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   LG München I, 01.06.2015 - 1 S 13261/14 WEG   

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https://dejure.org/2015,19929
LG München I, 01.06.2015 - 1 S 13261/14 WEG (https://dejure.org/2015,19929)
LG München I, Entscheidung vom 01.06.2015 - 1 S 13261/14 WEG (https://dejure.org/2015,19929)
LG München I, Entscheidung vom 01. Juni 2015 - 1 S 13261/14 WEG (https://dejure.org/2015,19929)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitwirkung aller übrigen betroffenen Wohnungseigentümer bei Vereinbarung über die Neuordnung der Sondereigentumsanteile, Änderung der Zuweisung von Räumen oder Flächen zu bestimmten Miteigentumsanteilen

  • rewis.io

    Mitwirkungspflicht bei Neuordnung der Sondereigentumsanteile beteiligter Wohnungseigentümer

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sondernutzungsrecht darf nicht alle Zugänge zu fremder Eigentumswohnung erfassen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Begründung eines Sondernutzungsrechts wegen Verstoßes gegen Kernbereich des Sondereigentums

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unwirksame Begründung eines Sondernutzungsrechts wegen Verstoßes gegen Kernbereich des Sondereigentums

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Allseitige Zustimmung zu zahlenmäßiger Änderung der Miteigentumsanteile nötig! (IMR 2015, 380)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sondernutzungsrecht darf nicht den einzigen Zugang zu fremder Wohnung behindern! (IMR 2015, 381)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 17.01.2011 - 3 W 196/10

    Wohnungsgrundbuch: Gegenstand einer Zwischenverfügung; Rechtsmittel bei lediglich

    Auszug aus LG München I, 01.06.2015 - 1 S 13261/14
    Etwas anderes folgt - entgegen der Ansicht der Beklagten - auch nicht aus den immanenten Schranken des Gemeinschaftseigentums und des Sondernutzungsrechts, nach denen der Sondernutzungsberechtigte den Zugang gewähren muss, wenn anderweitig ein Zutritt nicht möglich ist (vgl. BayObLG ZMR 1996, 509 Rn. 11 (nach juris); OLG Frankfurt, ZWE 2006, 105, juris Rn. 16; OLG Zweibrücken, ZWE 2011, 179).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten lässt sich auch aus der Entscheidung des OLG Zweibrücken, ZWE 2011, 179, in der es um den Zugang zu einer Garage ging, die Zulässigkeit des im Streitfall vereinbarten Sondernutzungsrechts nicht herleiten.

    Für ein solches Sondernutzungsrecht hat das OLG Zweibrücken (ZWE 2011, 179) Eintragungsfähigkeit angenommen, weil die vom Sondernutzungsrecht erfasste Fläche Gemeinschaftseigentum und damit der Gemeinschaft und ihren Schranken verhaftet bleibe, sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer daher ergebe, dass der Sondernutzungsberechtigte dem Eigentümer der Garage die Zufahrt über die seinem Sondernutzungsrecht unterliegende Fläche ausnahmsweise zu gewähren habe, wenn dies zugleich die einzige Möglichkeit ist, um den Raum der Zweckvereinbarung entsprechend zu nutzen.

    Entgegen der Ansicht der Berufungsführer ist die Zulassung der Revision auch nicht im Blick auf die Entscheidung des OLG Zweibrücken, ZWE 2011, 179, veranlasst.

  • OLG Zweibrücken, 14.12.2005 - 3 W 196/05

    Wohnungseigentumsrecht: Nutzung von Kellerräumen zu Wohnzwecken

    Auszug aus LG München I, 01.06.2015 - 1 S 13261/14
    Der Schutz des Zugangs zu einer im Sondereigentum stehenden Wohnung kann nicht auf die durch die Gemeinschaftsverhaftung dem Sondernutzungsrecht vermittelten Schranken reduziert werden (Abgrenzung zu OLG Zweibrücken, ZWE 2006, 105).

    Etwas anderes folgt - entgegen der Ansicht der Beklagten - auch nicht aus den immanenten Schranken des Gemeinschaftseigentums und des Sondernutzungsrechts, nach denen der Sondernutzungsberechtigte den Zugang gewähren muss, wenn anderweitig ein Zutritt nicht möglich ist (vgl. BayObLG ZMR 1996, 509 Rn. 11 (nach juris); OLG Frankfurt, ZWE 2006, 105, juris Rn. 16; OLG Zweibrücken, ZWE 2011, 179).

    Die generelle Sozialbindung des Eigentums nach Art. 14 Abs. 2 GG wird zwar innerhalb des in besonderer Weise von gegenseitigen Rücksichtnahme- und Treuepflichten geprägten Gemeinschaftsverhältnisses der Wohnungseigentümergemeinschaft noch verstärkt (BayObLG DWE 1995, 28; OLG Frankfurt, ZWE 2006, 105 Rn. 16).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus LG München I, 01.06.2015 - 1 S 13261/14
    cc) Die Öffnungsklausel in Ziff. 12.10 der Gemeinschaftsordnung ist unerheblich, weil die Begründung eines dinglichen Sondernutzungsrechts außerhalb der Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft liegt (BGHZ 145, 158).
  • BayObLG, 02.05.1996 - 2Z BR 1/96

    Zugang zu einem Sondereigentum

    Auszug aus LG München I, 01.06.2015 - 1 S 13261/14
    Etwas anderes folgt - entgegen der Ansicht der Beklagten - auch nicht aus den immanenten Schranken des Gemeinschaftseigentums und des Sondernutzungsrechts, nach denen der Sondernutzungsberechtigte den Zugang gewähren muss, wenn anderweitig ein Zutritt nicht möglich ist (vgl. BayObLG ZMR 1996, 509 Rn. 11 (nach juris); OLG Frankfurt, ZWE 2006, 105, juris Rn. 16; OLG Zweibrücken, ZWE 2011, 179).
  • BayObLG, 01.12.1994 - 2Z BR 111/94

    Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten bei längerer Ortsabwesenheit eines

    Auszug aus LG München I, 01.06.2015 - 1 S 13261/14
    Die generelle Sozialbindung des Eigentums nach Art. 14 Abs. 2 GG wird zwar innerhalb des in besonderer Weise von gegenseitigen Rücksichtnahme- und Treuepflichten geprägten Gemeinschaftsverhältnisses der Wohnungseigentümergemeinschaft noch verstärkt (BayObLG DWE 1995, 28; OLG Frankfurt, ZWE 2006, 105 Rn. 16).
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