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   LG Limburg, 20.11.2020 - 2 Ks 6170 Js 245370/19   

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LG Limburg, 20.11.2020 - 2 Ks 6170 Js 245370/19 (https://dejure.org/2020,47392)
LG Limburg, Entscheidung vom 20.11.2020 - 2 Ks 6170 Js 245370/19 (https://dejure.org/2020,47392)
LG Limburg, Entscheidung vom 20. November 2020 - 2 Ks 6170 Js 245370/19 (https://dejure.org/2020,47392)
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  • BGH, 27.02.1986 - 1 StR 31/86

    Erneute Strafrahmenverschiebung nach Verneinung eines besonders schweren Falls

    Auszug aus LG Limburg, 20.11.2020 - 2 Ks 6170 Js 245370/19
    Auch eine festgestellte erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit ist in diesem Rahmen zu berücksichtigen und kann bei der gebotenen Gesamtwürdigung allein oder zusammen mit weiteren Umständen zu dem Ergebnis führen, dass ein besonders schwerer Fall zu verneinen ist (BGH, NJW 1986, 1699, 1700).

    Ausgehend von dem so gefundenen Strafrahmen des § 240 Abs. 1, Abs. 2 StGB, der entsprechend dem Grundgedanken des § 50 StGB nicht nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB zu verschieben ist (BGH, NJW 1986, 1699, 1700), erachtet die Kammer unter erneuter Abwägung sämtlicher für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände bei besonderer Berücksichtigung der bereits im Rahmen der Strafrahmenwahl berücksichtigten Umstände und damit auch der § 21 StGB zugrunde liegenden Faktoren mit ihrem verbleibenden Gewicht eine Freiheitsstrafe von.

  • BGH, 23.04.2003 - 2 StR 52/03

    Tötungsvorsatz (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; Hemmschwelle bei

    Auszug aus LG Limburg, 20.11.2020 - 2 Ks 6170 Js 245370/19
    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner, dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung zumindest abfindet (BGHSt 36, 1, 9 f.; BGH, NStZ 2003, 603; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 33).

    Insbesondere bei spontanen, unüberlegten, in affektiver Erregung ausgeführten Handlungen kann aus dem Wissen um den möglichen Erfolgseintritt nicht stets geschlossen werden, dass auch das - selbständig neben dem Wissenselement stehende - voluntative Vorsatzelement gegeben ist (BGH, NStZ 2003, 603, 604; BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 4).

  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 487/92

    Mordmerkmal des "gemeingefährlichen Mittels"; Pistole als gemeingefährliches

    Auszug aus LG Limburg, 20.11.2020 - 2 Ks 6170 Js 245370/19
    Gemeingefährlich ist ein Mittel, das aufgrund seiner Verwendung im Einzelfall abstrakt geeignet ist, eine unbestimmte Vielzahl von Menschen an Leib oder Leben zu gefährden, weil der Täter das Tatmittel nicht kontrollieren kann (BGH, NJW 1986, 1503; BGH, NJW 1993, 210).

    Welche und wie viele Personen durch den in die vorausfahrenden Fahrzeuge gelenkten Lkw gefährdet, verletzt und getötet werden konnten, war für den Beschuldigten nicht berechenbar; er schuf "in besonderer Rücksichtslosigkeit" (vgl. BGHSt 38, 353, 354; BGH, NJW 1985, 1477, 1478) eine Gefahr für eine unbestimmte Vielzahl von Personen.

  • BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05

    Mord (mit gemeingefährlichen Mitteln: Einsatz eines KFZ als Tatwerkzeug, konkrete

    Auszug aus LG Limburg, 20.11.2020 - 2 Ks 6170 Js 245370/19
    Dazu sind auch die persönlichen Fähigkeiten und Absichten des Täters in Rechnung zu stellen (BGH, Urt. v. 16.8. 2005 - 4 StR 168/05).

    Die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit ist in derartigen Fällen dann gerechtfertigt, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich erschiene (BGH, NStZ 2006, 167 Rn. 17).

  • KG, 30.06.2020 - 4 Ws 37/20

    Aufhebung einer fehlerhaften Nebenklagezulassung

    Auszug aus LG Limburg, 20.11.2020 - 2 Ks 6170 Js 245370/19
    Ein besonders schwerer Fall kommt im Bereich der Nötigung etwa in Betracht beim Einsatz eines äußerst intensiven Nötigungsmittels oder wenn das erzwungene Verhalten für das Opfer besonders erniedrigend oder gefährlich ist (KG, Beschl. v. 30.6.2020 - 4 Ws 37/20 - 121 AR 102/20, BeckRS 2020, 14759 Rn. 11).
  • BGH, 03.09.1998 - 4 StR 243/98

    Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis, der am innerdeutschen Kraftverkehr

    Auszug aus LG Limburg, 20.11.2020 - 2 Ks 6170 Js 245370/19
    Auch bei einer ausländischen Fahrerlaubnis ist die Entziehung der Fahrerlaubnis anzuordnen unabhängig davon, ob diese zur Teilnahme am innerdeutschen Kfz-Verkehr berechtigt (BGH, NZV 1999, 47).
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94

    Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus LG Limburg, 20.11.2020 - 2 Ks 6170 Js 245370/19
    Dabei wird in der Regel ein Vertrauen des Täters auf das Ausbleiben des tödlichen Erfolges dann zu verneinen sein, wenn der von ihm vorgestellte Ablauf des Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahekommt, dass nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann (BGH, Urt. v. 23.06.2009 - 1 StR 191/09; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38).
  • BGH, 23.06.2009 - 1 StR 191/09

    Beweiswürdigung und Anforderungen an den bedingten Vorsatz (Eventualvorsatz;

    Auszug aus LG Limburg, 20.11.2020 - 2 Ks 6170 Js 245370/19
    Dabei wird in der Regel ein Vertrauen des Täters auf das Ausbleiben des tödlichen Erfolges dann zu verneinen sein, wenn der von ihm vorgestellte Ablauf des Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahekommt, dass nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann (BGH, Urt. v. 23.06.2009 - 1 StR 191/09; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38).
  • BGH, 03.12.1997 - 3 StR 569/97

    Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit

    Auszug aus LG Limburg, 20.11.2020 - 2 Ks 6170 Js 245370/19
    Es ist jedoch auch in Betracht zu ziehen, dass der Täter im Einzelfall die Gefahr der Tötung nicht erkannt hat oder jedenfalls darauf vertraut haben könnte, ein solcher Erfolg werde nicht eintreten (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 50).
  • BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05

    Selbstmordversuch auf der Autobahn - Verurteilung wegen dreifachen Mordes

    Auszug aus LG Limburg, 20.11.2020 - 2 Ks 6170 Js 245370/19
    Das Tatmittel muss demnach nicht seiner Natur nach gemeingefährlich sein, entscheidend ist vielmehr, dass im konkreten Einzelfall der Täter eine Ausdehnung der von dem Tatmittel ausgehenden Gefahr nicht in seiner Gewalt hat (BGH, Urt. v. 16.3. 2006 - 4 StR 594/05).
  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 135/18

    Revisionsbegründung (Anforderungen an den Revisionsvortrag: Darlegung

  • BGH, 25.11.1987 - 3 StR 449/87

    Bedingter Vorsatz bei billigender Inkaufnahme des Erfolgseintritts - Vorliegen

  • BGH, 31.10.1990 - 3 StR 332/90

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes durch das Stoßen eines Messers in den

  • BGH, 13.02.1985 - 3 StR 525/84

    Begriff des gemeingefährlichen Mittels; Umfang des konkreten Gefährdungsbereichs;

  • BGH, 30.07.2013 - 2 StR 5/13

    Heimtücke (Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit: Beweiswürdigung zum

  • BGH, 07.09.2015 - 2 StR 194/15

    Totschlag (Tötungsvorsatz: Gesamtbetrachtung; Wissenselement in der konkreten

  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 84/12

    Versuchter Mord (Heimtücke bei grundsätzlicher Angst des Opfers vor dem Täter:

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

  • BGH, 05.09.2019 - 4 StR 394/19

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch: Maßstab, mehraktige Geschehensabläufe;

  • BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17

    Voraussetzungen der Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kausalzusammenhang;

  • BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Bedingter Vorsatz

  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

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