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   LG Landshut, 18.07.2017 - 12 S 546/17   

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https://dejure.org/2017,26626
LG Landshut, 18.07.2017 - 12 S 546/17 (https://dejure.org/2017,26626)
LG Landshut, Entscheidung vom 18.07.2017 - 12 S 546/17 (https://dejure.org/2017,26626)
LG Landshut, Entscheidung vom 18. Juli 2017 - 12 S 546/17 (https://dejure.org/2017,26626)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 249, § 823 Abs. 1; StVG § 7
    Zur Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten für die Beratung über ein Restwertangebot

  • IWW

    ZPO § 97 Absatz 1, § 128 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Zur Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten für die Beratung über ein Restwertangebot

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • AG Fulda, 20.10.2016 - 35 C 85/16
    Auszug aus LG Landshut, 18.07.2017 - 12 S 546/17
    Az.: 35 C 85/16 (E), juris und das AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, Urteil vom 21.01.2016, Az.: 3 C 677/15, juris, vertreten diese Auffassung.
  • AG Siegburg, 12.09.2016 - 122 C 114/16

    Anspruch auf Ersatz weiterer Rechtsanwaltskosten im vereinfachten Verfahren gem.

    Auszug aus LG Landshut, 18.07.2017 - 12 S 546/17
    Unter Hinweis auf Fälle von Zug um Zug Leistungen vertreten auch das AG Siegburg, Urteil vom 12.09.2016, Az.: 122 C 114/16, BeckRS 2016, 16422, das AG Waldbröl.
  • AG Waldbröl, 04.05.2016 - 15 C 42/16

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus LG Landshut, 18.07.2017 - 12 S 546/17
    Az.: 15 C 42/16, BeckRS 2016, 09313, das AG Berlin-Mitte, Urteil vom 31.07,2014, Az.: 7 C 3064/14, BeckRS 2015, 19879 und das AG Wesel, Urteil vom 25.03.2011, Az.: 27 C 230/10, BeckRS 2011, 22071 die Auffassung, dass es für die vorgerichtliche Anwaltsgebühr ausschließlich auf den Wiederbeschaffungswert ohne Abzug des Restwerts ankommt.
  • BGH, 19.04.2018 - IX ZR 187/17

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bemessung des Gegenstandswerts für die dem

    Das Berufungsgericht (AGS 2017, 367) hat ausgeführt: Ein bei einem Verkehrsunfall Geschädigter habe gegen den Schädiger einen Anspruch auf Ersatz derjenigen Rechtsberatungskosten, die durch den Unfall ausgelöst worden und die nicht deshalb entstanden seien, weil der Geschädigte dem Schädiger gegenüber unberechtigte oder überhöhte Ansprüche geltend gemacht habe.
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