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   LG Limburg, 24.04.2018 - 1 Qs 65/18   

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https://dejure.org/2018,13331
LG Limburg, 24.04.2018 - 1 Qs 65/18 (https://dejure.org/2018,13331)
LG Limburg, Entscheidung vom 24.04.2018 - 1 Qs 65/18 (https://dejure.org/2018,13331)
LG Limburg, Entscheidung vom 24. April 2018 - 1 Qs 65/18 (https://dejure.org/2018,13331)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Entschädigung, StrEG, U-Haft, Überlassen von Ausweispapieren

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Einem Dritten die eigenen Personenstandsurkunden zu überlassen, stellt eine die Entschädigung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG ausschließende grob fahrlässige Verursachung von Strafverfolgungsmaßnahmen dar, wenn der Dritte alsdann eine Straftat begeht und sich falsch ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wer seinen Ausweis verleiht, kann später keine Entschädigung für U-Haft verlangen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausschluss der Entschädigung nach dem StrEG bei grob fahrlässiger Verursachung von Strafverfolgungsmaßnahmen

Verfahrensgang

  • AG Limburg - 56 Gs 4 Js 4729/17
  • LG Limburg, 24.04.2018 - 1 Qs 65/18
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.07.2007 - XII ZR 197/05

    Begriff der groben Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus LG Limburg, 24.04.2018 - 1 Qs 65/18
    Grobe Fahrlässigkeit liegt hiernach vor, wenn gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in objektiv schwerer und subjektiv nicht entschuldbarer Weise verstoßen wird (BGH NJW 2007, 2988 [BGH 11.07.2007 - XII ZR 197/05] Rn. 15; 2009, 681 Rn. 35).
  • BGH, 15.07.2008 - VI ZR 212/07

    Begriff des vorsätzlichen Verhaltens

    Auszug aus LG Limburg, 24.04.2018 - 1 Qs 65/18
    Grobe Fahrlässigkeit liegt hiernach vor, wenn gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in objektiv schwerer und subjektiv nicht entschuldbarer Weise verstoßen wird (BGH NJW 2007, 2988 [BGH 11.07.2007 - XII ZR 197/05] Rn. 15; 2009, 681 Rn. 35).
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