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LG Leipzig, 10.11.2006 - 16 T 1023/06 |
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Volltextveröffentlichung
- Justiz Sachsen
§ § 56g I FGG, 1836 I BGB, 5 III VBVG
Betreuervergütung; Betreutes Wohnen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 42/06
Betreuervergütung bei Heimaufenthalt aufgrund umfangreicher hauswirtschaftlicher …
Auszug aus LG Leipzig, 10.11.2006 - 16 T 1023/06
Nicht erforderlich ist, dass das Anwesen ..., Leipzig, versorgt und geleitet durch den Pflegedienst ..formal der Heimaufsicht des Regierungspräsidiums Leipzig unterstellt ist, vgl. OLG München, NJW-RR 2006, 1016 ff. - BVerwG, 12.02.2004 - 6 B 70.03
Anforderungen an den Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung; Bestimmung des …
Auszug aus LG Leipzig, 10.11.2006 - 16 T 1023/06
Eine solche "heimmäßige" Betreuung, d.h. eine über allgemeine Betreuungsdienste hinausgehende Betreuung ist anzunehmen, da dem Betroffenen eine Ansprechbarkeit rund um die Uhr gewährt wird, zudem eine komplette Versorgung mit Mahlzeiten, vgl. BVerwG, GewArch 2004, 485. - LG Flensburg, 22.02.2006 - 5 T 399/05
Auszug aus LG Leipzig, 10.11.2006 - 16 T 1023/06
Die Kammer teilt nicht die Auffassung des Landgerichts Flensburg, vgl. Beschluss vom 22.02.2006, Az.: 5 T 399/05, wonach durch die Pauschalierung und Formalisierung in § 5 VBVG es gebietet, an den formalen Abgrenzungskriterium "Heim" festzuhalten und im Fall des Vorliegens eines "Betreuten Wohnens" grundsätzlich die Vergütung des Betreuers an der fehlenden Unterbringung in einem Heim zu orientieren.