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   LG München I, 12.08.2015 - 20 KLs 403 Js 208232/09   

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https://dejure.org/2015,21720
LG München I, 12.08.2015 - 20 KLs 403 Js 208232/09 (https://dejure.org/2015,21720)
LG München I, Entscheidung vom 12.08.2015 - 20 KLs 403 Js 208232/09 (https://dejure.org/2015,21720)
LG München I, Entscheidung vom 12. August 2015 - 20 KLs 403 Js 208232/09 (https://dejure.org/2015,21720)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Treuwidrige Ausübung des zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrechts bezüglich nicht bestehender Forderungen und die Annahme der Erpressung

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Strafverfahren gegen Joachim Klaus G. wegen Erpressung u.a. (Parkräume KG)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Juristischer Erfolg für Parkplatz-Geier

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Erpressung: Teure Abschlepp-Praktik nicht strafbar

  • merkur.de (Pressebericht, 12.08.2015)

    Freispruch für Abschlepper-Chef vom Vorwurf der Nötigung und Erpressung

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 12.08.2015)

    Abschleppen ist keine Erpressung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abschleppen, Abschleppkosten - Freispruch für die bundesweit tätige Parkräume KG

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.05.2015)

    Korrekt geparkt, trotzdem abgeschleppt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 04.07.2014 - V ZR 229/13

    Keine Pflicht zur Zahlung unangemessen hoher Abschleppkosten

    Auszug aus LG München I, 12.08.2015 - 20 KLs 403 Js 208232/09
    Vielmehr erging am 04.07.2014 erneut ein Urteil des BGH (Az. V ZR 229/13) in welchem ausgeführt wurde, welche Positionen im Rahmen der "Vorbereitungskosten" erstattungsfähig sind.

    Ersatzfähig sind solche Schäden, die in adäquatem Zusammenhang mit der von den Besitzstörem verbotenen Eigenmacht stehen und vom Schutzbereich der verletzten Norm umfasst werden (BGH NJW 2012, S. 529; BGH NJW 2014, 3727).

    Nicht erstattungsfähig sind hingegen die Kosten, die nicht der Beseitigung der Besitzstörung dienen, sondern im Zusammenhang mit deren Feststellung angefallen sind, wie etwa die Kosten der Parkraumüberwachung (BGH NJW 2012, S. 529; BGH NJW 2014, S. 3727).

    Vielmehr ist der Marktwert der erstattungsfähigen Leistungen, welche die P... KG insgesamt erbringt, bis heute zivilrechtlich umstritten und durch die Zivilgerichte nicht abschließend festgestellt (vgl. hierzu zuletzt BGH NJW 2014, S. 3727-3730).

  • BGH, 13.03.2013 - 2 StR 440/12

    Versuchter Totschlag (Mittäterschaft: Exzess des Mittäters; minderschwerer Fall)

    Auszug aus LG München I, 12.08.2015 - 20 KLs 403 Js 208232/09
    Die Unvermeidbarkeit eines Verbotsirrtums setzt voraus, dass der Täter all seine geistigen Erkenntniskräfte eingesetzt und etwa aufkommende Zweifel durch Nachdenken oder erforderlichenfalls durch Einholung verlässlichen und sachkundigen Rechtsrats beseitigt hat (BGH NStZ 2013, S. 462).

    Hinzu kommt, dass der Täter nicht vorschnell auf die Richtigkeit eines ihm günstigen Standpunkts vertrauen, und seine Augen nicht vor gegenteiligen Ansichten und Entscheidungen verschließen darf (BGH NStZ 2013, S. 462).

    Insbesondere bei komplexeren Sachverhalten und erkennbar schwierigen Rechtsfragen ist regelmäßig ein detailliertes, schriftliches Gutachten erforderlich, um einen unvermeidbaren Verbotsirrtum zu begründen (BGH NStZ 2013, S. 462).

  • BGH, 02.12.2011 - V ZR 30/11

    Schadensersatzanspruch bei Abschleppen eines unbefugt auf einem Privatparkplatz

    Auszug aus LG München I, 12.08.2015 - 20 KLs 403 Js 208232/09
    Am 02.12.2011 hatte der BGH zuvor in einem Urteil (Az. V ZR 30/11) erstmals entschieden, dass im Rahmen der "Vorbereitungskosten" Kosten der Parkraumüberwachung nicht erstattungsfähig sind, ohne die Höhe der erstattungsfähigen Vorbereitungskosten jedoch genauer zu beziffern.

    Der Zeuge G... diskutierte mit dem Angeklagten G... ebenfalls die rechtlichen Auswirkungen des Urteils des BGH vom 02.12.2011 (Az. V ZR 30/11) und überprüfte daraufhin die Rahmenverträge erneut.

    Erst am 02.12.2011 erging das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2012, S. 528-530), in dem festgestellt wurde, dass Kosten der Parkraumüberwachung nicht erstattungsfähig sind.

  • BGH, 28.05.1985 - 1 StR 217/85

    Angemessenheit des Normalstrafrahmens nach zweimaliger Milderung

    Auszug aus LG München I, 12.08.2015 - 20 KLs 403 Js 208232/09
    Grundsätzlich ist ein Verbotsirrtum nach § 17 S. 1 StGB die fehlende Einsicht des Handelnden Unrecht zu tun, dann als Unvermeidbar einzustufen, wenn diesem zum Zeitpunkt der Tathandlung sein Vorhaben unter Berücksichtigung seiner Fälligkeiten und Kenntnisse Anlass hätte geben müssen, über dessen mögliche Rechtswidrigkeit nachzudenken oder sich zu erkundigen, und auf diesem Wege zur Unrechtseinsicht gekommen wäre (BGH 1 StR 217/85; BayObLG NJW 1989, 1745).

    Grundsätzlich ist ein Verbotsirrtum nach § 17 S. 1 StGB die fehlende Einsicht des Handelnden Unrecht zu tun, dann als unvermeidbar einzustufen, wenn diesem zum Zeitpunkt der Tathandlung sein Vorhaben unter Berücksichtigung seiner Fähigkeiten und Kenntnisse Anlass hätte geben müssen, über dessen mögliche Rechtswidrigkeit nachzudenken oder sich zu erkundigen, und auf diesem Wege zur Unrechtseinsicht gekommen wäre (BGH 1 StR 217/85; BayObLB NJW 1989, 1745).

  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 220/14

    Betreuungsanordnung: Auslegung des Antrags eines Betroffenen gegen die

    Auszug aus LG München I, 12.08.2015 - 20 KLs 403 Js 208232/09
    Es muss im Einzelfall geklärt werden, wie hoch die ersatzfähigen Kosten der Parkrauminhaber unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitspostulats sind (BGH NJW 2014, S. 3730).

    Lassen sie sich anhand eines Angebotsvergleichs nicht bestimmen, müssen sie von einem Sachverständigen ermittelt werden (BGH NJW 2014, S. 3730.).

  • AG Frankfurt/Main, 10.01.1989 - 50 Js 17465/88
    Auszug aus LG München I, 12.08.2015 - 20 KLs 403 Js 208232/09
    Grundsätzlich ist ein Verbotsirrtum nach § 17 S. 1 StGB die fehlende Einsicht des Handelnden Unrecht zu tun, dann als Unvermeidbar einzustufen, wenn diesem zum Zeitpunkt der Tathandlung sein Vorhaben unter Berücksichtigung seiner Fälligkeiten und Kenntnisse Anlass hätte geben müssen, über dessen mögliche Rechtswidrigkeit nachzudenken oder sich zu erkundigen, und auf diesem Wege zur Unrechtseinsicht gekommen wäre (BGH 1 StR 217/85; BayObLG NJW 1989, 1745).

    Grundsätzlich ist ein Verbotsirrtum nach § 17 S. 1 StGB die fehlende Einsicht des Handelnden Unrecht zu tun, dann als unvermeidbar einzustufen, wenn diesem zum Zeitpunkt der Tathandlung sein Vorhaben unter Berücksichtigung seiner Fähigkeiten und Kenntnisse Anlass hätte geben müssen, über dessen mögliche Rechtswidrigkeit nachzudenken oder sich zu erkundigen, und auf diesem Wege zur Unrechtseinsicht gekommen wäre (BGH 1 StR 217/85; BayObLB NJW 1989, 1745).

  • BGH, 05.06.2009 - V ZR 144/08

    Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge

    Auszug aus LG München I, 12.08.2015 - 20 KLs 403 Js 208232/09
    Dies wurde klargestellt durch das Urteil des BGH vom 05.06.2009 (BGHZ 181, 233); jedoch kam es bundesweit - auch beim Amtsgericht München bzw. beim Landgericht München I - zu sehr unterschiedlicher Rechtsprechung bezüglich der Höhe bzw. Erstattungsfähigkeit der von der P... KG geltend gemachten Kosten.

    Wer sein Fahrzeug unbefugt auf einem privaten Kundenparkplatz abstellt, begeht als Besitzstörer verbotene Eigenmacht gem. § 858 Abs. 1 BGB, derer sich der Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt (BGH NJW 2009, S. 2530).

  • BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10

    Freier Warenverkehr und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich

    Auszug aus LG München I, 12.08.2015 - 20 KLs 403 Js 208232/09
    Auskünfte, die erkennbar vordergründig und mangelhaft sind oder nach dem Willen des Anfragenden lediglich eine "Feigenblattfunktion" erfüllen sollen, können den Täter ebenfalls nicht entlasten (BGH NJW 2013, S. 93).
  • BGH, 15.12.1999 - 2 StR 365/99

    Voraussetzung des Gewaltdarstellungsverbotes von § 131 StGB und der

    Auszug aus LG München I, 12.08.2015 - 20 KLs 403 Js 208232/09
    Maßgebend ist vielmehr, ob der Rechtsrat - aus Sicht des Anfragenden - nach eingehender sorgfältiger Prüfung erfolgt und von der notwendigen Sachkenntnis getragen ist (BGH 2 StR 365/99).
  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 173/01

    Rechte des Herausgabeschuldners bei durch die Herausgabeverweigerung entstandenen

    Auszug aus LG München I, 12.08.2015 - 20 KLs 403 Js 208232/09
    Denn von Prinzip her ist die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts eine legale Möglichkeit, Druck auf den Schuldner auszuüben (BGH NJW 2004, 3484, 3485).
  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 312/08

    Anspruch eines Geschädigten auf Ersatz der i.R.d. von ihm gewählten Weges der

  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 178/09

    Rangklasseneinordnung im Zwangsversteigerungsverfahren: Ermittlung des

  • BayObLG, 29.09.1994 - 4St RR 92/94

    Versammlungsfreiheit; Grundstückseigentümer; Blockadeaktion; Werksgelände;

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

  • BGH, 04.04.2013 - 3 StR 521/12

    Anforderungen an das Vertrauen auf die Richtigkeit eines anwaltlichen Gutachtens

  • BGH, 05.05.1988 - 1 StR 5/88

    Berücksichtigung von außertatbestandlichen Fernzielen; Nötigung durch

  • BGH, 24.04.1986 - 2 StR 565/85

    Verwerflichkeit einer Verkehrsbehinderung

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 120/06

    Anrechnung des Restwertes im Totalschadensfall bei Weiterbenutzung des

  • BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03

    Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die

  • BGH, 11.05.1962 - 4 StR 81/62

    Leistungsverweigerung der Dirne - § 240 StGB, Verwerflichkeit, 'allgemeine

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