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   LG Limburg, 04.03.2016 - 5 O 17/15   

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LG Limburg, 04.03.2016 - 5 O 17/15 (https://dejure.org/2016,61333)
LG Limburg, Entscheidung vom 04.03.2016 - 5 O 17/15 (https://dejure.org/2016,61333)
LG Limburg, Entscheidung vom 04. März 2016 - 5 O 17/15 (https://dejure.org/2016,61333)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.03.2015 - I ZR 84/14

    TV-Wartezimmer - Wettbewerbsverstoß: Verbot der Absprache zwischen Apotheker und

    Auszug aus LG Limburg, 04.03.2016 - 5 O 17/15
    Ohne dass dies noch entscheidungserheblich ist, begegnet die Annahme Bedenken, dass die Beklagte wegen einer Werbung mit einer Behandlung und nur darauf käme es nach dem Vorgesagten an, Normadressatin der §§ 1, 11 HWG ist (vgl. insoweit BGH, WRP 2015, 1085 ff. - TV Wartezimmer).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 221/90

    Pharma-Werbespot - HWG - Unternehmens-/Produktwerbung

    Auszug aus LG Limburg, 04.03.2016 - 5 O 17/15
    Es soll verhindert werden, dass Personen die erfassten Produkte ohne Kenntnis von deren Wirkungsweise und ohne ärztliche Kontrolle und damit missbräuchlich verwenden oder dass ihnen ermöglicht wird, auf die Abgabe bestimmter Mittel zu drängen (vgl. BGH, Urteil vom 17.06.1992 - I ZR 221/90 -, ; Urteil vom 15.12.1994 - I ZR 154/92 -, , jew. zit. nach juris).
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 154/92

    Pharma-Hörfunkwerbung - HWG - Pflichtangaben

    Auszug aus LG Limburg, 04.03.2016 - 5 O 17/15
    Es soll verhindert werden, dass Personen die erfassten Produkte ohne Kenntnis von deren Wirkungsweise und ohne ärztliche Kontrolle und damit missbräuchlich verwenden oder dass ihnen ermöglicht wird, auf die Abgabe bestimmter Mittel zu drängen (vgl. BGH, Urteil vom 17.06.1992 - I ZR 221/90 -, ; Urteil vom 15.12.1994 - I ZR 154/92 -, , jew. zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2017 - 6 U 64/16

    Keine Anwendung von § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG auf Medizinprodukte (hier:

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Limburg vom 04.03.2016, Az. 5 O 17/15, die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu unterlassen, geschäftlich handelnd eine Koronarintervention durch Einsetzen eines bioresorbierbaren Gefäßgerüsts in ein Herzkranzgefäß mit der Empfehlung eines Arztes zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, wenn dies geschieht wie in dem Video "B - Land1" gemäß der Anl. K6.
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