Rechtsprechung
   LG Landshut, 17.11.2015 - 64 T 1826/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,67425
LG Landshut, 17.11.2015 - 64 T 1826/15 (https://dejure.org/2015,67425)
LG Landshut, Entscheidung vom 17.11.2015 - 64 T 1826/15 (https://dejure.org/2015,67425)
LG Landshut, Entscheidung vom 17. November 2015 - 64 T 1826/15 (https://dejure.org/2015,67425)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,67425) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • versr.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bindenden Patientenverfügung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09

    Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist

    Auszug aus LG Landshut, 17.11.2015 - 64 T 1826/15
    Mittlerweile sind nach der Rechtsprechung des BGH ( BGH, 12. Zivilsenat, Beschluss vom 17.03.2003, NJW 2003, 1588 ff.; BGH, 2. Strafsenat, Urteil vom 25.06.2010, NJW 2010, 2963 ff.) alle Handlungen, die mit einer Beendigung einer ärztlichen Behandlung im Zusammenhang stehen, in einem normativ-wertenden Oberbegriff des Behandlungsabbruchs zusammenzufassen, der neben objektiven Handlungselementen auch die subjektive Zielsetzung des Handelnden umfasst, eine bereits begonnene medizinische Behandlungsmaßnahme gemäß dem Willen des Patienten insgesamt zu beenden.

    Allerdings dürfte das Grundrecht des Ehemannes aus Art. 6 GG hinter dem Grundrecht der Betroffenen aus Art. 2 GG auf Leben und Selbstbestimmung zurücktreten, wie für Art. 4 GG schon vom BGH (vgl. BGHZ 163, 195,200; BGH NJW 2010, 2963 ff. Rnr. 18) entschieden wurde.

  • BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03

    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im

    Auszug aus LG Landshut, 17.11.2015 - 64 T 1826/15
    Mittlerweile sind nach der Rechtsprechung des BGH ( BGH, 12. Zivilsenat, Beschluss vom 17.03.2003, NJW 2003, 1588 ff.; BGH, 2. Strafsenat, Urteil vom 25.06.2010, NJW 2010, 2963 ff.) alle Handlungen, die mit einer Beendigung einer ärztlichen Behandlung im Zusammenhang stehen, in einem normativ-wertenden Oberbegriff des Behandlungsabbruchs zusammenzufassen, der neben objektiven Handlungselementen auch die subjektive Zielsetzung des Handelnden umfasst, eine bereits begonnene medizinische Behandlungsmaßnahme gemäß dem Willen des Patienten insgesamt zu beenden.

    Die Willensbekundung des Betroffenen für oder gegen bestimmte medizinische Maßnahmen darf deshalb vom Betreuer nicht durch einen "Rückgriff auf den mutmaßlichen Willen" des Betroffenen korrigiert werden, es sei denn, dass der Betroffene sich von seiner früheren Verfügung mit erkennbarem Widerrufswillen distanziert oder die Sachlage sich nachträglich so erheblich geändert hat, dass die frühere selbstverantwortlich getroffene Entscheidung die aktuelle Sachlage nicht umfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 17.03.2003, Az.: XII ZB 2/03, NJW 2003, 1588 ff., recherchiert unter juris, Rn. 44).

  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03

    Rechte des Pflegeheims bei Einstellung der künstlichen Ernährung aufgrund einer

    Auszug aus LG Landshut, 17.11.2015 - 64 T 1826/15
    Allerdings dürfte das Grundrecht des Ehemannes aus Art. 6 GG hinter dem Grundrecht der Betroffenen aus Art. 2 GG auf Leben und Selbstbestimmung zurücktreten, wie für Art. 4 GG schon vom BGH (vgl. BGHZ 163, 195,200; BGH NJW 2010, 2963 ff. Rnr. 18) entschieden wurde.
  • AG Freising, 29.06.2015 - XVII 157/12

    Patientenverfügung, Schlaganfall, Betreuung, Betreuer, Zufuhr, Flüssigkeit,

    Auszug aus LG Landshut, 17.11.2015 - 64 T 1826/15
    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Freising vom 29.06.2015, Aktenzeichen XVII 157/12, wird zurückgewiesen.
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus LG Landshut, 17.11.2015 - 64 T 1826/15
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache u.a. dann, wenn es zwar nicht um die Klärung einer für eine Vielzahl von Fällen bedeutsamen Rechtsfrage geht, aber die Auswirkung der Rechtssache auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maße berühren, insbesondere auf Grund ihres Gewichts für die beteiligten Verkehrskreise (vgl. BGH, NJW 2003, 65; Keidel, FamFG, 16. Auflage, § 70, Rn. 21).
  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Auszug aus LG Landshut, 17.11.2015 - 64 T 1826/15
    Hierbei kommt es vor allem auf frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen des Patienten, seine religiöse Überzeugung, seine sonstigen persönlichen Wertvorstellungen, seine altersbedingte Lebenserwartung oder das Erleiden von Schmerzen an (vgl. BGH, 1. Strafsenat, Urteil vom 13.09.1994, NJW 1995, 204 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht