Rechtsprechung
LG München I, 20.01.2016 - 14 S 16950/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fristlose Kündigung des Mietvertrages wegen Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung; Beleidigung eines Vermieters als "Terroristen" und "nazi-ähnlichen braunen Misthaufen; Schutz des räumungsunfähigen Mieters im Rahmen der Zwangsvollstreckung über etwaige ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 543, 574 BGB
Fristlose Kündigung einer bettlägrigen, 95-jährigen Mieterin nach 60-jähriger Mietdauer wegen Beleidung des Betreuers gegenüber Vermieter?
- mietrechtsiegen.de
Beleidigung des Vermieters als Terroristen - Fristlose Mietvertragskündigung
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Beleidigung des Vermieters durch Betreuer des Mieters, Kündigung des Mietvertrags, Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung
- rewis.io
Beleidigung eines Vermieters durch Betreuer der dementen Mieterin
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Betreuer beleidigt Vermieter: 95-jährige Mieterin verliert ihre Wohnung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung bei Beleidigung des Vermieters
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrags wegen Beleidigung des Vermieters
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Beleidigung des Vermieters durch Pfleger wird Mieterin zugerechnet (IMR 2016, 370)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZMR 2016, 449
Wird zitiert von ...
- AG Berlin-Wedding, 14.07.2021 - 8 C 635/20
Gewaltandrohung ist fristloser Kündigungsgrund
Denn bei schweren Beleidigungen ist regelmäßig § 543 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 BGB gegeben (…Schmidt-Futterer/Blank, 14. Aufl. 2019 Rn. 189, BGB § 543 Rn. 189; vgl. LG München I Endurteil v. 20.1.2016 - 14 S 16950/15, BeckRS 2016, 3409).Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören grundsätzlich auch die Rechtsanwaltskosten (…BeckOGK/Mehle, 1.4.2021, BGB § 542 Rn. 97), denn zu den vom Schädiger zu ersetzenden Aufwendungen gehören grundsätzlich auch die dem geschädigten Vertragspartner bei der Schadensbeseitigung (hier: der Befreiung von der Vertragsbindung durch fristlose Kündigung) entstandenen Kosten, soweit er diese für erforderlich halten durfte (vgl. BGH, NJW 1986, 2243; LG München I Endurteil v. 20.1.2016 - 14 S 16950/15, BeckRS 2016, 3409).