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   LG München I, 12.02.2016 - 25 O 24646/14   

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https://dejure.org/2016,75171
LG München I, 12.02.2016 - 25 O 24646/14 (https://dejure.org/2016,75171)
LG München I, Entscheidung vom 12.02.2016 - 25 O 24646/14 (https://dejure.org/2016,75171)
LG München I, Entscheidung vom 12. Februar 2016 - 25 O 24646/14 (https://dejure.org/2016,75171)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Zulässige Bewertung eines Fitnessstudios auf einem Bewertungsportal

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus LG München I, 12.02.2016 - 25 O 24646/14
    Deshalb ist eine wertende Kritik an der Leistung eines Wirtschaftsunternehmen in der Regel auch dann zulässig, wenn sie scharf und überzogen formuliert ist, sie kann nur unter engen Voraussetzungen als Schmähkritik angesehen werden (BGH, VI ZR 20/01, VI ZR 298/03).
  • BGH, 23.02.1999 - VI ZR 140/98

    Widerruf einer Verdachtsdiagnose

    Auszug aus LG München I, 12.02.2016 - 25 O 24646/14
    Für die Einstufung als Tatsachenbehauptung kommt es wesentlich darauf an, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist, was bei Meinungsäußerungen ausscheidet, weil sie durch das Element der Stellungnahme und das Dafürhaltens gekennzeichnet werden und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (BGH, VI ZR 140/98, VI ZR 147/97 m.w.N.).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus LG München I, 12.02.2016 - 25 O 24646/14
    Deshalb ist eine wertende Kritik an der Leistung eines Wirtschaftsunternehmen in der Regel auch dann zulässig, wenn sie scharf und überzogen formuliert ist, sie kann nur unter engen Voraussetzungen als Schmähkritik angesehen werden (BGH, VI ZR 20/01, VI ZR 298/03).
  • BVerfG, 02.07.2013 - 1 BvR 1751/12

    Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als "Winkeladvokatur" kann von der

    Auszug aus LG München I, 12.02.2016 - 25 O 24646/14
    Eine Äußerung nimmt den Charakter einer Schmähung erst dann an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person des Gegners im Vordergrund steht und sie jenseits auch polemischer und überspitzer Kritik in der Herabsetzung der Person des Gegners besteht, eine für den Betroffenen herabsetzende Wirkung reicht nicht aus (vgl. hierzu, BGH, NJW 2013, 3021, 1 BVR, 444/13).
  • BGH, 29.04.2014 - VI ZR 137/13

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Medienberichterstattung:

    Auszug aus LG München I, 12.02.2016 - 25 O 24646/14
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, Urteil vom 29. April 2014 - VI ZR 137/13 -, juris).
  • OLG München, 13.11.2018 - 18 U 1282/16

    Haftung für Bewertung auf Internetplattform

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 12.02.2016, Az.: 25 O 24646/14, im Tatbestand berichtigt mit Beschluss vom 31.03.2016, wie folgt abgeändert:.

    das Urteil des Landgerichts München I vom 12.02.2016 - 25 O 24646/14 - aufzuheben und wie folgt zu erkennen:.

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