Rechtsprechung
   LG München I, 01.03.2018 - 12 O 730/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,3958
LG München I, 01.03.2018 - 12 O 730/17 (https://dejure.org/2018,3958)
LG München I, Entscheidung vom 01.03.2018 - 12 O 730/17 (https://dejure.org/2018,3958)
LG München I, Entscheidung vom 01. März 2018 - 12 O 730/17 (https://dejure.org/2018,3958)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,3958) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 307, § ... 308 Nr. 4, § 310 Abs. 3 Nr. 1, § 312 Abs. 2 Nr. 8, § 312i Abs. 1 S. 1, § 312j Abs. 2, Abs. 3; EGBGB Art. 246a; UKlaG § 1, § 2 Abs. 1, Abs. 2, § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 S. 1; Brüssel Ia-VO Art. 7 Nr. 2
    Unzulässigkeit des Bestellvorgangs mittels des "Amazon Dash Buttons"

  • JurPC

    Unzulässigkeit des Bestellvorgangs mittels des "Amazon Dash Buttons"

  • aufrecht.de

    Anwendung des Amazon-Dash-Buttons ist rechtswidrig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbandsklage betreffend die Unterlassung der Möglichkeit von Bestellungen mittels des vertriebenen "Amazon Dash Buttons" im elektronischen Geschäftsverkehr

  • Verbraucherzentrale NRW (Kurzinformation und Volltext)

    Dash Button von Amazon verstößt gegen geltendes Recht

  • kanzlei.biz

    "Dash Button" von Amazon verstößt gegen Informationspflichten

  • rabüro.de

    Zur Rechtswidrigkeit des von einem Online-Shop verwendeten sog. Dash Buttons

  • rewis.io

    Unzulässigkeit des Bestellvorgangs mittels des "Amazon Dash Buttons"

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Amazon Dash Button mit fernabsatzrechtlichen Informationspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Amazon Dash-Button wettbewerbswidrig da erst nach Bestellvorgang über Pflichtinformationen informiert wird

  • heise.de (Pressebericht, 02.03.2018)

    Amazon Dash Buttons verstoßen gegen geltendes Recht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Amazons "Dash Buttons" verletzen Informationspflichten

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Amazon Dash-Button verstößt massiv gegen deutsches Recht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Dash-Button von Amazon ist wettbewerbswidrig

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Der Amazon Dash Button verstößt gegen geltendes Recht

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    "Dash-Button" von Amazon verstößt gegen deutsches Recht

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Dash Button von Amazon verstößt gegen Wettbewerbsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2019, 125
  • K&R 2018, 338
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 28.07.2016 - C-191/15

    Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    Auszug aus LG München I, 01.03.2018 - 12 O 730/17
    Dabei ist die vorbeugende Klage eines Verbraucherschutzvereins auf Untersagung der Verwendung vermeintlich missbräuchlicher Klauseln durch einen Gewerbetreibenden in Verträgen mit Privatpersonen eine unerlaubte Handlung im Sinne von Art. 7 Nr. 2 EuGVVO (so ausdrücklich der EuGH im Urteil vom 28.07.2016, Rs. C-191/15, Verein für Konsumenteninformation gegen A... EU Särl, Rz. 38 m.w.N.; vgl. auch zur Vorgängervorschrift BGH, Urteil vom 09.07.2009, Az. Xa ZR 19/08, Rz. 12, zitiert nach juris).

    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass weder der EuGH in seiner Vorlageentscheidung vom 28.07.2016, Rs. C-191/15 (Verein für Konsumenteninformation gegen A... EU Särl) noch der vorlegende OGH in seinem nachfolgenden Urteil vom 14.12.2017, Az. 2Ob155/16g, die Frage einer etwaig fehlenden örtlichen Zuständigkeit österreichischer Gerichte problematisiert oder in einem obiter dictum auch nur angesprochen haben.

    Dies umso mehr, weil der Verstoß gegen verbraucherschützende Vorschriften und der Anspruch nach § 2 UKlaG gemäß Art. 6 Abs. 1 Rom II auch nach deutschem Recht zu beurteilen wäre (vgl. EuGH, Urteil vom 28.07.2016, Rs. C-191/15, Verein für Konsumenteninformation gegen A... EU Särl, Rz. 82).

    Dies gilt auch für Unterlassungsklagen nach dem UKlaG, die sich gegen die Verwendung vermeintlich unzulässiger Vertragsklauseln oder sonstige Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften durch ein Unternehmen wenden, das in einem Mitgliedstaat ansässig ist, jedoch im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern Verträge abschließt, die im Staat des angerufenen Gerichts ansässig sind (vgl. EuGH, Urteil vom 28.07.2016, Rs. C-191/15, Verein für Konsumenteninformation gegen A... EU Särl, Rz. 82).

    Zwar ist anerkannt, dass das bei der Beurteilung einer bestimmten Vertragsklausel anzuwendende Recht stets und auch im Verbandsverfahren anhand der Art. 1 ff. Rom I zu beurteilen ist (vgl. Urteil vom 28.07.2016, Rs. C-191/15, Verein für Konsumenteninformation gegen A... EU Särl, Rz. 82).

    Die Rechtswahlklausel der Beklagten ist hier jedoch unwirksam, da der Verbraucher in dieser Klausel nicht darüber unterrichtet wird, dass er nach Art. 6 Abs. 2 S. 2 Rom I auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre, also des deutschen Rechts (vgl. Urteil vom 28.07.2016, Rs. C-191/15, Verein für Konsumenteninformation gegen A EU Särl, Rz. 82).

    Dies gilt mit Blick auf das Urteil des EuGH vom 28.07.2016, Rs. C-191/15 (Verein für Konsumenteninformation gegen A... EU Särl) insbesondere für die Frage der Zuständigkeit.

  • BGH, 09.07.2009 - Xa ZR 19/08

    Überprüfung eines Unterlassungsbegehrens eines missbräuchliche Klauseln in AGB in

    Auszug aus LG München I, 01.03.2018 - 12 O 730/17
    Dabei ist die vorbeugende Klage eines Verbraucherschutzvereins auf Untersagung der Verwendung vermeintlich missbräuchlicher Klauseln durch einen Gewerbetreibenden in Verträgen mit Privatpersonen eine unerlaubte Handlung im Sinne von Art. 7 Nr. 2 EuGVVO (so ausdrücklich der EuGH im Urteil vom 28.07.2016, Rs. C-191/15, Verein für Konsumenteninformation gegen A... EU Särl, Rz. 38 m.w.N.; vgl. auch zur Vorgängervorschrift BGH, Urteil vom 09.07.2009, Az. Xa ZR 19/08, Rz. 12, zitiert nach juris).

    Dabei kommt es ebenso wenig darauf an, ob beim Kläger ein konkreter Schaden eingetreten ist, wie darauf, ob eine konkrete Verbraucherbeschwerde erhoben worden oder ein konkreter Bestellvorgang mittels Dash Button erfolgt ist (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2009, Az. Xa ZR 19/08, Rz. 12, zitiert nach juris).

    So hat bereits der BGH zur Vorgängervorschrift ausgeführt, dass die Wirksamkeit der Verbandsklage erheblich beeinträchtigt wäre, wenn diese Klagen nur im Sitzstaat des Gewerbetreibenden erhoben werden könnten (BGH, Urteil vom 09.07.2009, Az. Xa ZR 19/08, Rz. 13, zitiert nach juris, unter Verweis auf das EuGH, Urteil vom 01.10.2002, Rs. C-167/00, Henkel, Rz. 43).

    Zwar hat der BGH ausdrücklich aufgrund § 545 Abs. 2 ZPO nur die internationale, nicht aber auch die örtliche Zuständigkeit geprüft (BGH, Urteil vom 09.07.2009, Az. Xa ZR 19/08, Rz. 7, zitiert nach juris).

    Der BGH hat bei der Beurteilung der internationalen Zuständigkeit zur Vorgängervorschrift des Art. 7 Nr. 2 EuGVVO ausgeführt, dass Ort der Verletzung das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland insgesamt ist (BGH, Urteil vom 09.07.2009, Az. Xa ZR 19/08, Rz. 14, zitiert nach juris).

  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 43/14

    An Evening with Marlene Dietrich - Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers

    Auszug aus LG München I, 01.03.2018 - 12 O 730/17
    Auch der BGH habe mittlerweile mit Blick auf diese Rechtsprechung des EuGH seine gegenteilige Auffassung im Urteil vom 21.04.2016, Az. I ZR 43/14 (An Evening with Marlene Dietrich), aufgegeben.

    Auch der Hinweis der Beklagten auf die Rechtsprechungsänderung der BGH im Urteil vom 21.04.2016, Az. I ZR 43/14 (An Evening with Marlene Dietrich) ändert hier nichts.

    Zwar weist die Beklagte zutreffend darauf hin, dass der BGH mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGH seine bisherige Rechtsprechung zu § 32 ZPO bei unerlaubten Handlungen im Internet aufgegeben hat (vgl. BGH, Urteil vom 21.04.2016, Az. I ZR 43/14, An Evening with Marlene Dietrich, Rz. 18, nach juris).

  • EuGH, 16.05.2013 - C-228/11

    Melzer - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Besondere Zuständigkeiten im

    Auszug aus LG München I, 01.03.2018 - 12 O 730/17
    Insbesondere verlange der EuGH seit dem Urteil vom 16.05.2013, Rs. C-228/11 (Melzer) in nunmehr ständiger Rechtsprechung, dass es möglich sein müsse, das angerufene Gericht konkret zu ermitteln.

    Zuletzt ist der Hinweis zutreffend, dass der EuGH seit seiner Entscheidung vom 16.05.2013, Rs. C-228/11 (Melzer) verlange, dass es möglich sein müsse, das angerufene Gericht konkret zu ermitteln, und das angerufene Gericht nur dann zuständig sei, wenn es objektiv am besten beurteilen könne, ob die Haftungsvoraussetzungen erfüllt seien, und eine enge Verbindung zwischen angerufenem Gericht und dem Rechtsstreit bestehe.

  • EuGH, 01.10.2002 - C-167/00

    Henkel

    Auszug aus LG München I, 01.03.2018 - 12 O 730/17
    So hat bereits der BGH zur Vorgängervorschrift ausgeführt, dass die Wirksamkeit der Verbandsklage erheblich beeinträchtigt wäre, wenn diese Klagen nur im Sitzstaat des Gewerbetreibenden erhoben werden könnten (BGH, Urteil vom 09.07.2009, Az. Xa ZR 19/08, Rz. 13, zitiert nach juris, unter Verweis auf das EuGH, Urteil vom 01.10.2002, Rs. C-167/00, Henkel, Rz. 43).

    Vielmehr verweist der EuGH in seiner Entscheidung vom 28.07.2016 ausdrücklich auf die Ausführungen in der Rs. C-167/00 (Henkel), in der er wortwörtlich ausführt:.

  • BGH, 19.01.2017 - III ZR 296/16

    Wert der Beschwer in Verfahren auf Unterlassung des Gebrauchs bestimmter

    Auszug aus LG München I, 01.03.2018 - 12 O 730/17
    Diese Festsetzung entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, da sich der Streitwert in Verfahren nach dem UKlaG allein nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung der gesetzwidrigen Bestimmung, nicht hingegen nach der wirtschaftlichen Bedeutung eines Klauselverbots bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 29.07.2015, Az. IV ZR 45/15 und vom 19.01.2017, Az. III ZR 296/16, Rz. 5, nach juris, sowie OLG München, Beschluss vom 01.02.2018, Az. 29 W 52/18 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.10.2017 - III ZR 56/17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens:

    Auszug aus LG München I, 01.03.2018 - 12 O 730/17
    Das Transparenzgebot verpflichtet den Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen, wobei es auf die Verständnis- und Erkenntnismöglichkeiten eines typischerweise zu erwartenden Durchschnittskunden ankommt (ständige Rechtsprechung, vgl. statt aller BGH Urteil vom 05.10.2017, Az. III ZR 56/17, Rz. 27, nach juris, m.w.N.).
  • BGH, 29.09.2016 - I ZR 160/15

    Servicepauschale - Gestaltung des Buchungsvorgangs für Flugdienste im Internet:

    Auszug aus LG München I, 01.03.2018 - 12 O 730/17
    Eine solche Positionierung erfolgte hingegen in einem späteren Urteil desselben BGH-Senats vom 29.09.2016, Az. I ZR 160/15.
  • OLG München, 16.05.2013 - 6 W 411/13
    Auszug aus LG München I, 01.03.2018 - 12 O 730/17
    Der Kläger hatte ein Wahlrecht nach § 35 ZPO, der von der EuGVVO nicht verdrängt wird (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 16.05.2013, Az. 6 W 411/13 = GRUR-RR 2013, 388 (389)).
  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 45/15

    Streitwertbemessung: Verbandsklage auf Unterlassung der Verwendung einzelner

    Auszug aus LG München I, 01.03.2018 - 12 O 730/17
    Diese Festsetzung entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, da sich der Streitwert in Verfahren nach dem UKlaG allein nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung der gesetzwidrigen Bestimmung, nicht hingegen nach der wirtschaftlichen Bedeutung eines Klauselverbots bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 29.07.2015, Az. IV ZR 45/15 und vom 19.01.2017, Az. III ZR 296/16, Rz. 5, nach juris, sowie OLG München, Beschluss vom 01.02.2018, Az. 29 W 52/18 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.11.2016 - I ZR 184/15

    Streitwertfestsetzung: Klage eines Verbraucherschutzverbandes gegen die

  • BGH, 13.10.2020 - VIII ZR 161/19

    Streitwert in Verbandsprozessen: Verbandsklage gegen die Verwendung von

    Das Landgericht hat die Beklagte zur Unterlassung der beanstandeten Klausel verurteilt und den Streitwert insoweit mit 2.500 EUR bemessen (LG München I, Urteil vom 1. März 2018 - 12 O 730/17, juris Rn. 269).

    Zur Begründung dieser Wertfestsetzung hat das Landgericht auf die "Vielzahl der Verträge, die in Deutschland über den Dash Button abgeschlossen" würden, abgestellt (LG München I, Urteil vom 1. März 2018 - 12 O 730/17, aaO Rn. 268).

  • BGH, 05.08.2020 - VIII ZR 161/19

    Bestimmung des Streitwerts bei einer im Hinblick auf

    Das Landgericht hat die Beklagte zur Unterlassung der beanstandeten Klausel verurteilt und den Streitwert insoweit mit 2.500 EUR bemessen (LG München I, Urteil vom 1. März 2018 - 12 O 730/17, juris Rn. 269).

    Zur Begründung hat das Landgericht auf die "Vielzahl der Verträge, die in Deutschland über den Dash-Button abgeschlossen" würden, abgestellt (LG München I, Urteil vom 1. März 2018 - 12 O 730/17, aaO Rn. 268).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht