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   LG Landshut, 28.06.1989 - 1 S 326/89   

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https://dejure.org/1989,7260
LG Landshut, 28.06.1989 - 1 S 326/89 (https://dejure.org/1989,7260)
LG Landshut, Entscheidung vom 28.06.1989 - 1 S 326/89 (https://dejure.org/1989,7260)
LG Landshut, Entscheidung vom 28. Juni 1989 - 1 S 326/89 (https://dejure.org/1989,7260)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Beeinträchtigung des Eigentums; Voraussetzungen für die Geltendmachung von Abwehransprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1420
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 20.04.1988 - 9 U 228/87

    Auswirkung einer Baumschutzsatzung auf Nachbarrechte

    Auszug aus LG Landshut, 28.06.1989 - 1 S 326/89
    Das in der Baumschutzverordnung enthaltene Verbot schränkt das Eigentum ein, und zwar sowohl das des Baumeigentümers wie das des Nachbarn, der durch den Baum beeinträchtigt wird (OLG Düsseldorf MDR 1988, 776 [OLG Düsseldorf 20.04.1988 - 9 U 228/87] ; Stadler, Nachbarrecht in Bayern, 3. Aufl., 10 A II 12; Bayer/Lindner Bayer. Nachbarrecht, Kap. 8 A II 2 b, bb; Meisner/Ring/Ring/Götz, Nachbarrecht in Bayern, 7. Aufl., § 17 Rdnr. 8).
  • BGH, 07.10.1977 - V ZR 131/75

    Zweckentfremdung von Wohnraum - Leistung unter Vorbehalt der Erteilung

    Auszug aus LG Landshut, 28.06.1989 - 1 S 326/89
    Das entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich behördlicher Genehmigungen bei einem Leistungsurteil (BGH NJW 1978, 1262).
  • OLG Köln, 20.03.1996 - 27 U 83/95

    Anspruch auf ein Abschneiden von sich auf einem Grundstück befindenden Wurzeln

    Eine solche Duldungspflicht ergibt sich insbesondere nicht aus der Baumschutzsatzung der Stadt Köln, die als kommunales Naturschutzrecht grundsätzlich eine Duldungspflicht begründen könnte (Palandt/Bassenge, § 1004 Rdnr. 34; LG Landshut NJW-RR 1989, 1420; vgl. auch ausführlich OLG Düsseldorf NJW 1989, 1807 f).

    Der Senat sieht angesichts der Tatsache, daß die Stadt Köln selbst in der Satzung die rechtskräftige Verurteilung als Erlaubnistatbestand vorgesehen hat, keinen Grund, die Abwägung der naturschutzrechtlichen Gesichtspunkte gegenüber den Rechten des Grundstücksnachbarn dem Amt für Umweltschutz zu überlassen und die Zwangsvollstreckung bzw. die Erfüllung der Verpflichtung durch die Beklagten von der Erteilung der Befreiung vom Verbot durch das Amt für Umweltschutz abhängig zu machen (vgl. dazu LG Landshut NJW-RR 1989, 1420; vgl. auch Schäfer, Vorbemerkung 2 vor §§ 40 - 48 Nachbarrechtsgesetz NW; andere Auffassung Dehner B § 22 S. 10).

  • OLG Bremen, 15.05.1998 - 4 U 4/98

    Schadensersatz wegen Beschädigung eines auf einem Grundstück stehenden Baumes;

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  • OLG Köln, 22.09.1998 - 15 U 118/97

    Beseitigung der Wurzeln einer Hybridpappel auf einer Garagenzufahrt zur

    Der Tatsache, daß die Beklagte zur Entfernung der Pappel erst nach dem Vorliegen der Erlaubnis verpflichtet istderen Einholung eine Nebenpflicht im Rahmen der von der Beklagten geschuldeten Beseitigung darstelltkann dadurch Rechnung getragen werden, daß die Beseitigungsverpflichtung gemäß § 259 ZPO an die Verurteilung zur vorherigen Einholung der Erlaubnis geknüpft wird (vgl. dazu BGH NJW 1993, 927; LG Landshut NJW-RR 1989, 1420; Schäfer, NachbarG NRW, 11. Auflage, Vorbem. vor §§ 40-48, XI. Abschnitt, Rdnr. 10).
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