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LG München I, 19.05.2016 - 2 KLs 111 Js 169510/15 |
Zitiervorschläge
LG München I, Entscheidung vom 19. Mai 2016 - 2 KLs 111 Js 169510/15 (https://dejure.org/2016,30390)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rewis.io
Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat - Beabsichtigte Teilnahme an Ausbildung und Kampfhandlungen in Syrien
- ra.de
Kurzfassungen/Presse (3)
- archive.is (Pressebericht, 27.09.2016)
Zweieinhalb Jahre Haft für mutmaßlichen Dschihadisten
- sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 12.05.2016)
27-Jähriger wegen versuchter Ausreise in Terrorcamp vor Gericht
- welt.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 12.05.2016)
Verteidiger: Terror-Paragraf verfassungswidrig
Verfahrensgang
- LG München I, 19.05.2016 - 2 KLs 111 Js 169510/15
- BGH, 06.04.2017 - 3 StR 326/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.10.2015 - 3 StR 218/15
Allgäuer Islamistin
Auszug aus LG München I, 19.05.2016 - 2 KLs 111 Js 169510/15
Der Anwendung steht auch nicht entgegen, dass - wie der BGH im Urteil vom 27.10.2015 (3 StR 218/15) ausführt - "(...) Sinn und Zweck der Norm sowie völkerrechtliche Grundsätze wie der derjenige der Nichteinmischung eine zurückhaltende, die konkreten Umstände angemessen in den Blick nehmende Anwendung der Vorschrift auf ausländische Sachverhalte und dabei insbesondere solche nahelegen, die sich in einem bereits lange andauernden bewaffneten Konflikt ereignen, der sich auf dem Gebiet eines ausländischen Staates (...) zuträgt und insgesamt wesentlich durch massive Gewalthandlungen der am Konflikt beteiligten zahlreichen Parteien geprägt wird. - OLG Stuttgart, 04.02.2014 - 4 Ws 16/14
Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat: Unterstützung von …
Auszug aus LG München I, 19.05.2016 - 2 KLs 111 Js 169510/15
Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob diese Staaten ihrerseits Rechtsstaaten oder Unrechtsregime sind bzw. von der deutschen Außenpolitik unterstützt bzw. gebilligt werden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.02.2014, 4 Ws 16/14).