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   LG Leipzig, 19.06.2020 - 2 Qs 8/20 jug.   

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https://dejure.org/2020,20921
LG Leipzig, 19.06.2020 - 2 Qs 8/20 jug. (https://dejure.org/2020,20921)
LG Leipzig, Entscheidung vom 19.06.2020 - 2 Qs 8/20 jug. (https://dejure.org/2020,20921)
LG Leipzig, Entscheidung vom 19. Juni 2020 - 2 Qs 8/20 jug. (https://dejure.org/2020,20921)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Tod des Mandanten, Hinweis auf Verfahrenshindernis

  • IWW

    Nr. 4141 VV RVG; § 206a Abs. 1 StPO
    Strafprozessrecht

  • Burhoff online

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Mitteilung über Tod des Mandanten, Mitwirkungshandlung

  • strafrechtsiegen.de

    Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG bei Tod des Mandanten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Hinweis auf Tod des Mandanten: Entsteht die zusätzliche Verfahrensgebühr?

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Potsdam, 13.06.2013 - 24 Qs 43/13

    Pflichtverteidigerkosten: Zusätzliche Befriedungsgebühr für eine Mitwirkung an

    Auszug aus LG Leipzig, 19.06.2020 - 2 Qs 8/20
    Für die Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG ist es nicht erforderlich, dass bereits ein Hauptverhandlungstermin anberaumt war (LG Potsdam, Beschluss vom 13.062013 - 24 Qs 43/13 -juris).

    Die Ausführungen in den Schriftsätzen der Bezirksrevisorin vom 29.05.2018 und 27.06.2018 und die Bezugnahme auf den Beschluss des Landgerichts Potsdam vom 13.06.2013, Az. 24 Qs 43/13, lassen sich auf das vorliegende Berufungsverfahren nicht übertragen.

  • OLG Stuttgart, 08.03.2010 - 2 Ws 29/10

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Zusätzliche Gebühr wegen Mitwirkung an der

    Auszug aus LG Leipzig, 19.06.2020 - 2 Qs 8/20
    Weitergehende Anforderungen an die Quantität oder Qualität der Mitwirkung, insbesondere im Sinne einer intensiven und zeitaufwendigen anwaltlichen Mitwirkung bestehen nicht (OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.03.2010 - 2 Ws 29/10).
  • AG Magdeburg, 03.07.2000 - 2 Ls 257 Js 38867/98
    Auszug aus LG Leipzig, 19.06.2020 - 2 Qs 8/20
    Verstirbt der Angeklagte und teilt der Verteidiger dies dem Gericht mit und wird das Verfahren nach § 206a StPO endgültig eingestellt, so ist diese Handlung ursächlich dafür, dass die Hauptverhandlung entbehrlich wird, soweit das Gericht nicht anderweitig von dem Tod des Angeklagten bereits erfahren hat (AG Magdeburg, Beschluss vom 03.07.2000 - Az. 2 Ls 257 Js 38867/98; juris Literaturnachweis z.B. Burhoff, RVG Report 2014, 71 - 12.
  • BGH, 18.09.2008 - IX ZR 174/07

    Voraussetzungen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus LG Leipzig, 19.06.2020 - 2 Qs 8/20
    Es genügt jede auf die Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit, die objektiv geeignet ist, das Verfahren im Hinblick auf eine Verfahrensbeendigung außerhalb der Hauptverhandlung zu fördern (BGH Urteil vom 18.09.2008, Az. IX ZR 174/07).
  • AG Cham, 23.01.2024 - 2 Ls 506 Js 4996/23

    Mitwirkung, Tod des Angeklagten, Mitteilung des Verteidigers

    In von dem Verteidiger zitierten Entscheidung des Landgerichts Leipzig (Beschluss vom 19.06.2020 - 2 Qs 8/20 jug - juris) wird die Ansicht vertreten, dass der Anfall einer solchen Gebühr möglich ist, soweit das Gericht nicht bereits anderweitig von dem Tod des Angeklagten erfahren hat.
  • AG Halle/Saale, 08.06.2022 - 322 Ds 285 Js 32704/21
    In der Rechtsprechung und Literatur wird es deshalb als ausreichend für die Entstehung der Gebühr betrachtet, wenn der Verteidiger dem Gericht über den Tod seines Mandanten berichtet, falls das Gericht nicht bereits anderweitig von dem Tod erfahren hat (Vgl. LG Leipzig, Beschluss vom 19.06.2020 - 2 Qs 8/20 jug.; Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, 25.Auflage 2021, RNr. 8 zu Nr. 4141 m.w.N.)).
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