Rechtsprechung
   LG München I, 12.03.2015 - 36 S 24746/13 WEG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29019
LG München I, 12.03.2015 - 36 S 24746/13 WEG (https://dejure.org/2015,29019)
LG München I, Entscheidung vom 12.03.2015 - 36 S 24746/13 WEG (https://dejure.org/2015,29019)
LG München I, Entscheidung vom 12. März 2015 - 36 S 24746/13 WEG (https://dejure.org/2015,29019)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,29019) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Anspruch auf Abberrufung eines Verwalters / Rückwirkende Verwalterbestellung kann als Billigung zurückliegender Tätigkeit ausgelegt werden; §§ 21 Abs. 8, 23 Abs. 2 u. 4 WEG

  • rewis.io

    Entbehrlichkeit der Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil mit der Darstellung etwaiger Änderungen

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kranke Bäume ohne Beschluss gefällt: Kein Grund für eine Abberufung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Verwalter handelt ohne Beschluss: Abberufung dennoch nicht rechtmäßig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2015, 796
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.01.2012 - V ZR 55/11

    Wohnungseigentumsverwalter: Erlöschen der materiell-rechtlichen Ermächtigung zum

    Auszug aus LG München I, 12.03.2015 - 36 S 24746/13
    Der Kläger verweist hier auf BGH NJW 2012, 1207.

    Im Übrigen erscheint es fraglich, ob der BGH in BGH NJW 2012, 1207 mit dem Satz "die Rechtslage stellt sich nicht anders dar, als wenn die Wohnungseigentümer selbst einen Beschluss über die Abberufung der Beklagten gefasst hätten" tatsächlich aussagen wollte, dass die Gestaltungswirkung sofort eintritt.

    Nachdem es fraglich ist, ob die ältere BGH-Entscheidung NJW 2012, 1207 überhaupt eine Aussage zur Frage des Zeitpunkts des Eintritts der Gestaltungswirkung treffen will, hingegen die neuere BGH-Entscheidung vom 24.5.2013 sich unter Rd.-Nr. 21 ausdrücklich und explizit hierzu äußert, ist letztgenannter Entscheidung vorliegend zu folgen.

  • BGH, 10.06.2011 - V ZR 146/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch auf Abberufung eines untauglichen Verwalters

    Auszug aus LG München I, 12.03.2015 - 36 S 24746/13
    Regelungen nach § 21 Abs. 8 WEG würden durch Gestaltungsurteil ausgesprochen und ihre Wirkung deshalb erst mit Eintritt der Rechtskraft entfalten (vgl. Senat, Urteil vom 10.6.2011 - VZR 146/10, WM 2011, 2385 m. w. N.).

    In der letzt zitierten BGH-Entscheidung BGH WM 2011, 2385 wird (zitiert bei juris Rd.-Nr. 8) ebenfalls ausgeführt, dass bei einer Klage nach § 21 Abs. 8 WEG die angestrebte Gestaltungswirkung erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens eintrete.

  • OLG Köln, 08.11.2006 - 16 Wx 165/06

    Keine Beschlussfähigkeit der Wohnungseigentümerversammlung bei

    Auszug aus LG München I, 12.03.2015 - 36 S 24746/13
    Soweit der Kläger die Entscheidung OLG Köln ZMR 2007, 715 zum Beleg dafür anführt, dass die Ermittlung falscher Abstimmungsergebnisse einen wichtigen Grund darstelle, der gegen eine Weiterbestellung spreche, so ist dies der zitierten Entscheidung nicht zwingend zu entnehmen.

    Der Kläger beruft sich insoweit unter anderem auf OLG Köln ZMR 2007, 715, wo eine rückwirkende Verwalterberufung als einer von mehreren Abberufungsgründen genannt wurde.

  • BGH, 24.05.2013 - V ZR 182/12

    Wohnungseigentum: DIN-gerechte Sanierung gravierender Mängel der Bausubstanz als

    Auszug aus LG München I, 12.03.2015 - 36 S 24746/13
    Diese Entscheidung ist jedoch überholt durch die Entscheidung BGH NJW 2013, 2271.

    Die Kammer folgt dem neueren BGH-Urteil BGH NJW 2013, 2271.

  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus LG München I, 12.03.2015 - 36 S 24746/13
    Die vom BGH hierzu angeführte frühere Entscheidung BGH, Urteil vom 6.3.1997 - 3 ZR 248/95, NJW 1997, 2106, 2107 befasste sich ebenso wenig wie die Literaturfundstelle Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Auflage, § 21 Rd.-Nr. 124 mit der Frage, wann eine Beschlussersetzung die Gestaltungswirkung entfaltet.
  • OLG Celle, 19.05.1999 - 4 W 49/99

    Unwirksamkeit von Jahresabrechnungen für eine Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Auszug aus LG München I, 12.03.2015 - 36 S 24746/13
    Ein Anspruch auf Abberufung hat der einzelne Wohnungseigentümer gegen die übrigen Wohnungseigentümer nur dann, wenn ein so schwerwiegender Grund vorliegt, dass auch unter Berücksichtigung eines Beurteilungsspielraums der Gemeinschaft die Nichtabberufung nicht mehr vertretbar erscheint (OLG Celle NZM 1999, 841; OLG Schleswig ZMR 2007, 485).
  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des

    Auszug aus LG München I, 12.03.2015 - 36 S 24746/13
    Sie haben vielmehr einen Beurteilungsspielraum und dürfen von einer Abberufung absehen, wenn dies aus objektiver Sicht vertretbar erscheint (BGH a. a. O. mit ausdrücklichem Verweis auf BGH NJW 2012, 1884 ff).
  • BGH, 22.06.2012 - V ZR 190/11

    Wohnungseigentumsverwaltung: Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer und

    Auszug aus LG München I, 12.03.2015 - 36 S 24746/13
    Daran fehlt es, wenn ein wichtiger Grund gegen die Bestellung spricht, wobei sich die Frage, wann ein solcher wichtiger Grund vorliegt, in Anlehnung an § 26 Abs. 1 Satz 3 WEG nach den für die Abberufung des Verwalters geltenden Grundsätzen bestimmt (BGH NJW 2012, 3175 ff für die Verwalterbestellung).
  • OLG Schleswig, 08.11.2006 - 2 W 137/06

    Ermessen der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Abberufung des Verwalters

    Auszug aus LG München I, 12.03.2015 - 36 S 24746/13
    Ein Anspruch auf Abberufung hat der einzelne Wohnungseigentümer gegen die übrigen Wohnungseigentümer nur dann, wenn ein so schwerwiegender Grund vorliegt, dass auch unter Berücksichtigung eines Beurteilungsspielraums der Gemeinschaft die Nichtabberufung nicht mehr vertretbar erscheint (OLG Celle NZM 1999, 841; OLG Schleswig ZMR 2007, 485).
  • LG Berlin, 16.01.2019 - 55 S 46/18

    Unterlassungsanspruch gegen einen Wohnungseigentümer wegen zweckwidriger Nutzung

    Bis zum Eintritt der formellen Rechtskraft einer solchen Entscheidung sind weder die Wohnungseigentümer noch der Verwalter berechtigt, aus seiner bloßen Anfechtbarkeit Rechte herzuleiten (BGH v. 24.5.2013 - V ZR 182/12, ZWE 2013, 360, 362; LG München v. 12.3.2105 - 36 S 24746/13, ZMR 2015, 796, 770).
  • LG Dresden, 29.05.2019 - 2 S 534/18

    Verwalterbestellung ohne gleichzeitig über Verwaltervertrag zu beschließen?

    Die rückwirkende Bestellung eines Verwalters ist in der Tat nicht möglich; das macht den Beschluss aber nicht unwirksam, vielmehr ist er dahingehend auszulegen, dass dadurch das tatsächliche Verwalterhandeln gebilligt und eine Vergütung für die zurückliegende Geschäftsbesorgung zugesagt werden soll (vgl. LG München I. ZMR 2015, 796).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht