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   LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09   

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https://dejure.org/2009,4814
LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09 (https://dejure.org/2009,4814)
LG Limburg, Entscheidung vom 04.08.2009 - 2 Qs 30/09 (https://dejure.org/2009,4814)
LG Limburg, Entscheidung vom 04. August 2009 - 2 Qs 30/09 (https://dejure.org/2009,4814)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einhaltung des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutentnahme durch Ermittlungspersonen aufgrund eines fehlenden richterlichen Eildienstes während der Nachtzeit; Beweisverwertungsverbot bezüglich des Ergebnisses eines im Grenzbereich zur Ordnungswidrigkeit liegenden ...

  • blutalkohol PDF, S. 531
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Auszüge)

    Richterliche mündliche Blutprobenanordnung nachts binnen einer Viertelstunde ist unseriös und wahrt Richtervorbehalt nur formal

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Richter arbeitet nicht ohne Akte

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Blutentnahme - Nächtlicher richterlicher Eildienst

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Alkoholfahrt: Blutentnahme durch Ermittlungspersonen ausnahmsweise zulässig - kein Verstoß gegen Richtervorbehalt?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Alkoholfahrt: Blutentnahme durch Ermittlungspersonen ausnahmsweise zulässig - kein Verstoß gegen Richtervorbehalt?

Besprechungen u.ä. (2)

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Richter arbeitet nicht ohne Akte

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Blutentnahme - Nächtlicher richterlicher Eildienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 384
  • NStZ-RR 2010, 272
  • NStZ-RR 2010, 80
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09
    Vor allem wegen der grundrechtssichernden Schutzfunktion des Richtervorbehalts ist "Gefahr im Verzug" eng auszulegen (vgl. BVerfG, Urteil vom 20.02.2001, 2 BvR 1444/00 - iuris - Rn. 40), weshalb die Pflicht, einen Entnahmebeschluss zu beantragen, den Spielraum der Ermittlungsbeamten begrenzt, das Ermittlungsverfahren nach praktischen Erwägungen zu gestalten.

    Nur in Ausnahmefällen, wenn schon die zeitliche Verzögerung wegen eines solchen Versuchs den Erfolg der Maßnahme gefährden würde, dürfen die Strafverfolgungsbehörden selbst die Anordnung treffen, ohne sich zuvor um eine richterliche Entscheidung bemüht zu haben (vgl. BVerfG, Urteil vom 20.02.2001, 2 BvR 1444/00 - iuris - Rn. 48).

    Die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges muss auf Tatsachen gestützt werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (vgl. BVerG, Urteil vom 20.02.2001, 2 BvR 1444/00 - iuris - Rn. 62, OLG Bamberg aaO).

    Dem steht nicht entgegen, dass die Gefährdung des Untersuchungserfolges grundsätzlich nicht allein mit dem abstrakten Hinweis begründet werden kann, eine richterliche Entscheidung sei gewöhnlich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nicht zu erlangen (vgl. BVerfG, Urteil vom 20.02.2001, 2 BvR 1444/00 - iuris - Rn. 48; BVerfG NJW 2007, 1444; BGHSt 51, 285/293).

    Denn es besteht die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Gerichte, die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters auch durch die Einrichtung eines Eil- oder Notdienstes zu gewährleisten (vgl. BVerfG, Urteil vom 20.02.2001, 2 BvR 1444/00 - iuris - Rn. 48).

  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Auszug aus LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09
    Eine generalisierende Betrachtung unter Hinweis auf die Gefährdung des Untersuchungserfolges in Hinblick auf den körpereigenen Alkoholabbau wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht anerkannt (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 19.3.2009 - 2 Ss 15/09 - iuris; OLG Köln ZfS 2009, 48/49; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschl. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 - iuris; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; anders mit gewichtigen Gründen LG Hamburg, Beschl. v. 12.11.2007, Blutalkohol 2008, 77).

    Eine mündliche Entscheidung ohne Akte wäre zwar auch prozessordnungsgemäß (vgl. BGHSt 51, 285) und begründet bei entsprechender amtsgerichtlicher Praxis (etwa AG Essen - Beschl. v. 11.10.2007 - 44 Gs 4577/07 - iuris) auch die Verpflichtung der Polizeibeamten zu versuchen, eine mündliche Anordnung einzuholen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 25.8.2008 - 3 Ss 318/08 - iuris).

  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei

    Auszug aus LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09
    Die bloße Hinnahme des Eingriffs genügt zur Annahme einer Einwilligung nicht (vergl. OLG Bamberg, Beschl. v. 19.3.2009 - 2 Ss 15/09 - iuris - mit weiteren Nachweisen).

    Eine generalisierende Betrachtung unter Hinweis auf die Gefährdung des Untersuchungserfolges in Hinblick auf den körpereigenen Alkoholabbau wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht anerkannt (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 19.3.2009 - 2 Ss 15/09 - iuris; OLG Köln ZfS 2009, 48/49; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschl. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 - iuris; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; anders mit gewichtigen Gründen LG Hamburg, Beschl. v. 12.11.2007, Blutalkohol 2008, 77).

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09
    Dem steht nicht entgegen, dass die Gefährdung des Untersuchungserfolges grundsätzlich nicht allein mit dem abstrakten Hinweis begründet werden kann, eine richterliche Entscheidung sei gewöhnlich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nicht zu erlangen (vgl. BVerfG, Urteil vom 20.02.2001, 2 BvR 1444/00 - iuris - Rn. 48; BVerfG NJW 2007, 1444; BGHSt 51, 285/293).

    Eine mündliche Entscheidung ohne Akte wäre zwar auch prozessordnungsgemäß (vgl. BGHSt 51, 285) und begründet bei entsprechender amtsgerichtlicher Praxis (etwa AG Essen - Beschl. v. 11.10.2007 - 44 Gs 4577/07 - iuris) auch die Verpflichtung der Polizeibeamten zu versuchen, eine mündliche Anordnung einzuholen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 25.8.2008 - 3 Ss 318/08 - iuris).

  • OLG Jena, 25.11.2008 - 1 Ss 230/08

    Unzulässigkeit der Blutentnahme ohne richterliche Anordung und zur Nichtannahme

    Auszug aus LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09
    Eine generalisierende Betrachtung unter Hinweis auf die Gefährdung des Untersuchungserfolges in Hinblick auf den körpereigenen Alkoholabbau wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht anerkannt (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 19.3.2009 - 2 Ss 15/09 - iuris; OLG Köln ZfS 2009, 48/49; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschl. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 - iuris; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; anders mit gewichtigen Gründen LG Hamburg, Beschl. v. 12.11.2007, Blutalkohol 2008, 77).
  • OLG Köln, 26.09.2008 - 1 Ws 32/08

    Blutentnahme - Verwertungsverbote im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht -

    Auszug aus LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09
    Eine generalisierende Betrachtung unter Hinweis auf die Gefährdung des Untersuchungserfolges in Hinblick auf den körpereigenen Alkoholabbau wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht anerkannt (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 19.3.2009 - 2 Ss 15/09 - iuris; OLG Köln ZfS 2009, 48/49; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschl. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 - iuris; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; anders mit gewichtigen Gründen LG Hamburg, Beschl. v. 12.11.2007, Blutalkohol 2008, 77).
  • BVerfG, 28.09.2006 - 2 BvR 876/06

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Durchsuchung ohne vorherige richterliche

    Auszug aus LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09
    Dem steht nicht entgegen, dass die Gefährdung des Untersuchungserfolges grundsätzlich nicht allein mit dem abstrakten Hinweis begründet werden kann, eine richterliche Entscheidung sei gewöhnlich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nicht zu erlangen (vgl. BVerfG, Urteil vom 20.02.2001, 2 BvR 1444/00 - iuris - Rn. 48; BVerfG NJW 2007, 1444; BGHSt 51, 285/293).
  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

    Auszug aus LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09
    Anzunehmen, es könne "im Idealfall binnen einer Viertelstunde" (so etwa OLG Stuttgart NStZ 2008, 238, Zopfs NJW 2009, 244) eine mündliche richterliche Anordnung eingeholt werden, wahrt den Richtervorbehalt nur formal.
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