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   LG Landshut, 16.01.2008 - 13 S 2023/07   

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https://dejure.org/2008,28700
LG Landshut, 16.01.2008 - 13 S 2023/07 (https://dejure.org/2008,28700)
LG Landshut, Entscheidung vom 16.01.2008 - 13 S 2023/07 (https://dejure.org/2008,28700)
LG Landshut, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - 13 S 2023/07 (https://dejure.org/2008,28700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Betrugsvorwurf gegen den Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage im Zusammenhang mit der Jahresabrechnung; Rechtfertigungsgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betrugsvorwurf gegenüber Verwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ehrverletzung des WEG-Verwalters rechtfertigt Unterlassungsklage! (IMR 2008, 388)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 569
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus LG Landshut, 16.01.2008 - 13 S 2023/07
    Für die Einstufung als Tatsachenbehauptung kommt es wesentlich darauf an, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist, was bei Meinungsäußerungen ausscheidet, weil sie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet werden und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr herausstellen können (BGH NJW 2005, 279).

    Für die Ermittlung des Aussagegehalts einer Äußerung ist darauf abzustellen, wie sie unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs von einem unvoreingenommenen Durchschnittsleser verstanden wird, wobei eine isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils regelmäßig nicht zulässig ist, sondern auch der sprachliche Kontext und die sonstigen erkennbaren Begleitumstände zu berücksichtigen sind (BGH NJW 2005, 279).

    Als Tatsachenmitteilung ist eine solche Äußerung nämlich dann zu qualifizieren, wenn die Beurteilung nicht als bloße Rechtsauffassung kenntlich gemacht ist, sondern beim Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorruft, die als solche einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich sind (BGH NJW 2005, 279).

  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

    Auszug aus LG Landshut, 16.01.2008 - 13 S 2023/07
    Der Kläger kann bezüglich dieser Äußerungen aus § 1004 I BGB analog i.V.m. § 823 I, II BGB, §§ 186, 187 StGB wegen eines rechtswidrigen Eingriffs in sein von Art. 1 I i.V.m. Art. 2 I GG garantiertes und als sonstiges Recht i.S.v. § 823 I BGB vor objektiv rechtswidrigen Eingriffen geschütztes (BGHZ 13, 334) Persönlichkeitsrecht Unterlassung verlangen, weil es sich bei diesen Äußerungen um unwahre, ggfls.
  • OLG München, 18.01.2002 - 21 U 3164/01

    Auskunft und Geldentschädigung wegen Verteilung von Flugblättern im Vorfeld der

    Auszug aus LG Landshut, 16.01.2008 - 13 S 2023/07
    Im übrigen kann daher dahinstehen, ob der Beklagte den Wahrheitsbeweis ohnehin nur durch eine strafrechtliche Verurteilung des Klägers hätte führen können (so OLG München NJW-RR 2002, 1045).
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