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   LG München I, 07.06.2019 - 37 O 2516/18   

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https://dejure.org/2019,17237
LG München I, 07.06.2019 - 37 O 2516/18 (https://dejure.org/2019,17237)
LG München I, Entscheidung vom 07.06.2019 - 37 O 2516/18 (https://dejure.org/2019,17237)
LG München I, Entscheidung vom 07. Juni 2019 - 37 O 2516/18 (https://dejure.org/2019,17237)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • BAYERN | RECHT

    RL 2001/29/EG Art. 8 Abs. 3; ZPO § 128 Abs. 2; BGB § 677; TMG § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 1 S. 2; UrhG § 101 Abs. 2
    Sperranspruch des Rechteinhabers analog § 7 Abs. 4 TMG gegen Anbieter eines drahtgebundenen Internetzugangs wegen öffentlichen Zugänglichmachens von CD-Alben auf abrufbarer Website

  • kanzlei.biz

    Sperranspruch wegen rechtsverletzender Webseiteninhalte

  • rewis.io

    Sperranspruch des Rechteinhabers analog § 7 Abs. 4 TMG gegen Anbieter eines drahtgebundenen Internetzugangs wegen öffentlichen Zugänglichmachens von CD-Alben auf abrufbarer Website

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zugangssperrung zu rechtsverletzender Internetseite

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sperranspruch eines Tonträgerunternehmens gegenüber den Betreibern drahtgebundener Internetzugänge wegen Verletzung eines Rechts am geistigen Eigentum und von Nutzungsrechten durch öffentliches Zugänglichmachen des Werks (hier: CD-Album)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 345
  • MMR 2019, 535
  • afp 2019, 371
  • afp 2019, 372
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG München I, 01.02.2018 - 7 O 17752/17

    Netzsperre: Vodafone muss kinox.to blockieren und Kundendaten speichern

    Auszug aus LG München I, 07.06.2019 - 37 O 2516/18
    Eine Inanspruchnahme der Beklagten nach den Grundsätzen der Störerhaftung, wie ihn die Klägerinnen mit ihrem Hauptantrag verfolgen und wie er auch in der Rechtsprechung (Landgericht München I Urt. v. 01.02.2018 - 7 O 17752/17 - Rn. 44 ff, juris) gewährt wird, liefe auf eine Unterlassungsverpflichtung der Beklagten hinaus.

    Dies folgt bereits aus der Aufmachung der Seite u.a. mit der Warnung vor einem Download ohne Anonymisierungssoftware (Anlage A1 zu Anlage K7) und der Tatsache, dass keine Impressumsangaben vorhanden sind (vgl. LG München I Urt. v. 01.02.2018 - 7 O 17752/17 - Rn. 116, juris).

    Diese Beträge sind ins Verhältnis zum Gesamtumsatz der Beklagten zu setzen (vgl. LG München I, Urt. v. 01.02.2018 - 7 O 17752/17 - Rn. 121, juris), der sich weltweit nach eigener Darstellung der Beklagten auf einen zweistelligen Milliardenbetrag beläuft (Anlage K1).

  • BGH, 26.07.2018 - I ZR 64/17

    Zur Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über

    Auszug aus LG München I, 07.06.2019 - 37 O 2516/18
    Sie sind der Auffassung, § 7 Abs. 4 Telemediengesetzt (TMG) sei auch unter Berücksichtigung der "Dead Island" Entscheidung des BGH (Urt. v. 26.07.2018 - I ZR 64/17) nicht auf den vorliegenden Fall anwendbar.

    Von den beiden möglichen interessengerechten Herangehensweisen erscheint der Kammer der vom BGH (Urt. v. 26.07.2018 - I ZR 64/17 - Dead Island, Rz. 49, juris) eingeschlagene Weg einer Haftung sämtlicher Diensteanbieter über § 7 Abs. 4 TMG weitaus vorzugswürdig.

    Der Sperranspruch ist jedoch unionskonform dahingehend fortzubilden, dass er in analoger Anwendung auch gegen Betreiber drahtgebundener Internetzugänge geltend gemacht werden kann (BGH Urt. v. 26.07.2018 - I ZR 64/17 - Dead Island, Rn. 49, juris).

  • EuGH, 27.03.2014 - C-314/12

    Einem Anbieter von Internetzugangsdiensten kann aufgegeben werden, für seine

    Auszug aus LG München I, 07.06.2019 - 37 O 2516/18
    Als Vermittler, deren Dienste im Sinne des Art. 8 Abs. 3 der RL 2001/29/EG zur Rechtsverletzung genutzt werden, definiert der EuGH Zugangsanbieter, die ihren Kunden den Zugang zu Schutzgegenständen ermöglichen, die von einem Dritten im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden (EuGH Urt. v. 27.03.2014 - C-314/12 - UPC/Constantin, Rn. 32).

    aa) Die Sperrmaßnahme muss hinreichend effektiv sein, um einen wirkungsvollen Schutz des klägerischen Grundrechts auf Eigentum sicherzustellen, indem unerlaubte Zugriffe auf Schutzgegenstände verhindert oder zumindest erschwert werden und die Internetnutzer zuverlässig vom Zugriff darauf abgehalten werden (EuGH Urt. v. 27.03.2014, C-314/12, GRUR 2014, 468 Rn. 62 f. - UPC Telekabel).

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