Rechtsprechung
   LG Leipzig, 16.11.2006 - 3 HK O 2566/06, 3 HKO 2566/06, 3 HK O 2566/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10575
LG Leipzig, 16.11.2006 - 3 HK O 2566/06, 3 HKO 2566/06, 3 HK O 2566/06 (https://dejure.org/2006,10575)
LG Leipzig, Entscheidung vom 16.11.2006 - 3 HK O 2566/06, 3 HKO 2566/06, 3 HK O 2566/06 (https://dejure.org/2006,10575)
LG Leipzig, Entscheidung vom 16. November 2006 - 3 HK O 2566/06, 3 HKO 2566/06, 3 HK O 2566/06 (https://dejure.org/2006,10575)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "bananabay"

    AdWords und Kennzeichenrecht - Die Verwendung von auf individuellen Kennzeichnungen beruhenden AdWords verletzt die Zeichenrechte des Inhabers. Zum wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch bei Verwendung markenrechtlich geschützter Begriffe als AdWord.

  • aufrecht.de

    Marken in Adwords auch wettbewerbswidrig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • suchmaschinen-und-recht.de

    Haftung für Google AdWords

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Markennamen als Google AdWords sind Wettbewerbsverletzung

  • beck.de (Leitsatz)

    «bananabay» als AdWord bei Google

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Markennamen als Google AdWords sind Wettbewerbsverletzung

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 265
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 30/92

    "Parallelverfahren II"; Rechtsmißbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage

    Auszug aus LG Leipzig, 16.11.2006 - 3 HKO 2566/06
    Dabei ist maßgeblich auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die Leistungsklage nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann, d.h., wenn die Parteien des Leistungsverfahrens bereits mündlich verhandelt haben (vgl. BGH WRP 94, 810 m.w.N.).

    Denn dann hätte es der durch die Abmahnung gewarnte Schuldner in der Hand, durch Erhebung einer negativen Feststellungsklage während der zur Unterwerfung gesetzten Frist eine ihm genehme Hauptsachenzuständigkeit zu begründen (vgl. BGH GRUR 94, 846, LG Berlin, Magazindienst 2006, 351).

    Weder die negative Feststellungsklage noch die Verteidigung gegen diese unterbricht der Verjährung (vgl. BGH NJW 72, 1043; NJW 78, 1975; NJW 94, 3107).

  • LG Braunschweig, 27.07.2006 - 9 O 1778/06

    Markenrechtsverletzung: Verwendung einer eingetragenen Marke als Adword in

    Auszug aus LG Leipzig, 16.11.2006 - 3 HKO 2566/06
    Ob es sich bei der Verwendung von markenrechtlich geschützten Begriffen als Adwords um eine zeichenmäßige Benutzung handelt, ist in der Rechtsprechung umstritten und bislang höchstrichterlich noch nicht entschieden (keine zeichenmäßige Verwendung: z.B. LG Hamburg, Urteil v. 30.03.2006, Az.: 312 O 910/03; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2004, 353; LG Hamburg CR 2004, 938; zeichenmäßige Verwendung: OLG Karlsruhe WRP 2004, 507 (Metatag); OLG München WRP 2000, 775 (Metatag); OLG Hamburg GRUR-RR 2005; 118; LG Braunschweig, WTRP, AZ.: 9 O 1778/06).

    Bei der Beantwortung der Frage einer zeichenmäßigen Benutzung ist grundsätzlich von einer differenzierten Betrachtung des Einzelfalls auszugehen, die dabei anzusetzen hat, welche Vorstellungen der Verbraucher bei Aufruf des konkreten Zeichens und der ihm sodann gezeigten Trefferliste haben wird {vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 118; LG Braunschweig, Urteil vom 27.07.2006, Az.: 9 0 1778/06; LG Braunschweig, Urteil vom 28.12.2005, WTRP, Az.: 9 O 2852/05).

    Die Klägerin macht sich auf diese Weise die von der Beklagten aufgebaute Kraft der Marke zu Nutze und benutzt gerade diese markenspezifische "Lotsenfunktion", die darin besteht, in einem großen Angebot gezielt zu den eigenen Waren und Dienstleistungen hinzulenken (vgl. LG Braunschweig, Az.: 9 0 1778/06).

  • OLG Dresden, 30.08.2005 - 14 U 498/05

    Keine Markenrechtsverletzung durch Google Ad-Words bei Wort-/Bildmarke

    Auszug aus LG Leipzig, 16.11.2006 - 3 HKO 2566/06
    Eine Markenbenutzung im Sinne einer Verletzungshandlung setzt demnach voraus, dass sie jedenfalls im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes auch der Unterscheidung der Waren bzw. Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderen Unternehmen dient (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 30.08.2005, Az.: 14 U 498/05).

    Der vorliegende Fall ist nicht vergleichbar mit dem von der Klägerin zitierten Verfahren Landgericht Leipzig, 05 0 146/05; OLG Dresden 14 U 498/05.

  • LG Braunschweig, 07.03.2007 - 9 O 2382/06

    Unterlassung der Benutzung des Wortes "bananabay" zu Werbezwecken als Adword im

    Ferner gab es zwischen den Parteien ein weiteres Verfahren vor dem Landgericht Leipzig (Aktenzeichen 03 HK O 2566/06).
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