Rechtsprechung
   LG Limburg, 22.10.2018 - 1 Qs 125/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,34681
LG Limburg, 22.10.2018 - 1 Qs 125/18 (https://dejure.org/2018,34681)
LG Limburg, Entscheidung vom 22.10.2018 - 1 Qs 125/18 (https://dejure.org/2018,34681)
LG Limburg, Entscheidung vom 22. Oktober 2018 - 1 Qs 125/18 (https://dejure.org/2018,34681)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,34681) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Ein erhöhter personeller und finanzieller Aufwand im Betrieb der Justizvollzugsanstalt allein, ohne das Vorliegen konkreter Haftgründe nach §§ 112, 112a StPO, rechtfertigt es nicht, dem inhaftierten Beschuldigten die Genehmigung von Telefonaten mit Personen außerhalb der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • sokolowski.org (Kurzinformation und Volltext)

    Telefonerlaubnis in der U-Haft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Genehmigung von Telefonaten mit Personen außerhalb der Justizvollzugsanstalt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Genehmigung von Telefonaten mit Personen außerhalb der Justizvollzugsanstalt

Verfahrensgang

  • AG Limburg - 55 Gs 4 Js 12772/18
  • LG Limburg, 22.10.2018 - 1 Qs 125/18
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 03.08.2012 - 3 Ws 314/12
    Auszug aus LG Limburg, 22.10.2018 - 1 Qs 125/18
    Insoweit obliegt es zunächst dem zuständigen Anstaltsleiter, den organisatorischen Erfordernissen der Justizvollzugsanstalt Rechnung zu tragen und demgemäß Beschränkungen nach Anzahl und Dauer der grundsätzlich genehmigten Telefonate vorzunehmen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 03.08.2012 - 3 Ws 314/12 = StV 2013, 164; KK/Schultheis, StPO, 7. Aufl. 2013, § 119 Rn. 19; MüKo/Böhm/Werner, StPO, 1. Aufl. 2014, § 119 Rn. 44).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2016 - 3 Ws 57/16

    Beschränkung der Telefonerlaubnis in U-Haft

    Auszug aus LG Limburg, 22.10.2018 - 1 Qs 125/18
    Standardmäßige Beschränkungen der Rechte sind demgegenüber nicht zulässig; vielmehr ist der Eingriff in die Grundrechte in jedem Einzelfall gesondert zu entscheiden und zu begründen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.02.2016 - 3 Ws 57/16, BeckRS 2016, 11581; Kammer, Beschluss v. 02.07.2018 - 1 Qs 79/18 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht