Rechtsprechung
LG Limburg, 26.08.2011 - 2 O 180/10 |
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Verfahrensgang
- LG Limburg, 26.08.2011 - 2 O 180/10
- OLG Frankfurt, 30.10.2012 - 6 U 181/11
- BGH, 06.02.2014 - VII ZR 327/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06
Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d. …
Auszug aus LG Limburg, 26.08.2011 - 2 O 180/10
Für einen Rückgriff auf diese Grundsätze ist daher bei einem allein tätigen Unternehmer oder Architekten kein Raum (BGH, Urteil vom 27.11.2008 - VII ZR 206/06 -, Juris).Allein die Schwere eines Baumangels lässt grundsätzlich nicht den Rückschluss auf eine derart schwere Verletzung der Obliegenheit zu (BGH, Urteil vom 27.11.2008 - VII ZR 206/06 -, Juris.).
- BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91
Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger …
Auszug aus LG Limburg, 26.08.2011 - 2 O 180/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1992, 1754) sind drei Voraussetzungen für die Annahme eines arglistigen Verschweigens erforderlich.Er genügt seiner Darlegungslast, wenn er Tatsachen vorträgt, nach denen entweder der Architekt selbst oder die von diesem zur Erfüllung seiner Offenbarungspflicht eingesetzten Gehilfen den Mangel erkannt, aber nicht offenbart haben (BGH, NJW 1992, 1754).
- KG, 02.10.2007 - 7 U 183/06
Verjährungsfrist für nach Abnahme geltend gemachten Schadenersatzanspruch gegen …
Auszug aus LG Limburg, 26.08.2011 - 2 O 180/10
Eine Sekundärhaftung kommt jedoch grundsätzlich nicht in Betracht, wenn sich der Baumangel erst nach Ablauf der Verjährungsfrist zeigt (KG, BauR 2008, 1025).
- BGH, 15.04.2004 - VII ZR 397/02
Auslegung eines Architektenvertrages betreffend den Beginn der Verjährung
Auszug aus LG Limburg, 26.08.2011 - 2 O 180/10
Im Rahmen seiner Betreuungsaufgaben hat er nicht nur die Auftraggeberrechte gegenüber den Bauunternehmern zu wahren; ihm obliegt auch die objektive Klärung der Mängelursachen, selbst wenn hierzu eigene Planung- oder Aufsichtsfehler gehören (BGH, Urteil vom 15.04.2004 - VII ZR 397/02 -, Juris). - BGH, 11.10.2007 - VII ZR 99/06
Organisationspflichten des Werkunternehmers; Zurechnung des …
Auszug aus LG Limburg, 26.08.2011 - 2 O 180/10
Eine nur grob fahrlässige Unkenntnis reicht dagegen nicht aus, einen Vorwurf der Arglist zu begründen ( BGH, Urteil vom 11. Oktober 2007 - VII ZR 99/06 - , Juris). - BGH, 17.06.2004 - VII ZR 345/03
Arglistiges Verschweigen unterlassener Bauüberwachung
Auszug aus LG Limburg, 26.08.2011 - 2 O 180/10
Die Tatsache, dass ein Architekt pflichtwidrig überhaupt keine Überwachungsleistungen erbringt und dies dem Auftraggeber entgegen Treu und Glauben verschweigt, kann zwar ebenfalls den Vorwurf der Arglist begründen ( BGH, Beschluss vom 17. Juni 2004 - VII ZR 345/03 -, Juris). - OLG Karlsruhe, 20.12.2006 - 7 U 176/06
Haftung des Architekten: Verwendung der von einem Sonderplaner erstellten …
Auszug aus LG Limburg, 26.08.2011 - 2 O 180/10
Die Pflichten eines Architekten lassen sich jedoch nicht allgemein festlegen, sondern sind im jeweiligen Vertragsverhältnis unter Berücksichtigung der Person des Bauherrn zu bestimmen (OLG Karlsruhe, NZBau 2007, 451).