit rechnen, dass der Kläger entsprechend seiner Geschwindigkeit und dem an seinem Fahrzeug eingeschalteten Fahrtrichtungsanzeiger nach rechts in die von der Beklagten zu 1) befahrene Straße abbiegen werde, sodass sie den Einfahrtsvorgang beginnen durfte (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.11.2000 - 10 U 155/00; LG Bonn, Urteil vom 14.05.2002 - 8 S 241/01; OLG Hamm, Urteil vom 29.9. 2003 - 6 U 95/03; KG, 25.09.1989 - 12 U 4646/88).
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2000 - 10 U 155/00

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    Auszug aus LG Landshut, 04.10.2016 - 42 O 458/16
    Die Beklagte zu 1) durfte angesichts dieser zwei Indizien in dieser Situation damit rechnen, dass der Kläger entsprechend seiner Geschwindigkeit und dem an seinem Fahrzeug eingeschalteten Fahrtrichtungsanzeiger nach rechts in die von der Beklagten zu 1) befahrene Straße abbiegen werde, sodass sie den Einfahrtsvorgang beginnen durfte (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.11.2000 - 10 U 155/00; LG Bonn, Urteil vom 14.05.2002 - 8 S 241/01; OLG Hamm, Urteil vom 29.9. 2003 - 6 U 95/03; KG, 25.09.1989 - 12 U 4646/88).
  • OLG München, 26.02.2016 - 10 U 579/15

    Erstattungsfähigkeit von Kfz-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Landshut, 04.10.2016 - 42 O 458/16
    Die Unkostenpauschale beträgt 25 EUR (OLG München, Urteil vom 27.1. 2006 - 10 U 4904/05; OLG München, Urteil vom 26.02.2016 - 10 U 579/15), im Übrigen war der Schaden unstreitig.
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