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   LG München I, 08.09.2015 - 14 T 12989/15   

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https://dejure.org/2015,43979
LG München I, 08.09.2015 - 14 T 12989/15 (https://dejure.org/2015,43979)
LG München I, Entscheidung vom 08.09.2015 - 14 T 12989/15 (https://dejure.org/2015,43979)
LG München I, Entscheidung vom 08. September 2015 - 14 T 12989/15 (https://dejure.org/2015,43979)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Vergleichskosten

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Einigung über die Kosten: Gericht entscheidet nach Sachlage!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2016, 79
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 9 WF 9/09

    Kostenentscheidung: Vereinbarung in einem Prozessvergleich, das Gericht möge über

    Auszug aus LG München I, 08.09.2015 - 14 T 12989/15
    Sie ist vielmehr Ausdruck des übereinstimmenden Parteiwillens, nach summarischer Prüfung eben jene sachorientierte Kostenentscheidung zu treffen, über die die Parteien keine Einigung finden konnten (vgl. OLG Brandenburg, B.v. 19.01.2009, 9 WF 9/09).
  • BGH, 28.09.2011 - XII ZB 2/11

    Vergleich ohne Kostenregelung in einer Unterhaltssache: Anfechtbarkeit der

    Auszug aus LG München I, 08.09.2015 - 14 T 12989/15
    Die gem. §§ 99 Abs. 2 S. 1, 91 a Abs. 2 S. 1 ZPO analog statthafte (vgl. BGH NJW 2011, 3654 sowie OLG Nürnberg, B.v. 12.06.1997, 8 W 1615/97, jeweils m. w. N.) und gem. §§ 567 ff. ZPO auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache Erfolg.
  • OLG Nürnberg, 12.06.1997 - 8 W 1615/97

    Frist bei Beschwerde zur Abänderung einer nach § 98 ZPO getroffenen

    Auszug aus LG München I, 08.09.2015 - 14 T 12989/15
    Die gem. §§ 99 Abs. 2 S. 1, 91 a Abs. 2 S. 1 ZPO analog statthafte (vgl. BGH NJW 2011, 3654 sowie OLG Nürnberg, B.v. 12.06.1997, 8 W 1615/97, jeweils m. w. N.) und gem. §§ 567 ff. ZPO auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache Erfolg.
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