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   LG München I, 13.12.2006 - 21 O 20997/05   

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LG München I, 13.12.2006 - 21 O 20997/05 (https://dejure.org/2006,21001)
LG München I, Entscheidung vom 13.12.2006 - 21 O 20997/05 (https://dejure.org/2006,21001)
LG München I, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 21 O 20997/05 (https://dejure.org/2006,21001)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 195
  • ZUM 2007, 417
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 136/01

    BGH stärkt Rechte der Übersetzer - BGH entscheidet im Streit zwischen

    Auszug aus LG München I, 13.12.2006 - 21 O 20997/05
    Die Klägerin ist unter Hinweis auf die Entscheidung des BGH Oceano Mare (GRUR 2005, 148) der Ansicht, § 17 VerlG sei auf Übersetzerverträge ohnehin nicht anwendbar.

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung Oceano Mare (GRUR 2005, 148) festgestellt, dass die Regelung des § 17 Abs. 1 VerlG - und damit auch das darin enthaltene Rücktrittsrecht - für einen Übersetzungsverlagsvertrag (mit Auswertungspflicht) nicht passt.

    So hat der Bundesgerichtshof bereits in seiner Entscheidung Oceano Mare (GRUR 2005, 148) zu einem in wesentlichen inhaltsgleichen Übersetzerverlagsvertrag festgestellt, dass diesem keine generelle Verpflichtung zur Veranstaltung von Neuauflagen entnommen werden kann.

  • BGH, 11.06.1969 - I ZR 54/67

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage über die Wirksamkeit einer Rechtshandlung -

    Auszug aus LG München I, 13.12.2006 - 21 O 20997/05
    Eine unzureichende Ausübung des ausschließlichen Nutzungsrechts liegt vor, wenn sein Nutzungsrechtsinhaber weniger Mittel einsetzt, als zur Erreichung des Vertragszwecks objektiv erforderlich sind, gleichgültig, ob er zur Auswertung des Rechts verpflichtet ist und den Vertrag verletzt oder nicht (Dreier/ Schulze , UrhG, § 41 Rn. 15; Möhring/Nicolini/Spautz § 41 Rn. 4; Schricker/Schricker, UrhR, § 41 Rn. 13; BGH GRUR 1970, 40, 43 - Musikverleger I; OLG München ZUM-RD 1997, 451, 452 f.), etwa wenn der Verleger nicht die erforderliche Anzahl von Exemplaren herstellt.

    Hinsichtlich seines Neuauflagerechts trifft den Verleger somit nur eine Ausübungslast, nicht aber eine Ausübungspflicht (Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, S 460; BGH GRUR 1970, 40 - Musikverleger).

  • OLG München, 12.06.1997 - 6 U 4308/96

    Anforderungen an die Ausübung eines Nutzungsrechts an einer Zeitschrift

    Auszug aus LG München I, 13.12.2006 - 21 O 20997/05
    Eine unzureichende Ausübung des ausschließlichen Nutzungsrechts liegt vor, wenn sein Nutzungsrechtsinhaber weniger Mittel einsetzt, als zur Erreichung des Vertragszwecks objektiv erforderlich sind, gleichgültig, ob er zur Auswertung des Rechts verpflichtet ist und den Vertrag verletzt oder nicht (Dreier/ Schulze , UrhG, § 41 Rn. 15; Möhring/Nicolini/Spautz § 41 Rn. 4; Schricker/Schricker, UrhR, § 41 Rn. 13; BGH GRUR 1970, 40, 43 - Musikverleger I; OLG München ZUM-RD 1997, 451, 452 f.), etwa wenn der Verleger nicht die erforderliche Anzahl von Exemplaren herstellt.
  • BGH, 03.02.2011 - I ZR 134/08

    World's End

    Das Landgericht hat dem Feststellungsantrag stattgegeben (LG München I, ZUM 2007, 417 = GRUR-RR 2007, 195).
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