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   LG Limburg, 29.01.2010 - 3 S 271/08   

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https://dejure.org/2010,78602
LG Limburg, 29.01.2010 - 3 S 271/08 (https://dejure.org/2010,78602)
LG Limburg, Entscheidung vom 29.01.2010 - 3 S 271/08 (https://dejure.org/2010,78602)
LG Limburg, Entscheidung vom 29. Januar 2010 - 3 S 271/08 (https://dejure.org/2010,78602)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Tierhalterhaftung - unfallursächliches Verschulden des verletzten Tierhalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 13/03

    Haftung des nicht auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätigen Unternehmers für

    Auszug aus LG Limburg, 29.01.2010 - 3 S 271/08
    Es ist anerkannt, dass die Regelung des § 840 Abs. 3 BGB nicht nur im Verhältnis mehrerer Schädiger untereinander, sondern nach ihrem Sinngehalt auch dann eingreift, wenn es im Rahmen der Verschuldenshaftung um den eigenen, von dem Tier verursachten Schaden des Tierhalters geht (vgl. BGH NJW-RR 1995, 215 f. (216); NJW 2004, 951 ff. (953); OLG Hamm NJW-RR 1990, 794 f.; Sprau, a. a. O., Rz. 12 a. E., § 834).
  • OLG Hamm, 25.02.2002 - 6 U 139/01

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall durch Vollbremsung des vorausfahrenden

    Auszug aus LG Limburg, 29.01.2010 - 3 S 271/08
    Soweit das OLG Hamm in dem in der NZV 2003, 423 f. veröffentlichten Urteil vom 25. Februar 2002 davon ausgeht, die entsprechende Anwendung des § 840 Abs. 3 BGB scheide in den Fällen aus, in denen der Geschädigte schuldhaft gehandelt hat, folgt die Kammer dem in dem hier zu entscheidenden Fall nicht Im Gegensatz zu dem von dem OLG Hamm zu bewertenden Sachverhalt war hier gerade nicht von einem vermuteten Verschulden der Klägerin als Geschädigter auszugehen, sondern von einem feststehenden Fehlverhalten, das zudem von ihr selbst mit jedenfalls 50% eingeräumt worden ist.
  • BGH, 25.10.1994 - VI ZR 107/94

    Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Abstellen eines Kfz unter

    Auszug aus LG Limburg, 29.01.2010 - 3 S 271/08
    Es ist anerkannt, dass die Regelung des § 840 Abs. 3 BGB nicht nur im Verhältnis mehrerer Schädiger untereinander, sondern nach ihrem Sinngehalt auch dann eingreift, wenn es im Rahmen der Verschuldenshaftung um den eigenen, von dem Tier verursachten Schaden des Tierhalters geht (vgl. BGH NJW-RR 1995, 215 f. (216); NJW 2004, 951 ff. (953); OLG Hamm NJW-RR 1990, 794 f.; Sprau, a. a. O., Rz. 12 a. E., § 834).
  • OLG Hamm, 08.02.1990 - 6 U 143/89

    Hobbygärtner; Entsorgung von Gartenabfällen ; Vergiftung von Tieren; Deliktische

    Auszug aus LG Limburg, 29.01.2010 - 3 S 271/08
    Es ist anerkannt, dass die Regelung des § 840 Abs. 3 BGB nicht nur im Verhältnis mehrerer Schädiger untereinander, sondern nach ihrem Sinngehalt auch dann eingreift, wenn es im Rahmen der Verschuldenshaftung um den eigenen, von dem Tier verursachten Schaden des Tierhalters geht (vgl. BGH NJW-RR 1995, 215 f. (216); NJW 2004, 951 ff. (953); OLG Hamm NJW-RR 1990, 794 f.; Sprau, a. a. O., Rz. 12 a. E., § 834).
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