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   LG Leipzig, 15.03.2011 - 6 S 355/09   

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https://dejure.org/2011,62395
LG Leipzig, 15.03.2011 - 6 S 355/09 (https://dejure.org/2011,62395)
LG Leipzig, Entscheidung vom 15.03.2011 - 6 S 355/09 (https://dejure.org/2011,62395)
LG Leipzig, Entscheidung vom 15. März 2011 - 6 S 355/09 (https://dejure.org/2011,62395)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - streitige Vorfahrtsverletzung - Wartepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 24.01.2002 - 12 U 4324/00

    Zur Haftung des in eine Vorfahrtstraße Einbiegenden, der noch nicht die für die

    Auszug aus LG Leipzig, 15.03.2011 - 6 S 355/09
    Es liegt hierfür ein Anscheinsbeweis vor, den der Kläger zu entkräften hat (KG, 12 U 4324/00, Urteil vom 24.01.2002, zitiert nach juris).

    Nach der von der Beklagtenseite zitierten Entscheidung des KG Berlin vom 24.01.2002,12 U 4324/00 (zitiert nach juris) ist vielmehr auf das Fahrverhalten des vorfahrtspflichtigen Fahrzeugs abzustellen.

  • OLG München, 21.04.1989 - 10 U 3383/88

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach dem Linksabbiegen

    Auszug aus LG Leipzig, 15.03.2011 - 6 S 355/09
    Der Einwand des Klägervertreters, die Entscheidung des KG Berlin (a.a.O.) sowie die dort angegebene Entscheidung des OLG München (NZV 1989, 438) seien im vorliegenden Fall kein tauglicher Anhaltspunkt für die Beurteilung der Reichweite des Einmündungsbereichs, weil sie von einer gänzlich anderen Verkehrssituation ausgingen, ist nicht zutreffend.
  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86

    Vorfahrtsrecht eines Radfahrers

    Auszug aus LG Leipzig, 15.03.2011 - 6 S 355/09
    Der Einwand des Klägers, der Beklagte zu 1.) sei habe sich entgegen des Rechtsfahrgebots zum Unfallzeitpunkt auf der linken Fahrbahnseite befunden, ist rechtlich unerheblich, da ein Vorfahrtsberechtigter - hier der Beklagte zu 1.) - sein Vorfahrtsrecht nicht dadurch verliert; dieses bezieht sich auf die gesamte Straßenbreite (vgl. BGH, Urteil vom 15.07.1986, 4 StR 192/86, zitiert nach juris, dort Rn. 9).
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