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   LG Leipzig, 22.11.2005 - 05 HK 650/05   

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LG Leipzig, 22.11.2005 - 05 HK 650/05 (https://dejure.org/2005,35918)
LG Leipzig, Entscheidung vom 22.11.2005 - 05 HK 650/05 (https://dejure.org/2005,35918)
LG Leipzig, Entscheidung vom 22. November 2005 - 05 HK 650/05 (https://dejure.org/2005,35918)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 15.01.1993 - 6 U 147/92

    Mißbrauch; Antragsbefugnis

    Auszug aus LG Leipzig, 22.11.2005 - 5 HK 650/05
    aa) Hierfür muss die Erzielung - von Einnahmen - auch zugunsten eines nahe stehenden Anwaltes - zumindest im Vordergrund stehen, wofür eine umfangreiche Abmahntätigkeit indes hoch kein Indiz (OLG Köln GRUR 1993, 571; OLG München NJWE - WettbR 1998, 29, 30), vielmehr erforderlich ist, dass sich die Abmahntätigkeit verselbständigt, in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zur eigentlichen Geschäftstätigkeit mehr steht und bei objektiver Betrachtung an der Verfolgung kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse außer dem Gebührenzahlungsinteresse mehr bestehen kann (BHG GRUR 2001, 260, 261).

    Das alles setzt mithin zwar weiter voraus, dass hier die Beklagte überhaupt erstmal einen Gebührenmissbrauch substantiiert darlegen und dafür Beweis antreten bzw. im Rahmen einer einstweiligen Verfügung solche glaubhaft machen muss (OLG Köln aaO. und GRUR 1993, 571=MDR 1993, 634 f.; Köhler aaO.), bevor sich die Frage eines Überganges der (objektiven) Beweislast bzw. vorliegend der Glaubhaftmachungslast auf die Klägerin überhaupt stellen kann, ansonsten eben vom Normalfall auszugehen ist, dass kein Gebührenmissbrauch vorliegt.

  • KG, 02.10.1984 - 5 W 4650/84
    Auszug aus LG Leipzig, 22.11.2005 - 5 HK 650/05
    Zwar kann nämlich die Einlegung erst nach vielen Monaten rechtsmissbräuchlich sein (KG GRUR 1985, 237; OLG Frankfurt MDR 1956, 622), aber nicht, solange - wie hier der Fall - der Hauptsacheprozess noch läuft (BGH NJW 1992,2297).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus LG Leipzig, 22.11.2005 - 5 HK 650/05
    aa) Hierfür muss die Erzielung - von Einnahmen - auch zugunsten eines nahe stehenden Anwaltes - zumindest im Vordergrund stehen, wofür eine umfangreiche Abmahntätigkeit indes hoch kein Indiz (OLG Köln GRUR 1993, 571; OLG München NJWE - WettbR 1998, 29, 30), vielmehr erforderlich ist, dass sich die Abmahntätigkeit verselbständigt, in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zur eigentlichen Geschäftstätigkeit mehr steht und bei objektiver Betrachtung an der Verfolgung kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse außer dem Gebührenzahlungsinteresse mehr bestehen kann (BHG GRUR 2001, 260, 261).
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus LG Leipzig, 22.11.2005 - 5 HK 650/05
    bbb) Allerdings ist ein Indiz für einen Missbrauch, wenn systematisch in den mit Abmahnschreiben zwecks Abgabe übersandten strafbewehrten Unterlassungserklärung im Rahmen der dortigen Vertragsstrafe ein Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs gefordert wird (BGHZ 121, 13, 21 f für AGB eines Wettbewerbsvereines; das zutreffend verallgemeinernd Köhler aaO. § 8 UWG Rn. 4.12), was in der vorliegenden zumindest gegeben ist in deren Ziffer 3. Es kommt hinzu, dass nach dem in Bezug genommenen Vortrag des Beklagte in der Hauptsache ausweislich eines dortigen Internetauftritts gleiche Abmahnungen an mindest 8 namentlich bekannte Vertreiber ergingen mit dann auch gleichem Verlangen hinsichtlich der Vertragsstrafe zzgl.
  • BGH, 26.03.1992 - IX ZR 108/91

    Verjährung des Ersatzanspruchs aus ungerechtfertigter einstweiliger Verfügung

    Auszug aus LG Leipzig, 22.11.2005 - 5 HK 650/05
    Zwar kann nämlich die Einlegung erst nach vielen Monaten rechtsmissbräuchlich sein (KG GRUR 1985, 237; OLG Frankfurt MDR 1956, 622), aber nicht, solange - wie hier der Fall - der Hauptsacheprozess noch läuft (BGH NJW 1992,2297).
  • LG Leipzig, 13.12.2005 - 5 HKO 4007/05

    Unlautere Werbung für Computerartikel Flachbettscanner "Konzersalve III"

    Auszug aus LG Leipzig, 22.11.2005 - 5 HK 650/05
    Der - inzwischen verglichene - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in der Sache 5 HK O 3647/05 datiert nämlich vom 24.08.2005, der in der Sache 5 HK O 4007/05 vom 22.09.2005.
  • OLG Köln, 04.12.1998 - 6 U 81/98
    Auszug aus LG Leipzig, 22.11.2005 - 5 HK 650/05
    Dabei trifft nach zwar streitiger, aber nach Meinung der Kammer zutreffender Ansicht die objektive Beweislast hierfür die Klägerin (so OLG Köln WRP 1999, 357, -361 mwN; aA Kohle aaO. § 8 UWG Rn. 4.25 mwN.) und hat die Kammer für das Hauptsacheverfahren wegen des insoweit geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes bzw. Freibeweises das Erheben der angebotenen Beweise angekündigt und Auflagen erteilt.
  • LG Leipzig, 13.12.2005 - 5 HKO 4007/05
    In dem weiteren Verfahren 5 HK 650/05 - in dem die einstweilige Verfügung inzwischen mit Urteil 22.11.2005 aufgehoben wurde - wandte sich der Bevollmächtigte der Klägerin vor Einleitung des dortigen Ordnungsgeldverfahrens mit Schreiben vom 24.02.2005 an den hiesigen wie dortigen Beklagten und verlangte Zahlung einer Vertragsstrafe, ansonsten ein Ordnungsgeld beantragt werde.
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