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   LG München I, 13.07.2016 - 37 O 15268/15   

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LG München I, 13.07.2016 - 37 O 15268/15 (https://dejure.org/2016,19630)
LG München I, Entscheidung vom 13.07.2016 - 37 O 15268/15 (https://dejure.org/2016,19630)
LG München I, Entscheidung vom 13. Juli 2016 - 37 O 15268/15 (https://dejure.org/2016,19630)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    VersVermV § 11; VVG § 6 Abs. 6, § 60, § 61; UWG § 3a; § 11 VersVermV; § 60 VVG; § 61 VVG: § 6 Abs. 6 VVG

  • Betriebs-Berater
  • rewis.io

    Mitteilungs- und Beratungspflichten eines als Versicherungsmakler tätigen Internetvergleichsportals

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VersVermV § 11; VVG § 6 Abs. 6; VVG § 60; VVG § 61; UWG § 3 a
    Mitteilungs- und Beratungspflichten eines als Versicherungsmakler tätigen Internetvergleichsportals

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Versicherungscheck im Internet: Vergleichsportal muss nachbessern

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Vergleichsportal check24 muss auf eigene Versicherungsvermittler-Rolle hinweisen

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Vergleichsportal muss Maklerstatus klarstellen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Check24.de muss Verbraucher umfassender informieren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergleichsportale im Internet

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vergleichsportale im Internet: Check24 muss nachbessern

  • mueller.legal (Pressemitteilung)

    Versicherungscheck im Internet: Vergleichsportal muss nachbessern

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Versicherungscheck im Internet - Vergleichsportal muss nachbessern

  • versr.de (Kurzinformation)

    Versicherungscheck im Internet: Vergleichsportal muss nachbessern

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - check24 1 -, - BVK -, Vermittlererstinformation, Erstinformation, PopUp-Fenster, Versicherungsvermittler, Versicherungsvermittlung über das Internet, Internetvermittler, Befragungspflicht, Beratungspflicht eines Online-Vergleichsportals für Versicherungen, das als VM ...

  • taz.de (Pressebericht, 13.07.2016)

    Online-Versicherungen: Check 24 muss sich outen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Check24.de muss User umfangreicher informieren

  • juve.de (Kurzinformation)

    Online-Versicherungsmakler: Check24 muss nachbessern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mitteilungspflichten des Vergleichsportals Check24

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.02.2016)

    Versicherungsbranche - Makler gegen Makler

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.02.2016)

    Check24-Prozess: Vergleichsportal muss Rolle als Versicherungsmakler deutlich machen

  • br.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.02.2016)

    Klage gegen Versicherungsportal Check24: Zu wenig Beratung, aber keine Irreführung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 1315
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus LG München I, 13.07.2016 - 37 O 15268/15
    Die zu unterlassende Verletzungshandlung muss so genau wie möglich beschrieben werden (mehrere konkrete Verletzungsformen gesondert, BGH NJW 2003, 3406), (Greger in Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 253 ZPO, Rn. 13b).

    Wie ausgeführt, darf nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ein Unterlassungsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (st. Rspr. des BGH, vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2003, Az.: I ZR 259/00, BGHZ 156, 1-19, Rn. 41 lt. juris m.w.N.).

    Welche konkreten Handlungen gemeint sind, ist dem Antrag selbst aber nicht zu entnehmen (vgl. auch BGH, Paperboy, Urteil vom 17. Juli 2003. Az.: I ZR 259/00, BGHZ 156, 1-19, Rn. 43 lt. juris).

    Eine solche Konkretisierung des Klageziels erfordert insbesondere der Schutz des Beklagten, für den erkennbar sein muss, welche prozessualen Ansprüche gegen ihn erhoben werden, um seine Rechtsverteidigung danach ausrichten zu können und erkennen zu können, was ihm mit den Antrag abverlangt wird (vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Juli 2003, Az.: I ZR 259/00 -, BGHZ 156, 1-19, Rn. 43 lt. juris).

  • BGH, 28.11.2013 - I ZR 7/13

    Online-Versicherungsvermittlung - Wettbewerbswidriger Verstoß gegen

    Auszug aus LG München I, 13.07.2016 - 37 O 15268/15
    3.2 Die Vorschrift des § 11 VersVermV ist eine sog. Marktverhaltensregel i.S.d. § 3 a UWG, d.h. eine gesetzliche Vorschrift, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (vgl. auch BGH Online-Versicherungsvermittlung, Urteil vom 28.11.2013, Az: I ZR 7/13, WRP 2014, 431 ff, Rz. 29, der den dortigen Verbotsanspruch auf §§ 8 Abs. 1, 3, 4 Nr. 11 UWG (a.F.) in Verbindung mit § 11 VersVermV gestützt hat).

    (BGH, Online-Versicherungsvermittlung, Urteil vom 28. November 2013, Az: I ZR 7/13, Rn. 14, juris).

  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02

    Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht

    Auszug aus LG München I, 13.07.2016 - 37 O 15268/15
    Die Lücke muss sich also aus einem unbeabsichtigten Abweichen des Gesetzgebers von seinem - dem konkreten Gesetzgebungsvorhaben zugrundeliegenden - Regelungsplan ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 16.07.2003, Az: VIII ZR 274/02, Rn. 22 lt. juris m.w.N.).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus LG München I, 13.07.2016 - 37 O 15268/15
    Da der Kläger mehrere Befragungen als fehlend beanstandet hat, stand es der Kammer frei, zu entscheiden, auf welchen Aspekt es die Verletzung des § 61 VVG stützt (BGH, Biomineralwasser, Urteil vom 13. September 2012, Az; I ZR 230/11, Rn. 24 lt. juris: Beanstandet der Kläger in einem solchen Fall etwa eine Werbeanzeige unter mehreren Gesichtspunkten, überlässt er es bei einem Erfolg der Klage dem Gericht zu bestimmen, auf welchen Aspekt das Unterlassungsgebot gestützt wird.).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZR 104/12

    Wettbewerbswidrigkeit einer selbstständigen Vergütungsvereinbarung des

    Auszug aus LG München I, 13.07.2016 - 37 O 15268/15
    Allerdings ist durchaus zu differenzieren zwischen dem Versicherungsvertreter und einem Makler und den damit verbundenen Pflichtenkreis, insbesondere im Blick auf weitergehende Beratungspflichten bei der Auswahl der abzuschließenden Versicherung (BGH, Urteil vom 6.11.2013, Az: I ZR 104/13, BeckRS 2013, 20765 Rn. 32).
  • BGH, 12.12.2013 - III ZR 124/13

    Vergütungsanspruch eines Versicherungsvertreters gegen einen Kunden für die

    Auszug aus LG München I, 13.07.2016 - 37 O 15268/15
    Der Versicherungsmakler ist daher zu einer umfassenden Betreuung aller Versicherungsinteressen seines Kunden und zu einer entsprechenden Beratung in Bezug auf den von ihm zu vermittelnden oder bereits vermittelten Versicherungsvertrag verpflichtet (BGH, Urteil vom 12.12.2013, Az: III ZR 124/13, Rn. 13 m.w.N.).
  • LG München I, 07.05.2015 - 4 HKO 242/15
    Auszug aus LG München I, 13.07.2016 - 37 O 15268/15
    Im Übrigen werden Angaben im Sinne des § 5 TMG, die unter dem Button "Info" aufgeführt werden, auch als nicht ausreichend angesehen (LG München II, Urteil vom 7.5.2015, Az: 4 HKO 242/15, Rn. 78 lt. juris).
  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03

    Anbieterkennzeichnung im Internet

    Auszug aus LG München I, 13.07.2016 - 37 O 15268/15
    (Nur) Wenn diese Verfahrensweise und die entsprechenden Links im Verkehr zum Abruf der Informationen bekannt sind, genügt das Bereithalten der zur Identifikation des Anbieters erforderlichen Informationen auf einer Internetseite, die über zwei Links erreicht werden kann (BGH, Urteil vom 20. Juli 2006, Az: I ZR 228/03, Rn. 33 lt. juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 19.12.2007 - 4 HKO 5431/07

    Anspruch eines Wettbewerbsverbandes auf Unterlassung der Bewerbung von

    Auszug aus LG München I, 13.07.2016 - 37 O 15268/15
    Gesetzliche Informationspflichten für Verbraucherverträge sind in der Regel erheblich und müssen im Interesse des effektiven Verbraucherschutzes beachtet werden (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 19. Dezember 2007, Az: 4 HKO 5431/07, Rn. 37 lt. juris).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 226/13

    Deltamethrin - Wettbewerbsverstoß durch Parallelimport eines nicht

    Auszug aus LG München I, 13.07.2016 - 37 O 15268/15
    Nach ständiger Rechtsprechung darf ein Verbotsantrag im Hinblick auf § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 2015, Az: I ZR 226/13, Rn. 13, juris).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

  • OLG München, 06.04.2017 - 29 U 3139/16

    Pflichten des Versicherungsmaklers zur Beratung und Belehrung

    Mit Urteil vom 13. Juli 2016 - 37 O 15268/15 (juris), auf dessen tatsächliche Feststellungen ergänzend Bezug genommen wird, hat das Landgericht in der Sache wie folgt entschieden:.

    Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts München I vom 13. Juli 2016, Az. 37 O 15268/15, wird die Beklagte verurteilt, es bei Meldung eines Ordnungsgeldes von bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den jeweiligen Geschäftsführern der Beklagten, zu unterlassen, geschäftlich handelnd als Versicherungsmaklerin beim Besuch ihrer Website, l (erstinstanzlich Hauptantrag zu 3.a]).

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