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   LG Limburg, 11.03.2015 - 1 Qs 27/15, 1 Qs 34/15   

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https://dejure.org/2015,54148
LG Limburg, 11.03.2015 - 1 Qs 27/15, 1 Qs 34/15 (https://dejure.org/2015,54148)
LG Limburg, Entscheidung vom 11.03.2015 - 1 Qs 27/15, 1 Qs 34/15 (https://dejure.org/2015,54148)
LG Limburg, Entscheidung vom 11. März 2015 - 1 Qs 27/15, 1 Qs 34/15 (https://dejure.org/2015,54148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 2016, 350
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Siegen, 25.10.2010 - 10 Qs 104/09

    Anforderungen an eine außerhalb der mündlichen Verhandlung getroffenen

    Auszug aus LG Limburg, 11.03.2015 - 1 Qs 27/15
    Denn aus dem Erfordernis des effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG ergibt sich für den Betroffenen das Recht, die Berechtigung für Grundrechtseingriffe auch dann noch überprüfen zu lassen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt aufgrund des Verfahrensablaufs in einer Zeitspanne erledigt, in der eine Entscheidung in der vor der Prozessordnung gegebenen Instanz nicht erreicht werden kann (LG Siegen, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 10 Qs 104/09 -, Rn. 9, juris).

    Dabei wird den gesetzlichen Anforderungen einer außerhalb der mündlichen Verhandlung getroffenen richterlichen Entscheidung gemäß § 33 StPO nicht dadurch Genüge getan, dass der Richter in ein Formular oder ein von ihm gefertigtes unvollständiges Schriftstück Blattzahlen, Klammern oder Kreuzzeichen einsetzt, mit denen er auf in den Akten befindliche Textpassagen Bezug nimmt (OLG Hamm, Beschluss vom 24. Juni 2004 - 1 Ws 191/04; LG Siegen, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 10 Qs 104/09, jeweils juris).

    Geschieht dies nicht, sind die durch den nachgeordneten Dienst vervollständigten Bestandteile des Beschlusses nicht durch die Unterschrift des Richters gedeckt und der Beschluss ist nicht in gesetzlicher Weise ergangen (vgl. LG Siegen, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 10 Qs 104/09 -, Rn. 13, juris).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt

    Auszug aus LG Limburg, 11.03.2015 - 1 Qs 27/15
    Danach, also nach Vollzug der Durchsuchungsmaßnahme selbst, können Mängel der ermittlungsrichterlichen Umschreibung der Tatvorwürfe und der zu suchenden Beweismittel im Durchsuchungsbeschluss nicht mehr geheilt werden (BVerfG vom 20.04.2004 - Az. 2 BvR 2043/03 - a. a. O.; BVerfG vom 18.03.2009 - Az. 2 BvR 1036/08 - , zit. nach juris).

    Umstände dagegen, die die Grenzen der Maßnahme bestimmen und die präventive Kontrollfunktion prägen, sind einer Nachbesserung nicht mehr zugänglich (BVerfG vom 20.04.2004 - Az. 2 BvR 2043/03 - a. a. O.; BVerfG vom 09.02.2005 - Az. 2 BvR 1108/03 - - zitiert nach juris).

  • BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00

    Beschwerde; Durchsuchungsanordnung gegen einen Unbeteiligten (hinreichend

    Auszug aus LG Limburg, 11.03.2015 - 1 Qs 27/15
    Denn ein Durchsuchungsbeschluss muss Zweck und Umfang der Durchsuchungsmaßnahme in ausreichendem Maße erkennen lassen und zugleich auch die Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, hinreichend konkretisieren, sodass wegen der damit einhergehenden Umgrenzungswirkung keine Zweifel über die zu suchenden Gegenstände bestehen bleiben (vgl. BVerfG vom 9.11.2001, Az. 2 BvR 436/01, in NStZ 2002, 212; BGH vom 21.11.2001, Az. 3 BJs 22/04-4 (9), in NStZ 2002, 215).
  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08

    Durchsuchung von Kanzleiräumen von Rechtsanwälten als nichtverdächtige Dritten

    Auszug aus LG Limburg, 11.03.2015 - 1 Qs 27/15
    Danach, also nach Vollzug der Durchsuchungsmaßnahme selbst, können Mängel der ermittlungsrichterlichen Umschreibung der Tatvorwürfe und der zu suchenden Beweismittel im Durchsuchungsbeschluss nicht mehr geheilt werden (BVerfG vom 20.04.2004 - Az. 2 BvR 2043/03 - a. a. O.; BVerfG vom 18.03.2009 - Az. 2 BvR 1036/08 - , zit. nach juris).
  • BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 436/01

    Zu den Anforderungen an den Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus LG Limburg, 11.03.2015 - 1 Qs 27/15
    Denn ein Durchsuchungsbeschluss muss Zweck und Umfang der Durchsuchungsmaßnahme in ausreichendem Maße erkennen lassen und zugleich auch die Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, hinreichend konkretisieren, sodass wegen der damit einhergehenden Umgrenzungswirkung keine Zweifel über die zu suchenden Gegenstände bestehen bleiben (vgl. BVerfG vom 9.11.2001, Az. 2 BvR 436/01, in NStZ 2002, 212; BGH vom 21.11.2001, Az. 3 BJs 22/04-4 (9), in NStZ 2002, 215).
  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03

    Verletzung des GG Art 13 Abs 1, 2 durch auf unzureichender Verdachtsgrundlage

    Auszug aus LG Limburg, 11.03.2015 - 1 Qs 27/15
    Umstände dagegen, die die Grenzen der Maßnahme bestimmen und die präventive Kontrollfunktion prägen, sind einer Nachbesserung nicht mehr zugänglich (BVerfG vom 20.04.2004 - Az. 2 BvR 2043/03 - a. a. O.; BVerfG vom 09.02.2005 - Az. 2 BvR 1108/03 - - zitiert nach juris).
  • LG Gießen, 08.06.2015 - 2 Qs 3/15

    Formelle Anforderungen an einen außerhalb der Hauptverhandlung gefassten

    Dabei wird den gesetzlichen Anforderungen einer außerhalb der mündlichen Verhandlung getroffenen richterlichen Entscheidung gemäß § 33 StPO nicht dadurch Genüge getan, dass der Richter in ein Formular oder ein von ihm gefertigtes unvollständiges Schriftstück Blattzahlen, Klammern und Kreuzzeichen einsetzt, mit denen er auf in den Akten befindliche Textpassagen Bezug nimmt (ebenso LG Limburg, Beschluss vom 11.03.2015, 1 Qs 27/15 und 1 Qs 34/15, bezüglich der Durchsuchungsbeschlüsse in der vorliegenden Sache; LG Siegen, Beschluss vom 25.10.2010, 10 Qs 104/09, insbesondere Rn 13, zitiert nach juris; LG Arnsberg, Beschluss vom 25.11.2009, 2 Qs 84/09, beck online, mit zustimmender Anmerkung Peglau, jurisPR-StrafR 3/2010 Anm. 4, zitiert nach juris; im Ergebnis ebenso, aber auf eine fehlende Begründung bei der Sachprüfung abstellend, LG Kiel, Beschluss vom 20.03.2009, 46 Qs 17/09, zitiert nach juris; wie hier auch für den Fall eines Haftbefehls Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 16.01.2012, 2 Ws 13/12, Rn 6, zitiert nach juris; im Ergebnis wohl auch für den Fall eines Beschlusses OLG Hamm, Beschluss vom 12.11.2013, III-1 Vollz (Ws) 517/13, Rn 4, zitiert nach juris; ferner auch für den Fall des Rubrums eines verfahrensbeendenden Beschlusses im OWi-Verfahren OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.12.2014, 2 Ss-OWi 1041/14, Rn 6 ff., zitiert nach juris; weiterhin Beck-OK/Larcher, StPO, 2014, § 33 Rn 3, beck online ).
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