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   LG Leipzig, 30.05.2018 - 09 O 1881/17   

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https://dejure.org/2018,24548
LG Leipzig, 30.05.2018 - 09 O 1881/17 (https://dejure.org/2018,24548)
LG Leipzig, Entscheidung vom 30.05.2018 - 09 O 1881/17 (https://dejure.org/2018,24548)
LG Leipzig, Entscheidung vom 30. Mai 2018 - 09 O 1881/17 (https://dejure.org/2018,24548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Sparplanvertrag - Kündigungsrecht der Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.04.1975 - III ZR 147/72

    Legitimationswirkung des Sparbuchs

    Auszug aus LG Leipzig, 30.05.2018 - 9 O 1881/17
    Dabei ist die Beklagte im Verhältnis zur Klägerin als deren Darlehensnehmerin im Sinne von § 488 Abs. 1 BGB einzustufen, da Spareinlagen nach der Rechtsprechung des BGH verzinsliche Darlehen darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 24.04.1975, Az. III ZR 147/72, Textziffer 25 nach juris).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 48/15

    Sparvertrag: Einbeziehung von Angaben aus einem Werbeflyer in die vertragliche

    Auszug aus LG Leipzig, 30.05.2018 - 9 O 1881/17
    Selbst wenn man allerdings der Klägerin folgend mit dem OLG Stuttgart (Urteil vom 23.09.2015, Az. 9 U 31/15 und 9 U 48/15) davon ausginge, dass in einem der hier zugrundeliegenden Werbeflyer Leistungsbeschreibungen enthalten sein sollten, die nach Treu und Glauben den Charakter einer Vertragsbedingung aufweisen könnten, ist die im hier vorgelegten Flyer wiedergegebene Tabelle der Zinsentwicklung bei einer 25jährigen Ansparzeit nicht Gegenstand der Prämiensparverträge zwischen den Parteien geworden.
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15

    Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen

    Auszug aus LG Leipzig, 30.05.2018 - 9 O 1881/17
    Selbst wenn man allerdings der Klägerin folgend mit dem OLG Stuttgart (Urteil vom 23.09.2015, Az. 9 U 31/15 und 9 U 48/15) davon ausginge, dass in einem der hier zugrundeliegenden Werbeflyer Leistungsbeschreibungen enthalten sein sollten, die nach Treu und Glauben den Charakter einer Vertragsbedingung aufweisen könnten, ist die im hier vorgelegten Flyer wiedergegebene Tabelle der Zinsentwicklung bei einer 25jährigen Ansparzeit nicht Gegenstand der Prämiensparverträge zwischen den Parteien geworden.
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