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   LG Leipzig, 24.04.2012 - 05 O 3308/10   

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https://dejure.org/2012,4281
LG Leipzig, 24.04.2012 - 05 O 3308/10 (https://dejure.org/2012,4281)
LG Leipzig, Entscheidung vom 24.04.2012 - 05 O 3308/10 (https://dejure.org/2012,4281)
LG Leipzig, Entscheidung vom 24. April 2012 - 05 O 3308/10 (https://dejure.org/2012,4281)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrechtlicher Anspruch auf Unterlassung des geplanten Abrisses eines Mehrzwecksaales

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 14; UrhG § 39 Abs. 1; UrhG § 97 Abs. 1
    Urheberrechtlicher Anspruch auf Unterlassung des geplanten Abrisses eines Mehrzwecksaales

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kulturpalast: Abriss mangels Schöpfungshöhe zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zum Urheberrechtsschutz des Architekten an Gebäuden gegen deren vollständigen Abriss

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Klage des Urhebers im Verfahren »Kulturpalast« abgewiesen

  • ratgeberrecht.eu (Pressemitteilung)

    Klage des Urhebers im Verfahren 'Kulturpalast' abgewiesen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Streit um Umbau des Dresdner Kulturpalastes geht in zweite Runde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abrisses des Mehrzwecksaales des Kulturpalastes und das Urheberrecht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage des Urhebers im Verfahren "Kulturpalast" abgewiesen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Klage des Urhebers im Verfahren "Kulturpalast" abgewiesen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mehrzwecksaal im Dresdner Kulturpalast ist nicht urheberrechtlich geschützt! (IBR 2012, 1184)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 273
  • ZUM 2012, 821
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.03.2008 - I ZR 166/05

    St. Gottfried

    Auszug aus LG Leipzig, 24.04.2012 - 5 O 3308/10
    Aus der Vielzahl von Bauwerken bzw. von deren eigenständigen Teilen sind Werke der Baukunst und damit urheberechtlich geschützt, die, die aus der Masse des Alltäglichen herausragen und eine architektonische Eigenprägung aufweisen ; es muss eine ausreichende schöpferische Individualität, eine künstlerische Qualität vorhanden sein ; sie müssen sich vom durchschnittlichen Schaffen eines Architekten abheben und damit über routinemäßige Arbeiten hinausgehen (vgl. BGH GRUR 2008, 984ff. - St. Gottfried ; BGH GRUR 1999, 230 - Treppenhausgestaltung ; BGH, GRUR 1982, 107 - Kircheninnenraumgestaltung ; GRUR 1999, 230 - Treppenhausgestaltung ; OLG Stuttgart, Urteil vom 06.10.2010, Az.: 4 U 106/10 - zitiert nach [...]).

    Die Entscheidung, ob das Gericht die Beurteilung der Schöpfungshöhe des Bauwerkes selbst vornimmt, da es meint über die notwendige eigene Sachkunde zu verfügen oder, in Ermangelung einer solchen, sich bei der Bewertung der Hilfe eines Sachverständigen bedient, bleibt dem jeweiligen Spruchkörper überlassen (vgl. sinngemäß BGH, GRUR 2008, 984 - St. Gottfried).

    Die Entscheidung, ob das Gericht die Beurteilung der Schöpfungshöhe des Bauwerkes selbst vornimmt, da es meint über die notwendige eigene Sachkunde zu verfügen oder, in Ermangelung einer solchen, sich zur Bewertung dieser Frage der Hilfe eines Sachverständigen bedient, bleibt - wie ausgeführt - dem jeweiligen Spruchkörper überlassen (vgl. BGH, GRUR 2008, 984 - St. Gottfried).

  • OLG Stuttgart, 06.10.2010 - 4 U 106/10

    Urheberrechtsverletzung: Ansprüche eines Miterben des Architekten des Stuttgarter

    Auszug aus LG Leipzig, 24.04.2012 - 5 O 3308/10
    Aus der Vielzahl von Bauwerken bzw. von deren eigenständigen Teilen sind Werke der Baukunst und damit urheberechtlich geschützt, die, die aus der Masse des Alltäglichen herausragen und eine architektonische Eigenprägung aufweisen ; es muss eine ausreichende schöpferische Individualität, eine künstlerische Qualität vorhanden sein ; sie müssen sich vom durchschnittlichen Schaffen eines Architekten abheben und damit über routinemäßige Arbeiten hinausgehen (vgl. BGH GRUR 2008, 984ff. - St. Gottfried ; BGH GRUR 1999, 230 - Treppenhausgestaltung ; BGH, GRUR 1982, 107 - Kircheninnenraumgestaltung ; GRUR 1999, 230 - Treppenhausgestaltung ; OLG Stuttgart, Urteil vom 06.10.2010, Az.: 4 U 106/10 - zitiert nach [...]).

    Zwar ist für die Beurteilung der Schöpfungshöhe eines Werkes der Baukunst das Durchschnittsurteil eines für Kunst empfänglichen und mit Kunstfragen einigermaßen vertrauten Menschen maßgebend, sodass die Beurteilung der Schöpfungshöhe die Einholung eines Sachverständigenurteils grundsätzlich nicht erfordert (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 06.10.2010, Az.: 4 U 106/10 - zitiert nach [...]), doch hält die Kammer im vorliegenden Fall die Einholung eines Sachverständigengutachtens für erforderlich.

  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 137/79

    Urheberrechtsschutzfähigkeit einer Kirchen-Innenraumgestaltung

    Auszug aus LG Leipzig, 24.04.2012 - 5 O 3308/10
    Aus der Vielzahl von Bauwerken bzw. von deren eigenständigen Teilen sind Werke der Baukunst und damit urheberechtlich geschützt, die, die aus der Masse des Alltäglichen herausragen und eine architektonische Eigenprägung aufweisen ; es muss eine ausreichende schöpferische Individualität, eine künstlerische Qualität vorhanden sein ; sie müssen sich vom durchschnittlichen Schaffen eines Architekten abheben und damit über routinemäßige Arbeiten hinausgehen (vgl. BGH GRUR 2008, 984ff. - St. Gottfried ; BGH GRUR 1999, 230 - Treppenhausgestaltung ; BGH, GRUR 1982, 107 - Kircheninnenraumgestaltung ; GRUR 1999, 230 - Treppenhausgestaltung ; OLG Stuttgart, Urteil vom 06.10.2010, Az.: 4 U 106/10 - zitiert nach [...]).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZR 104/96

    Umgestaltung eines Werkes der Baukunst (Treppenhaus) durch Einbringung eines

    Auszug aus LG Leipzig, 24.04.2012 - 5 O 3308/10
    Aus der Vielzahl von Bauwerken bzw. von deren eigenständigen Teilen sind Werke der Baukunst und damit urheberechtlich geschützt, die, die aus der Masse des Alltäglichen herausragen und eine architektonische Eigenprägung aufweisen ; es muss eine ausreichende schöpferische Individualität, eine künstlerische Qualität vorhanden sein ; sie müssen sich vom durchschnittlichen Schaffen eines Architekten abheben und damit über routinemäßige Arbeiten hinausgehen (vgl. BGH GRUR 2008, 984ff. - St. Gottfried ; BGH GRUR 1999, 230 - Treppenhausgestaltung ; BGH, GRUR 1982, 107 - Kircheninnenraumgestaltung ; GRUR 1999, 230 - Treppenhausgestaltung ; OLG Stuttgart, Urteil vom 06.10.2010, Az.: 4 U 106/10 - zitiert nach [...]).
  • KG, 22.05.1981 - 5 U 2295/81

    Annahme eines Werkes der bildenden Kunst bei einer Totenmaske; Glaubhaftmachung

    Auszug aus LG Leipzig, 24.04.2012 - 5 O 3308/10
    Ob vor einer solchen Komplettvernichtung ein urheberrechtlicher Schutz besteht ist streitig (verneinend: LG Hamburg, GRUR 2005, 672 - Astra-Hochhaus; KG GRUR 1981, 742 - Totenmaske I; LG München 510 - Hajek; bejahend: Schricker/Dietz, UrhG , § 14 Rn. 38; Fromm/Nordemann/Hertin, UrhG , § 14 Rn. 18 ; Dreier/Schulze/Schulze, UrhG , § 14 Rn. 27 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 03.12.2004 - 308 O 690/04

    Teilabriss muss nicht immer eine Entstellung im Sinne des § 14 UrhG sein!

    Auszug aus LG Leipzig, 24.04.2012 - 5 O 3308/10
    Ob vor einer solchen Komplettvernichtung ein urheberrechtlicher Schutz besteht ist streitig (verneinend: LG Hamburg, GRUR 2005, 672 - Astra-Hochhaus; KG GRUR 1981, 742 - Totenmaske I; LG München 510 - Hajek; bejahend: Schricker/Dietz, UrhG , § 14 Rn. 38; Fromm/Nordemann/Hertin, UrhG , § 14 Rn. 18 ; Dreier/Schulze/Schulze, UrhG , § 14 Rn. 27 m.w.N.).
  • OLG München, 21.12.2000 - 6 U 3711/00

    Vernichtung urhebergeschützter Werke - Bedeutung des verbleibenden Restes

    Auszug aus LG Leipzig, 24.04.2012 - 5 O 3308/10
    Eine Teilvernichtung liegt vor, wenn der verbleibende Rest auf das frühere Werk durch irgendwelche Merkmale, die keinen selbständigen Urheberschutz begründen müssen, hinweist oder erinnert (vgl. OLG München, ZUM 2001, 339).
  • OLG Dresden, 13.11.2012 - 11 U 853/12

    Urheberrechtsklage des Architekten wegen des Umbaus des Dresdner Kulturpalastes

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 24.04.2012, 5 O 3308/10, wird zurückgewiesen.

    die Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Leipzig vom 24. April 2012 (Az. 5 O 3308/10) unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu einer Höhe von 250.000,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten gegen ihren gesetzlichen Vertreter, verurteilt,es zu unterlassen, den Mehrzwecksaal des Kulturpalastes, .straße .2 in D. durch einen Saal zu ersetzen, der auf der Grundlage des am 18. Juni 2009 im Rahmen des baulichen Realisierungswettbewerbs Sanierung und Umbau des Kulturpalastes der Stadt D. (Anlage B7 bis B9 zur Klageerwiderung vom 4. Februar 2011) mit dem ersten Preis ausgezeichneten Entwurfs der g. mbH, .straße ..., B. (Losnummer 1021) errichtet wird.

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