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   LG Landshut, 05.07.2001 - 23 O 992/01   

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LG Landshut, 05.07.2001 - 23 O 992/01 (https://dejure.org/2001,20858)
LG Landshut, Entscheidung vom 05.07.2001 - 23 O 992/01 (https://dejure.org/2001,20858)
LG Landshut, Entscheidung vom 05. Juli 2001 - 23 O 992/01 (https://dejure.org/2001,20858)
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Volltextveröffentlichung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kein "Schmerzensgeld" im konkreten Fall trotz rechtswidriger Berichterstattung über einen Verdacht des sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus LG Landshut, 05.07.2001 - 23 O 992/01
    Eine korrekte Berichterstattung darf nicht einseitig und verfälschend darstellen (BGH 143, 199), muß den jeweiligen Erkenntnisstand der Ermittlungsbehörden zutreffend und ausgewogen wiedergeben, darf nicht einen Verdacht als Gewißheit hinstellen und nicht bekannte entlastende Umstände verschweigen (BGH, NJW 2000, 656) oder nur an versteckter Stelle mitteilen (OLG Düsseldorf, NJW 80, 599).

    Eine Namensnennung, Abbildung oder sonstige Identifikation des Täters sei keineswegs immer zulässig (ähnlich BGH 143, 199).

    Das ist dann der Fall, wenn die persönliche Kränkung und Herabsetzung das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängt, wenn es nicht mehr um Auseinandersetzung in der Sache, sondern um Diffa?mierung der Person jenseits auf polemischer oder überspitzter Kritik geht (BVerfG, NJW 93, 1462; 95, 3303; 99, 1322; BGH, NJW 2000, 1036).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LG Landshut, 05.07.2001 - 23 O 992/01
    Bei Werturteilen und Meinungsäußerungen hat der Schutz der Persönlichkeit Vorrang, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde, Schmähkritik oder reine Formalbeleidigung darstellt (BVerfG, NJW 99, 1322).

    Das ist dann der Fall, wenn die persönliche Kränkung und Herabsetzung das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängt, wenn es nicht mehr um Auseinandersetzung in der Sache, sondern um Diffa?mierung der Person jenseits auf polemischer oder überspitzter Kritik geht (BVerfG, NJW 93, 1462; 95, 3303; 99, 1322; BGH, NJW 2000, 1036).

  • BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92

    Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit

    Auszug aus LG Landshut, 05.07.2001 - 23 O 992/01
    Hier sind betroffen die absoluten Schutz beanspruchende Intimsphäre (BGH NJW 88, 1984) und die keinen so weit gehenden Schutz genießende Individualsphäre; insbesondere die Betätigung im öffentlichen, politischen, wirtschaftlichen Leben (Bundesverfassungsgericht 7, 198; BGH 45, 296; NJW-RR 95, 301).

    Nach Auffassung der Kammer handelt es sich hier nicht mehr um einen Pressebericht in überspitzter und herabsetzender Form, bei dem tatsächliche Verdachtsgründe bestehen, die ein Aufklärungsinteresse beteiligter Kreise rechtfertigen (wie in BGH, NJW-RR 95, 301).

  • OLG München, 17.11.1995 - 21 U 3032/95

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch einen Fernsehbericht - "Sex-Papst"

    Auszug aus LG Landshut, 05.07.2001 - 23 O 992/01
    Dabei spielt es eine Rolle, inwieweit die Medien die Verdachtsäußerung mit Distanzierung als fremde darstellen oder als eigene mit der Wahrscheinlichkeit, daß sich der Verdacht als begründet und nachweisbar erweist (OLG München, NJW-RR 96, 1487 und 1493).
  • BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 151/93

    Meinungsfreiheit und Schmähkritik bei Rezension des Romans von Heinrich Böll "Und

    Auszug aus LG Landshut, 05.07.2001 - 23 O 992/01
    Das ist dann der Fall, wenn die persönliche Kränkung und Herabsetzung das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängt, wenn es nicht mehr um Auseinandersetzung in der Sache, sondern um Diffa?mierung der Person jenseits auf polemischer oder überspitzter Kritik geht (BVerfG, NJW 93, 1462; 95, 3303; 99, 1322; BGH, NJW 2000, 1036).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Landshut, 05.07.2001 - 23 O 992/01
    Das ist dann der Fall, wenn die persönliche Kränkung und Herabsetzung das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängt, wenn es nicht mehr um Auseinandersetzung in der Sache, sondern um Diffa?mierung der Person jenseits auf polemischer oder überspitzter Kritik geht (BVerfG, NJW 93, 1462; 95, 3303; 99, 1322; BGH, NJW 2000, 1036).
  • EGMR, 20.05.1999 - 21980/93

    BLADET TROMSØ ET STENSAAS c. NORVEGE

    Auszug aus LG Landshut, 05.07.2001 - 23 O 992/01
    Vor der Verbreitung wahrer Tatsachen in der Presse muß in der Regel deren Wahrheit überprüft werden, wobei sich die Presse auf die Richtigkeit amtlicher Ermittlungen verlassen darf (Europ. GMR, NJW 00, 1015).
  • OLG Frankfurt, 02.02.1989 - 16 U 228/87
    Auszug aus LG Landshut, 05.07.2001 - 23 O 992/01
    Bereits in der Vergangenheit wurden als rechtswidrig angesehen negativ entstellende Presseberichte (BGH 31, 308) oder die ehrverletzende Schlagzeile einer Tateszeitung (OLG Hamburg, NJW-RR 88, 737; ähnlich OLG Frankfurt, NJW-RR 90, 989).
  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98

    Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-)

    Auszug aus LG Landshut, 05.07.2001 - 23 O 992/01
    Eine korrekte Berichterstattung darf nicht einseitig und verfälschend darstellen (BGH 143, 199), muß den jeweiligen Erkenntnisstand der Ermittlungsbehörden zutreffend und ausgewogen wiedergeben, darf nicht einen Verdacht als Gewißheit hinstellen und nicht bekannte entlastende Umstände verschweigen (BGH, NJW 2000, 656) oder nur an versteckter Stelle mitteilen (OLG Düsseldorf, NJW 80, 599).
  • OLG Hamburg, 21.05.1987 - 3 U 49/87

    Schmerzensgeld; Persönlichkeitsrechtsverletzung; Presseveröffentlichung;

    Auszug aus LG Landshut, 05.07.2001 - 23 O 992/01
    Bereits in der Vergangenheit wurden als rechtswidrig angesehen negativ entstellende Presseberichte (BGH 31, 308) oder die ehrverletzende Schlagzeile einer Tateszeitung (OLG Hamburg, NJW-RR 88, 737; ähnlich OLG Frankfurt, NJW-RR 90, 989).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.1979 - 15 U 199/79

    Ponto-Mord / Ponto Mord /Terror Mädchen

  • BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58

    Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 158/78

    Entlastung eines Verlags von der Haftung für durch ein Buch bewirkte

  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 42/87

    Zurückweisung durch das Berufungsgericht bei Entscheidung über Zahlungs- und

  • KG, 28.04.1987 - 9 U 1052/87

    Aufhebung einer einstweiligen Verfügung mit Inhalt der Unterlassung der

  • OLG Braunschweig, 24.10.1974 - 1 U 55/73
  • BGH, 05.03.1963 - VI ZR 55/62

    Fernsehansagerin - 'ausgemolkene Ziege' - §§ 823 Abs. 1, 847, 31 BGB, § 253 BGB,

  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

  • BGH, 13.03.1979 - VI ZR 117/77

    Schadensersatzansprüche des Schuldners bei Weiterbetreibung der

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