Rechtsprechung
   LG Landshut, 12.07.1999 - 24 O 2781/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13988
LG Landshut, 12.07.1999 - 24 O 2781/98 (https://dejure.org/1999,13988)
LG Landshut, Entscheidung vom 12.07.1999 - 24 O 2781/98 (https://dejure.org/1999,13988)
LG Landshut, Entscheidung vom 12. Juli 1999 - 24 O 2781/98 (https://dejure.org/1999,13988)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,13988) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung einer privaten Krankenversicherung zur Tragung der Kosten einer Intrra-Cytoplasmatischen-Sperma-Injektion; Mangelnde Fortpflanzungsfähigkeit eines Mannes aufgrund deformierter Spermien als Krankheit i.S.v. Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2752
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 16.06.1998 - 25 U 6476/97
    Auszug aus LG Landshut, 12.07.1999 - 24 O 2781/98
    Eine Einschränkung des Versicherungsschutzes auf organische Krankheiten, hier also auf organisch bedingte Sterilität, ist entgegen der Auffassung der Beklagten nicht gerechtfertigt (vgl. das Urteil des OLG München vom 16.06.1998, Az.: 25 U 6476/97); desweiteren ist die Einstandspflicht der Beklagten nicht deshalb eingeschränkt, weil die Ursache der klägerischen Erkrankung ungeklärt ist, da die Kenntnis der Krankheitsursache auch sonst nicht Voraussetzung des Versicherungsschutzes ist.
  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten

    Auszug aus LG Landshut, 12.07.1999 - 24 O 2781/98
    Damit steht fest, daß beim Kläger nicht nur Kinderlosigkeit (an sich keine Krankheit, vgl. BGH in Versicherungsrecht 1987, 278, 279) besteht, sondern daß bei ihm hinsichtlich seiner Fortpfanzungsfähigkeit ein objektiv nach ärztlichem Urteil bestehender anormaler Körperzustand und damit eine Krankheit (vgl. Kalis in Versicherungsrecht 1989, 1.244, 1.245 unter Bezugnahme auf BGH a.a.O.) vorliegt, nachdem der Sachverständige weiters ausgeführt hat, bei der vorliegend hohen Anzahl deformierter Spermien beim Kläger sei die Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Schwangerschaft ohne die vorgenommene ICSI-Behandlung praktisch gleich null.
  • BGH, 08.02.2006 - IV ZR 131/05

    Zulässigkeit einer Klage Feststellung der Eintrittspflicht in der privaten

    Ein anderer Teil lässt demgegenüber, wenn die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist, eine solche Klage grundsätzlich zu (vgl. OLG Schleswig VersR 2002, 428; LG Landshut NJW 2000, 2752; LG Berlin NVersZ 2000, 230; LG Aachen RuS 1998, 76; Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. MB/KK 94 § 1 Rdn. 70).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht