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   LG Leipzig, 30.09.2005 - 6 HK O 4539/03   

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LG Leipzig, 30.09.2005 - 6 HK O 4539/03 (https://dejure.org/2005,29690)
LG Leipzig, Entscheidung vom 30.09.2005 - 6 HK O 4539/03 (https://dejure.org/2005,29690)
LG Leipzig, Entscheidung vom 30. September 2005 - 6 HK O 4539/03 (https://dejure.org/2005,29690)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Anscheinsbeweis, Formularvertrag, formularmäßiger HVV, Untersagung jeglicher Verwertung von Kundendaten, kein vertragswidriges Verhalten, kein wettbewerbswidriges Verhalten, Gedächtnisrechtsprechung, Interessenwahrungspflicht des HV, Geschäftsgeheimnis, ...

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    Wem gehören die Kunden?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 04.09.2003 - I ZR 23/01

    Farbmarkenverletzung I

    Auszug aus LG Leipzig, 30.09.2005 - 6 HKO 4539/03
    Der Auskunftsanspruch ist als Hilfsanspruch zur Verwirklichung des Schadenersatzanspruchs gegeben (BGH WRP 04, 227, 232).

    Der Auskunftsanspruch ist als Hilfsanspruch zur Verwirklichung des Schadenersatzanspruchs gegeben (BGH WRP 04, 227, 232).

  • BGH, 23.05.1990 - I ZR 176/88

    Urselters II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus LG Leipzig, 30.09.2005 - 6 HKO 4539/03
    Fahrlässig handelt bereits, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, indem er eine von der eigenen Einschätzung abweisende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen muss (BGH GRUR 90, 1035, 1038).

    Fahrlässig handelt bereits, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, indem er eine von der eigenen Einschätzung abweisende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen muss (BGH GRUR 90, 1035, 1038).

  • BGH, 08.11.1990 - I ZR 48/89

    Verletzung von Wettbewerbsrichtlinien

    Auszug aus LG Leipzig, 30.09.2005 - 6 HKO 4539/03
    Deshalb ist stets, wenn eine Wettbewerbsrichtlinie ein bestimmtes Verhalten als wettbewerbsrechtlich unzulässig bezeichnet, zu prüfen, ob auch vom Standpunkt der ebenfalls betroffenen Allgemeinheit aus dieses Verhalten als unlauter erscheint (BGH, Urteil vom 08.11.1999, Az.: I ZR 48/89).

    Deshalb ist stets, wenn eine Wettbewerbsrichtlinie ein bestimmtes Verhalten als wettbewerbsrechtlich unzulässig bezeichnet, zu prüfen, ob auch vom Standpunkt der ebenfalls betroffenen Allgemeinheit aus dieses Verhalten als unlauter erscheint (BGH, Urteil vom 08.11.1999, Az.: I ZR 48/89).

  • BGH, 23.11.1973 - IV ZR 34/73

    Handelsvertreter - Maklertätigkeit - Provision - Kundenwerbung

    Auszug aus LG Leipzig, 30.09.2005 - 6 HKO 4539/03
    Er kann nicht zugleich für die Kunden Makler sein (BGH NJW 74, 137).

    Er kann nicht zugleich für die Kunden Makler sein (BGH NJW 74, 137).

  • OLG Hamm, 21.03.1997 - 35 U 24/96

    Anforderungen an ordnungsgemäßen Buchauszug i. S. d. § 87 c Abs. 2 HGB

    Auszug aus LG Leipzig, 30.09.2005 - 6 HKO 4539/03
    Deshalb muss der Kläger den Beklagten Auskunft erteilen, soweit dem Kläger diese Vorgänge bekannt sind (OLG Hamm NJW-RR 97, 1322, 1123).
  • BAG, 23.03.1982 - 3 AZR 637/79

    Provisionen / Mehrwertsteuer - Verzicht und Auskunftsansprüche

    Auszug aus LG Leipzig, 30.09.2005 - 6 HKO 4539/03
    Der Ausspruch kann solange er und der Unternehmer sich über die Provisionsabrechnung nicht geeinigt haben, geltend gemacht werden (BAG BB 83, 195, 196).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 32/89

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei Kauf auf Abruf

    Auszug aus LG Leipzig, 30.09.2005 - 6 HKO 4539/03
    Das ist der Fall, wenn der Unternehmer mit den Provisionsabrechnungen dem Handelsvertreter zusätzlich alle Angaben macht, die für einen ordnungsgemäßen Buchauszug noch erforderlich sind (BGH NJW-RR 91, 156).
  • BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 83/79

    Arbeitsvertrag - Betriebsgeheimnis - Arbeitsverhältnis - Weitergabe -

    Auszug aus LG Leipzig, 30.09.2005 - 6 HKO 4539/03
    Unter einem Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis ist jede Tatsache zu verstehen, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb steht, nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ist und nach dem erklärten Willen des Unternehmers aufgrund eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses geheim gehalten werden soll (BAG NJW 83, 134).
  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus LG Leipzig, 30.09.2005 - 6 HKO 4539/03
    Aus dem Inhalt und der Gestaltung der in einem Vertrag verwendenten Bedingungen kann sich nach ihrem äußeren Anschein ein von dem Verwender zu widerlegender Anschein dafür ergeben, dass sie zur Mehrfachverwendung formuliert worden sind (BGH NJW 92, 2160, BGH NJW 04, 502).
  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 53/03

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Formularmäßiger Ausschluss von

    Auszug aus LG Leipzig, 30.09.2005 - 6 HKO 4539/03
    Aus dem Inhalt und der Gestaltung der in einem Vertrag verwendenten Bedingungen kann sich nach ihrem äußeren Anschein ein von dem Verwender zu widerlegender Anschein dafür ergeben, dass sie zur Mehrfachverwendung formuliert worden sind (BGH NJW 92, 2160, BGH NJW 04, 502).
  • BGH, 19.12.2002 - I ZR 119/00

    Verwertung von Kundenlisten

  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 2/97

    Unlautere Verwertung von Kundenanschriften

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